hängt u.A. auch davon ab, ob du verbeamtet oder angestellt bist. Als Beamter hast du es da deutlich besser. Der Schutz der Familie hat einen festen Platz im Beamtenrecht und gehört zu den obersten Fürsorgepflichten deines Dienstherrn. So kannst du zB auch in Teilzeit wieder einsteigen, hast aber danach jederzeit die Möglichkeit, wieder in Vollzeit zu arbeiten. Als Angestellter geht das nicht unbedingt so reibungslos.