Wenn ich das richtig verstehe verstehe, geht es im Einen Schüler Sek I in NRW, der vor und noch einem Ausschluss (Ordnungsmaßnahme) fehlt.
Es wäre zunächst zu klären, ob die Fehlzeiten von den Eltern entschuldigt sind oder nicht. Für die Fehlzeiten vor dem Aussschluss müsste bereits eine schriftliche Entschuldigung vorliegen (& 41 Schulgesetz), für die Zeit danach müsste spätestens am 4. Tag eine vorliegen.
Für einen Schulausschluss von 5 Tagen gab es ja sicher gravierende Gründe, angedeutet wurde ja bereits das nicht einfache Elternhaus.
Da die Eltern bei Minderjährigen verantwortlich sind für die Einhaltung der Schulpflicht, sind sie auch dafür verantwortlich sich nach dem versäumten Stoff zu erkundigen.
Da dies anscheinend nicht geschieht, würde ich zunächst nachfragen, warum das Kind fehlt und die entsprechenden Entschuldigungen fordern.
Schulpsychologen, Jugendamt, Schulsozialarbeiter einschalten, wenn noch nicht geschehen?!