transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 55 Mitglieder online 21.11.2024 22:29:35
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "Nacharbeit von Unterrichtsinhalten und Hausaufgaben bei Ausschluss vom Unterricht und "Krankheit""

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

Nacharbeit von Unterrichtsinhalten und Hausaufgaben bei Ausschluss vom Unterricht und "Krankheit"neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: major-kuchi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.05.2014 17:35:09

Hallo Leute,

bei in der Klasse ist vor kurzem ein Kind für 5 Tage vom Unterricht ausgeschlossen worden. Zudem war es 2 Tage vorher und seitdem "krank". Es meldet sich aber niemand wegen der Unterrichtsinhalte bzw. Hausaufgaben.

Da der Umgang mit der Familie schwierig ist, würde ich von euch gerne wissen, welche Paragraphen aus dem SchG NRW, der APO-I etc. ich ziehen kann, um der Familie klar zu machen, dass sie sich wegen der Unterrichtsinhalte melden soll.

Für eine rasche Rückmeldung bin ich dankbar!!!


Bundesland?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: indidi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.05.2014 20:24:00

Um schneller Antworten zu bekommen, ist es immer hilfreich das Bundesland zu nennen.
Nicht alle user schauen erst in deinem Profil nach.

NRW, oder?


Alsoneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.05.2014 12:47:25

Wenn ich das richtig verstehe verstehe, geht es im Einen Schüler Sek I in NRW, der vor und noch einem Ausschluss (Ordnungsmaßnahme) fehlt.
Es wäre zunächst zu klären, ob die Fehlzeiten von den Eltern entschuldigt sind oder nicht. Für die Fehlzeiten vor dem Aussschluss müsste bereits eine schriftliche Entschuldigung vorliegen (& 41 Schulgesetz), für die Zeit danach müsste spätestens am 4. Tag eine vorliegen.
Für einen Schulausschluss von 5 Tagen gab es ja sicher gravierende Gründe, angedeutet wurde ja bereits das nicht einfache Elternhaus.
Da die Eltern bei Minderjährigen verantwortlich sind für die Einhaltung der Schulpflicht, sind sie auch dafür verantwortlich sich nach dem versäumten Stoff zu erkundigen.
Da dies anscheinend nicht geschieht, würde ich zunächst nachfragen, warum das Kind fehlt und die entsprechenden Entschuldigungen fordern.
Schulpsychologen, Jugendamt, Schulsozialarbeiter einschalten, wenn noch nicht geschehen?!


Ausschluss vom Unterrichtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.05.2014 15:08:16

Der ausschluss vom Unterricht kann ja nur von einer Teilkonferenz für Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen oder der Schulleitung verhängt worden sein. Neben dieser Disziplinar Maßnahme muss doch auch noch eine pädagogische maßnahme stehen. Darin kann eben auch festgelegt werden, dass der schüler sich jeden Morgen gegen 9:00 Uhr im Sekretariat zu melden hat, um am Vortag bearbeitete Arbeitsblätter abzugeben und sich neue geben zu lassen. Wichtig ist, dass der Meldetermin nicht mit den normalen Anfangs- oder Pausenzeiten zusammenfällt.

Erscheint der Schüler nicht zu den angesetzten Terminen, fehlt er und muss eine Entschuldigung beibringen. Der Ausschluss vom Unterricht bedeutet ja keine Aufhebung der Schulpflicht. Fehlt der Schüler häufiger unentschuldigt, kann auch das Jugendamt eingeschaltet werden. Achten die Eltern nicht von sich aus auf die Einhaltung der Schulpflicht, so kann eine Unterstützung durch das JA hilfreich sein.

Ebenfalls kann von der Schule ein Bußgeldverfahren wegen Nichteinhaltens der Schulpflicht bei der zuständigen Bez.-Reg. angestrengt werden.


Identische Verfahrensweiseneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mante Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.05.2014 16:28:05

Neben dieser Disziplinar Maßnahme muss doch auch noch eine pädagogische maßnahme stehen. Darin kann eben auch festgelegt werden, dass der schüler sich jeden Morgen gegen 9:00 Uhr im Sekretariat zu melden hat, um am Vortag bearbeitete Arbeitsblätter abzugeben und sich neue geben zu lassen. Wichtig ist, dass der Meldetermin nicht mit den normalen Anfangs- oder Pausenzeiten zusammenfällt. (missmarpel93
Genauso verfahren wir an unserer Schule!


Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Das LehrerPanel
Der Lehrerselbstverlag
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs