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Forum: "Verwendungseignung GS Bayern Funktionsstelle Befoerderung"

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Verwendungseignung GS Bayern Funktionsstelle Befoerderungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: schirmstaender Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.10.2014 00:00:25

Nun suche ich schon seit einiger Zeit im Internet, aber finde einfach
nicht die passende Antwort auf meine Frage. Vielleicht kennt sich
einer von euch aus?
Im Januar 2015 werden bei uns in Bayern die Ergebnisse der
Dienstlichen Beurteilung eroeffnet. So weit ich weiß, werden ab
Oktober 2014 schon Vorschlaege der SL ans Schulamt uebermittelt.
Nun interessiert mich speziell die Verwendungseignung. Meine SL
hat mir schon oft gesagt, dass ich sehr gute Arbeit leiste, bei der
letzten Beurteilung 2010 hatte sie sich fuer ein UB bei mir eingesetzt,
was der Schulrat aber wegen der damals noch recht kurzen
Dienstzeit (Verbeamtung 2009) nicht genehmigt hat. Bei den
Einzelmerkmalen hat er sich aber auf 3xUB und 4xEN eingelassen.
Meiner Meinung nach konnte ich meine Leistung danach noch
steigern und zeigen, was in mir steckt. Aber ich habe nicht die
geringste Ahnung, was man tun muss, um eine
Verwendungseignung zu bekommen? Muss der Schulrat einen
dafuer vorher visitiert haben? Falls das so waere, wuesste ich dann
ja quasi jetzt s hon, dass ich auf keinen Fall fuer eine
Verwendungseignung in Frage komme, weil er mich im aktuellen
Beurteilungszeitraum nicht visitiert hat? Oder muss ich mir den
eigeninitiativ herbestellen? Und wie ist das, wenn es dieses Mal
nicht mit der Verwendungseignung geklappt hat?? Muss ich dann
wieder vier Jahre warten oder geht das auch zwischendrin? Ich
bedanke mich jetzt schon fuer alle Antworten!


wenn du dich um eine Stelle bewirbst - neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.10.2014 02:55:08

wird im Amtsblatt ausgeschrieben- muss der beurteilende Vorgesezte, und das ist in deinem Fall der Schulrat, eine Anlassbeurteilung erstellen. Bei der Regelbeurteilung kann er die Arbeit auf den Schulleiter abschieben, obwohl letzendlich er unterschreibt und die Verantwortung trägt!
Ich denke, bei der Anlassbeurteilung wird er selbst erscheinen.
rfalio


Reihenfolge unklarneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: schirmstaender Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.10.2014 08:12:46

Das heißt also, dass ich zuerst eine Anlassbeurteilung brauche und mir
dann erst die Verwendungseignung ausgesprochen wird? Ich dachte es
waere umgekehrt. Ist das auch so, wenn es bei der Verwendungseignung
nicht um ein Funktionsamt geht? Braucht man da auch eine
Anlassbeurteilung?


Vielleicht war meine Frage nicht ganz klar.....neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: schirmstaender Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.10.2014 08:19:16

....mich interessiert eher, welches Prozedere durchlaufen werden muss,
um eine Verwendungseignung zu bekommen. Muss einen da der
Schulrat vorher auch visitiert haben? Kann eine Verwendungseignung
auch zwischendrin ausgesprochen werden oder nur alle 4 Jahre bei der
Eroeffnung der Dienstlichen Beurteilung?


Du kannst dich bewerben,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.10.2014 10:31:43

unabhängig von der Verwendungseignung, wenn du die Laufbahnvoraussetzungen erfüllst.
Dann muss eine Anlassbeurteilung erstellt werden.
Die Verwendungseignung in der Regelbeurteilung wird gern vergessen, vor allem wenn der Vorgesetzte nicht weiß, dass du nach Höherem strebst.
Alles klar?
rfalio


Danke...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: schirmstaender Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.10.2014 12:10:38

....fuer deine schnelle Antwort. Und welche Voraussetzungen sind das
sonst noch? Ich dachte immer, man braeuchte imVorfeld schon eine
Verwendungseignung um sich ueberhaupt bewerben zu koennen? Ich
dachte auch, dass die Anlassbeurteilung erst erstellt wird, wennn ich
mich schon beworben habe? In den Richtlinien wird ueberhaupt nicht
klar, wie man zu seiner Verwendungseignung kommt?


Die Verwendungseignungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.10.2014 12:49:38

ist ausschließlich Sache des Beurteilenden (s. Unterschrift!).
Sie wird z.B. angegeben, wenn du eine Funktion bereits vertretungshalber ausfüllst, in Lehrplankommissionen oder als Multiplikator arbeitest usw.; meist heißt es halt : Klassenleiter in der GS o.ä.
Die Voraussetzung für eine Bewerbung ist immer in der Stellenausschreibung enthalten, z.B.: "Berwerben können sich Beamte der Besoldungsstufe A..., die diese seit mindestens ... Jahren innehaben.
rfalio


jneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: schirmstaender Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.10.2014 13:31:22 geändert: 04.10.2014 13:40:44

Ok, dann duerfte mir das jetzt klarer sein! Voraussetzung fuer die
Bewerbung auf die Konrektorenstelle haetten somit alle erfuellt, die
Lehrer sind und mit mindestens VE bzw. EN beurteilt wurden und die in
der Stellenbeschreibung geforderte Dienstzeit nachweisen koennen -
also so
ziemlich jeder, es sei denn, dass es ein besonderes Anforderungsprofil
gibt. Ich dachte immer, dass das viel komplizierter sei und man
mordsmaessige Voraussetzungen etc. Braeuchte. Danke, du hast mir
sehr geholfen! SUPER, DASS DU MIR SO GEDuLdiG GeSCHRIEBEN
HAST!!!


Schulleiter mitteilenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.10.2014 15:28:49 geändert: 04.10.2014 15:42:02

Meine KollegInnen, die sich in nächster Zeit oder in weiter Ferne grundsätzlich für eine Funktionsstelle interessieren, haben dies dem Schulleiter mitgeteilt. Zu ihnen kommt, so weit ich mitbekommen habe, in gewissen Abständen zusätzlich der Schulrat zum Unterrichtsbesuch.

Der Schulrat muss jede Regelbeurteilung des Schulleiters absegnen. Den Grund kannst du dir denken. Es gibt eine ganz Anzahl normaler Lehrer ohne Funktionsstellen mit UB oder ein paar auch mit höherer Bewertung.


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