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Forum: "Künstlerische Nebentätigkeit "

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Künstlerische Nebentätigkeit neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: anseh Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.05.2014 23:51:21

Ich wollte fragen, ob das Erteilen von Ballettunterricht als
künstlerische Nebentätigkeit gilt, die nicht genehmigungspflichtig ist?
Ich möchte gerne im November mein Referendariat beginnen, aber
trotzdem nebenbei weiterhin Ballett unterrichten. Gibt es dafür
Einschränkungen? Stundenzahl? Gehalt? Zur Zeit arbeite ich auf
Honorarbasis.
Ich bin für jeden Hinweis dankbar!


Nein, neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: docman Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.05.2014 09:04:34

dein Ballettunterricht ist sicherlich keine künstlerische Nebentätigkeit, sondern zählt zu den genehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten. Diese können gestattet werden, wenn „dienstliche Pflichten“ nicht beeinträchtigt werden, d.h. für jeden Einzelfall muss die Schule oder das Ausbildungsseminar dazu Stellung nehmen.

Schau mal auf den Auszug aus dem Beamtengesetz:http://www.zfsl-duesseldorf.nrw.de/Vorbereitungsdienst/Rechtsrahmen/Genehmigung_von_Nebent__tigkeiten/



Ich denkeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.05.2014 10:20:25

das fällt unter "anzeigepflichtig", aber nicht "genehmigunspflichtig"; d.h. du musst deinen zuständigen Vorgesetzten informieren. Er kann dir aber die Durchführung nicht verweigern.
Steuerlich läuft das unter selbstständig künstlerisch, da gelten hohe Freibeträge; ev. kannst du ja Verluste schreiben, die deine sonstigen Steuerschulden mindern. Da empfehle ich dir einen Steuerberater.
rfalio


ach?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.05.2014 16:02:42

sog. künstlerische nebentätigkeiten sind demnach nicht genehmigungspflichtig?



Dankeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: anseh Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.05.2014 09:45:58 geändert: 13.05.2014 11:16:57

für die Tipps!
Wisst ihr vielleicht auch, ob ich das schon vor dem Start des Refs
genehmigen bzw. anmelden kann?


Du musst unbedingtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: blendwerk Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.05.2014 22:15:28

zu Beginn des Ref fragen, ob Du das machen darfst.
Im Übrigen würde ich davon abraten - rein aus zeitlichen Gründen


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