Hallo zusammen,
Leider bin ich über die Suche nicht fündig geworden, deshalb hier einmal meine Frage.
Darf man als Lehrer Onlinesoftware wie die LehrerApp oder andere überhaupt nutzen? Bzw. die Funktionen, die im Zusammenhang mit Schülerdaten stehen. Ich habe versucht etwas darüber in den Datenschutzbestimmungen (in meinem Fall in BW) zu finden, habe aber nichts zu Onlinesoftware gefunden.
Klar geregelt ist die Speicherung und Verarbeitung von Schülerdaten auf heimischen PCs. Es gilt die Daten vor dem Zugriff "Dritter" zu schützen. Heißt das dann auch, dass ich sie nicht online speichern kann, da sie ja theoretisch vom Server ausgelesen werden können?
Würde mich über Meinungen freuen.
Hier noch die Links auf die BEstimmungen in BW:
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/ge6/page/bsbawueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=VVBW-VVBW000007084&doc.part=F&doc.price=0.0#focuspoint
[url]http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=VVBW-KM-20091125-01-SF&psml=bsbawueprod.psml&max=true#ivz1
[/url]