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Forum: "Erste-Hilfe-Kurs für Lehrer?"

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Erste-Hilfe-Kurs für Lehrer?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: aqua14 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.07.2014 22:12:05

Hallo,
weiß jemand von euch, welche Vorgaben und Verordnungen es bezüglich Erste-Hilfe-Kurse für Lehrer gibt? Bislang dachte ich, dass es einen längeren "Grundkurs" gibt und dann würde es reichen, wenn man in einem bestimmten Abstand alles wieder auffrischt. Aber ich finde bei unserem lieben Gesetzgeber keine konkreten Hinweise (das bezieht sich auf Rheinland-Pfalz).


Bestimmt neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.07.2014 22:17:57

gibt es da in jedem Bundesland andere Vorschriften.

Unsere SL hatte uns jedes 2. Jahr dazu verdonnert, weil sie meinte, dass man das alle 2 Jahre wiederholen muss.


Wie lange?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: aqua14 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.07.2014 22:26:17

Das ist wenig fein. Was sagt denn der ÖPR dazu? Wie lange dauert euer Kurs denn dann?


Hilft das? Für RLP:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.07.2014 23:05:01 geändert: 21.07.2014 23:10:18

Ist allerdings von 1999 ob sich an der Regelung viel geändert hat?

http://bildung.ukrlp.de/sicherheit-gesundheitsschutz/themen/erste-hilfe/

http://gesundheitsfoerderung.bildung-rp.de/erste-hilfe-schulsanitaetsdienst.html

Der 2. Link ist von 2009, beinhaltet aber ähnliche Regelungen: Ein langer Nachmittag - und dann alle drei Jahre...

Wir haben das immer an zwei Terminen gemacht und das Kollegium geteilt, sonst wäre die Gruppe zu groß geworden.
Auf jeden Fall gabs danach immer die notwendige Bescheinigung. (In Nds)


bei uns...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: depaelzerbu Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.07.2014 23:06:04 geändert: 21.07.2014 23:07:48

...ebenfalls RLP gilt auch die 2-Jahres-Regel. Ob die allerdings gesetzlich festgelegt ist, weiß ich nicht. Sinnvoll find ich's auf jeden Fall.

Gruß,
DpB

Nachtrag: Mein Beitrag hat sich mit Klexel überschnitten. Es ist bei uns eher der "lange Nachmittag" (erweitert um einen Teil des Morgens)


alle 3 Jahreneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: christeli Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.07.2014 08:41:39

In Schleswig-Holstein ist die Pflicht zu Erste-Hilfe-Kursen im Schulrecht geregelt. Nach einem grundlegenden Kurs wird alle 3 Jahre eine Auffrischung fällig, die die Schulleiter organisieren müssen. Die Unfallkasse übernimmt die Kosten. Die Kurse finden in der unterrichtsfreien Zeit statt und umfassen 3 Doppelstunden.
Das ist also überschaubar und hat mir immer wieder neue Sicherheit gegeben, vor allem für Wandertage und Klassenfahrten.


http://www.schulrecht-sh.de/texte/e/erste_hilfe.htm


Erste Hilfe RLPneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: schneckchen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.07.2014 15:45:42



Schön Christelineuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.07.2014 15:49:22

dass bei Euch die Kosten übernommen wurden, wir durften einen Tag (8 h) und dafür 25 € abdrücken. Ich fands echt lästig und viel hat es mir nicht gegeben. Wie man eine Binde anlegt haben wir schon in der 8. Klasse bei diesen netten vormillitärischen Ausbildungen (ZV) gelernt und wie man sinnvoll eine Herz-Druckmassage durchführt, habe ich bis heute nicht gelernt. Die Püppi wäre bei mir immer gestorben .


Sinnvollneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.07.2014 16:37:34 geändert: 22.07.2014 16:40:45

ist es und so wird es auch schon in eingien Studienseminaren gehandhabt, dass alle LAA/Refs einen Erste Hilfe Grundkurs machen. Der sog. "lange Nachmittag" in RLP macht nämlich als Auffrischungskurs nur Sinn, wenn man vorher Grundkenntnisse erworben hat.
Die meisten Schulen absolvieren diesen Kurs als gesamtes Kollegium, auch wenn dann einzelne den Kurs eventuell in einem kürzeren Rhythnus als 3 Jahre wiederholen. Dies ist auch sinnvoll, da Studien sagen, dass man spätestens nach zwei Jahren eh nicht mehr viel weiß.
Der Kurs wird für alle (!) Lehrer von der GUV bezahlt (in Hessen werden z. B. nur die Kosten für 10% des Kollegiums bezahlt).
Sinnvoll ist ein Kurs allemal.

Es gibt übrigens einen (ziemlich neuen) Beschluss der Kultusministerkonferenz, dass zukünftig,Schüler ab klasse 7 alle zwei jahre einen Kurs Reanimation machen sollen:
http://www.4teachers.de/url/6091


im berliner Raumneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hops Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.07.2014 16:41:27

gibt es ebenfalls über die Unfallkasse Scheine, die für die kostenlose
Teilnahme am 8stündigen Kurs für Lehrer berechtigen. Das muss man
alle zwei Jahre auffrischen und wird teilweise regelmäßig über die
Schulen organisiert. Vor einigen Jahren gab es noch einen 40
Stundenkurs, da hatte man dann aber fünf Jahre Ruhe.
Mit den Berechtigungsscheinen die man sich über die Schule organisiert
kann man bei jedem autorisierten Anbieter den Schein machen.
Für Übungsleiter, Trainer usw. Ist das oft auch in den Vereinen möglich.
Wenn man auf Wandertag, Fahrt usw. geht muss man eigentlich einen
gültigen Nachweis vorlegen.


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