damals war ich in Hessen verbeamtet (vor mehr als 10 Jahren) und brauchte schnell ein Jahr Pause und es war keine Zeit ein Sabbathjahr anzusparen.
Beantragt habe ich das bestimmt beim zuständigen Schulamt. Allerdings mindestens ein halbes Jahr vor Ende des Schuljahres. An die Schule wollte ich sowieso nicht unbedingt zurück. Mein alter Schulleiter fand mich damals offenbar verzichtbar. Es kann gut sein, dass er dich "freigeben" muss und sich da auch querstellen kann.
In diesem Jahr habe ich keine bezahlte Beschäftigung aufgenommen. Allerdings hat sich danach etwas ergeben. Ich habe ein weiteres Urlaubsjahr genommen und wollte dann arbeiten (in einer Privat-Schule). Diese Tätigkeit musste ich mir von meinem (alten) Schulamt, dem ich immernoch zugeordnet war, genehmigen lassen und das war schwierig!!!
Die wollten mir nämlich nur 3 Stunden pro Woche erlauben, mein neuer Schulleiter hat dann einen Bettelbrief geschrieben und es wurden mir gnädigerweise 8 Stunden erlaubt. Dies hängt aber in Hessen ganz von dem zuständigen Sachbearbeiter ab. Einer anderen Kollegin wird von ihrem (ebenfalls hessischen) Schulamt eine halbe Stelle (12 Stunden) erlaubt. Als Beamte muss man sich auch bei einer Beurlaubung entgeltliche Tätigkeiten genehmigen lassen.
Wie gesagt, war der Zeitraum frei wählbar. Erst war es ein Jahr und dann wurden schließlich zwei Jahre draus.
In dieser Zeit gab es natürlich nicht nur kein Gehalt sondern auch keine Beihilfeberechtigung. Also nicht krank werden oder Versicherung privat auf 100% aufstocken.
Wenn du dein "Freijahr" erst 2015/16 machen willst, wäre es wegen der Beihilfe wahrscheinlich günstiger ein richtiges Sabbathjahr zu machen und das jetzt 2014/15 schnell "anzusparen". (dann musst du zwei Jahre von einem halben Gehalt leben).
Am besten das Schulamt - oder wie auch immer das in deinem Bundesland heißt - antelefonieren und konkret nachfragen! Besonders wegen der Nebentätigkeit (neben im Sinne von "neben dem Beamtendasein", das auch im Urlaub nicht aufhört.)
hoffe dir geholfen zu haben,
ttthat