Regelung - und kann es auch keine geben, denn die Anzahl der Aufsichten hängt von der Größe des Kollegiums ab und von den Baulichkeiten der Schule.
Gibt es viele nicht einsehbare Bereiche, zwei getrennte Höfe, mehrere Bereiche im Gebäude, die unabhängig voneinander sind, dann braucht es natürlich auch mehr Aufsichten.
Das ist ein ganz einfaches Rechenexempel und hat wenig mit der eigenen Stundenverpflichtung zu tun.
Natürlich müssen dann Vollzeit- und Teilzeitkräfte abgestuft eingesetzt werden.