Die Überstunden müssen per Formular abgerechnet werden - sonst gibt's keine Knete. Du musst die Überstundenbezahlung einfordern, von selbst werden die nicht vergütet.
Formular: Abrechnung Mehrarbeit - Das ist das grottigste Formular, das mir im Bereich der öffentlichen Verwaltung je begegnet ist. Das einzige Ziel dieses Formulares scheint es zu sein, es den Mitarbeitern im bereich Schule zu verleien, ihre angefallenen Überstunden abzurechnen.
Von der Mehrarbeitsregelung sind nicht betroffen Überschreitungen des regulären Wochenstundendeputats, wenn diese innerhalb zweier aufeinanderfolgender Schuljahres (Jahresfrist) ausgeglichen werden. Bsp.: Im ersten Halbjahr wird ein Kollege mit 26,5 WS eingeplant, obwohl er nur 25,5 WS abzuleisten hat. Kann ihm im zweiten Halbjahr diese eine, zusätzlich abgeleistete WS nicht zurückgegeben werden, wird die WS dem Mehrarbeitskonto gut geschrieben. Gehen wir davon aus, dass der Kollege im 2. Halbjahr nur seine regulären 25,5 WS abliefern muss, dann ergibt sich folgendes für die jahresbezogene Ü-Stundenermittlung:
1. Halbjahr +1 WS
2. Halbjahr 0 WS
Anrechenbare Überstunden bezogen auf das Schuljahr, die auf das Folgejahr auf das Deputat anzu rechenen sind, (1+0)*1/2.
Gutgeschrieben wird also eine halbe WS. Im Folgejahr kann der Kolleg nur mit 25,0 W eingeplant werden.
Da Du Beamtin bist hast Du erst ab der 3. Ü-Stunde im Monat Anspruch auf Ausgleich der Mehrarbeit durch Entgelt, da an Schulen der Ausgleich über Freizeit wie in anderen behörden nicht geregelt ist.
BTW Angestellte haben ab der ersten Stunde Mehrarbeit Anspruch auf Bezahlung. Tarifvertraglich gibt es keine entsprechende Regelung wie für die Beamten