http://www.lbv.bwl.de/fachlichethemen/beamte/heilfuersorge/wahlleistungenimkrankenhaus
Wichtig:Der letzte Absatz:
Die Erklärung, eine Heilfürsorgeleistung zu Wahlleistungen weiterhin beanspruchen zu wollen, kann jederzeit ohne Angabe von Gründen für die Zukunft widerrufen werden. Allerdings besteht danach - außer im Fall einer Begründung oder Umwandlung des Beamtenverhältnisses - keine Möglichkeit mehr, diesen Anspruch zu Wahlleistungen wiederzuerlangen. Auch der Eintritt in den Ruhestand begründet keine neue Wahlmöglichkeit.
Die Erklärung, keine Erstattung zu Wahlleistungen beanspruchen zu wollen, kann nicht wirksam widerrufen werden; es besteht keine Möglichkeit mehr, diesen Anspruch zu Wahlleistungen wiederzuerlangen.
Wie die Situation bei euch für Refs ist,weiß ich nicht, aber ein Anruf dort genügt.
Ich würde diese Wahlleistungen auf jeden Fall wählen!
Was den Chefarzt betrifft,kann ich mich meinen Vorschreibern nur anschließen. Muss nicht unbedingt sein. Aber 2-Bettzimmer, oder sogar Einzelzimmer, das ist schon Gold wert, wenn es dir dreckig geht.
Ich hatte mal das Pech, nach einer OP in einem 4-Bett-Zimmer zu landen, weil kein anderes Zimmer frei war.Neben mir lag eine Türkin, die ständig von ihrem gesamten Clan besucht wurde. Das war die Hölle. Gott sei Dank konnte ich nach 2 Tagen wechseln.