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Forum: "Andere Bewertung-Geschichtsarbeit?"

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Andere Bewertung-Geschichtsarbeit?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: tom2009 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.06.2014 18:18:09

Hallo,
meine Frau hat mal eine Frage: Sie hat in einer 9.Klasse RS eine Geschichtsarbeit geschrieben, die sehr schlecht ausgefallen ist:
1 -2-3-4 -5- 6
- 1 5 11 13 3
Die Arbeit soll nicht wiederholt werden. Jetzt die Frage: Ihr wurde von einer Kollegin empfohlen Bonusaufgaben aus den Aufgaben zu machen, die extrem schlecht ausgefallen ist, habt ihr damit schon Erfahrungen gemacht?
Viele Grü0e!


janeuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.06.2014 19:27:45 geändert: 20.06.2014 19:29:34

damit habe ich schon Erfahrung gemacht. Ich würde es aber nur sehr selten und wohl überlegt so machen.

Bei mir war es mal eine Kursarbeit im Leistungskurs 12 Physik. Eine Aufgabe fiel extrem schlecht aus, weil alle Schüler meine Aufgabenstellung missverstanden hatten. Da der Fehler in meiner Formulierung der Aufgabe lag, habe ich die zu erreichenden Punkte verringert und was darüber hinausging als Bonuspunkte verrechnet.

So etwas würde ich aber nicht machen, nur weil die Arbeit schlecht ausfiel, weil meine Schüler einfach zu faul waren, Stoff zu wiederholen oder ihre Aufgaben zu machen.

Die Tatsache, dass es eine "1" und ein paar "2"er gab, zeigt mir jedenfalls schon, dass die Aufgaben im angesprochenen Test so gestellt waren, dass sie auch lösbar sind.


Ichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.06.2014 19:40:28

denke auch, man muss genau hinsehen, was die Gründe für dieses schlechte Ergebnis sind.

Liegt es an schlechten Formulierungen der Aufgaben/Fragen, also beim Lehrer, dann würde ich so verfahren wie hbeilmann.

Ist aber deutlich ersichtlich, dass es einzig und allein an der Faulheit und dem Desinteresse der Schüler lag, dann würde ich die Arbeit so lassen.

In solchen Fällen haben wir die Möglichkeit, die Arbeit dem SL vorzulegen mit einer detaillierten Begründung, was wann wo und wie erarbeitet und auch wiederholt wurde, wann die Arbeit angekündigt wurde, was als Inhalt der Arbeit den Schülern angekündigt wurde etc.
Wenn daraus ersichtlich wurde, dass alle Schüler die Möglichkeit gehabt hätten, sich anhand ihrer Skripte und Bücher gut auf die Arbeit vorzubereiten und zu wiederholen, und alle, wirklich alle Themen gründlich erarbeitet wurden, dann hat der SL die Möglichkeit, auch eine solche Arbeit zu genehmigen. (Evtl. Tafelanschriebe, Arbeitsblätter etc. einreichen)

Bei der Rückgabe würde ich einen entsprechenden Begleitbrief an die Eltern mitgeben.

Die Möglichkeit der 'Umberechung' birgt immer die Gefahr, dass sich Schüler bei späteren schlechten Arbeiten darauf berufen und versuchen, so etwas wieder einzufordern.


Vielleichtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: tom2009 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.06.2014 19:48:46

sollte ich noch dazu schreiben, das genau diese Arbeit auch in der Parallelklasse geschrieben wurde und dort mit einem Durchschnitt von 2,2 ausgefallen ist.


muss der SLneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.06.2014 20:19:48

die Arbeit überhaupt genehmigen?

Bei uns müssen nur Klassenarbeiten in den Hauptfächern vom SL angesehen werden, alles andere kann ich rausgeben, wie ich will, ob der Schnitt nun 1,0 oder 6,0 lautet.

Und wenn die Parallelklasse derart gut abgeschnitten hat, dann würde ich die Arbeit (wenn wirklich der selbe Unterricht erteilt wurde) ohne jede Änderung so zurück geben. Faulheit und Desinteresse sollte nicht auch noch belohnt werden.

Wenn doch etwas geändert werden sollte, dann aber unbedingt in _beiden_ Klassen! Sonst fühlen sich die anderen Schüler verschaukelt, weil sie schwerere Bedingungen erfüllen mussten. Wenn dann dadurch deren Schnitt noch besser wird, ist das nur recht und billig.


@hbeilmannneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.06.2014 20:34:13

Im Prinzip hast du recht, die Genehmigungsregelung gilt (in Nds.) nur für die Hauptfächer.

Aber in solch einem krassen Fall hilft eine solche Genehmigung vielleicht ein bisschen, den aufgebrachten Eltern den Wind aus den Segeln zu nehmen.



upsneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.06.2014 12:23:37

Die Genehmigungsregelung gilt nur für die Hauptfächer?
Das ist mir neu!

Allerdings habe ich am ehesten Probleme in Mathe, was ja bisher als Hauptfach gilt.

Palim


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