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Forum: "Verwendungseignung GS Bayern Funktionsstelle Befoerderung"
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| Verwendungseignung GS Bayern Funktionsstelle Befoerderung | | von: schirmstaender
erstellt: 04.10.2014 00:00:25 |
Nun suche ich schon seit einiger Zeit im Internet, aber finde einfach
nicht die passende Antwort auf meine Frage. Vielleicht kennt sich
einer von euch aus?
Im Januar 2015 werden bei uns in Bayern die Ergebnisse der
Dienstlichen Beurteilung eroeffnet. So weit ich weiß, werden ab
Oktober 2014 schon Vorschlaege der SL ans Schulamt uebermittelt.
Nun interessiert mich speziell die Verwendungseignung. Meine SL
hat mir schon oft gesagt, dass ich sehr gute Arbeit leiste, bei der
letzten Beurteilung 2010 hatte sie sich fuer ein UB bei mir eingesetzt,
was der Schulrat aber wegen der damals noch recht kurzen
Dienstzeit (Verbeamtung 2009) nicht genehmigt hat. Bei den
Einzelmerkmalen hat er sich aber auf 3xUB und 4xEN eingelassen.
Meiner Meinung nach konnte ich meine Leistung danach noch
steigern und zeigen, was in mir steckt. Aber ich habe nicht die
geringste Ahnung, was man tun muss, um eine
Verwendungseignung zu bekommen? Muss der Schulrat einen
dafuer vorher visitiert haben? Falls das so waere, wuesste ich dann
ja quasi jetzt s hon, dass ich auf keinen Fall fuer eine
Verwendungseignung in Frage komme, weil er mich im aktuellen
Beurteilungszeitraum nicht visitiert hat? Oder muss ich mir den
eigeninitiativ herbestellen? Und wie ist das, wenn es dieses Mal
nicht mit der Verwendungseignung geklappt hat?? Muss ich dann
wieder vier Jahre warten oder geht das auch zwischendrin? Ich
bedanke mich jetzt schon fuer alle Antworten! |
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