transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 4 Mitglieder online 25.11.2024 04:07:09
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "Lehrer ohrfeigt Schülerin"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

 Seite: 1 von 13 >    >>
Gehe zu Seite:
Lehrer ohrfeigt Schülerinneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: blendwerk Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.10.2014 23:18:09

der 9. Klasse, Gymnasium.
Zeugen gibt es nicht.

Wie sollen Schülerin und Eltern reagieren?
Ich plädiere für Beschwerde bei SL, zeitgleich Anzeige bei Polizei gegen den Lehrer, Beschwerde beim Regierungspräsidium, Einschaltung eines Anwaltes.

Näheres über diesen Fall weiß ich nicht.

Ich erbitte vor allem in rechtlicher Hinsicht um kompetente Hinweise.


Undneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.10.2014 23:39:38

wenn alles abgestritten wird?
Keine Zeugen? Wie soll das gehen?

Schwierig, da etwas zu raten, wenn es keine weiteren Infos gibt.


zunächstneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: christeli Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.10.2014 11:10:36 geändert: 23.10.2014 11:11:02

doch wohl einmal ein Gespräch mit dem Lehrer. Am besten mit allen Beteiligten, auch mit der Schülerin, ehe man den Kreis erweitert. Wer weiß, was dann zu Tage tritt.


ich habe vor Jahren auch mal die Nerven verloren. neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: amann Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.10.2014 11:21:49 geändert: 23.10.2014 11:24:17

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass du Erziehungsberechtigte für die Schülerin bist.
Also: was war genau los? Unter 6 Augen sprechen ist der erste Schritt. Angenommen, der Lehrer sage glaubhaft , er sei bis aufs Blut gereizt worden, habe eben die Nerven verloren und es tue ihm leid ... Gibt es Vergebung für Fehlhandlungen? Lassen sich Konflikte ohne Anwalt klären?


boahneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: depaelzerbu Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.10.2014 11:45:41

Es wundert mich ein wenig, dass ausgerechnet ich hier der "Foren-Gutmensch" bin, aber ich bin tatsächlich einigermaßen schockiert über die bisherigen Antworten. Es gibt ja durchaus eine Menge menschlicher Verfehlungen, die ich für tolerierbar halte, aber körperliche Gewalt gehört absolut nicht dazu. Das geht nich. Punkt.

Vorausgesetzt, die Story stimmt:

Blendwerk, ich neige dazu, Deiner Vorgehensweise zuzustimmen, allerdings nicht alles gleichzeitig. Das Beamtenrechtliche Stichwort ist wohl die "Dienstaufsichtsbeschwerde", die in diesem Fall wegen besonders schwerer Verfehlung nicht an die SL, sondern direkt an die Schulaufsicht zu richten ist.

NATÜRLICH sollten die Beteiligten trotzdem miteinander reden, und vielleicht kann dann die Schülerin darüber nachdenken, auf eine parallele Anzeige bei der Polizei zu verzichten. Die Beschwerde ist aber m.E. auf jeden Fall angebracht.

Übrigens, dass es keine Zeugen gibt, sollte m.E. niemanden davon abhalten, seine/ihre Rechte geltend zu machen.

Gruß,
DpB


körperliche Gewaltneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wabami Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.10.2014 12:06:58

Es ist schon stark, wenn man hier aufgrund der unbestimmten Worte eines Mitgliedes bei einer einzelnen Ohrfeige sofort von körperlicher Gewalt spricht.

Dies ist zu klären. Und wenn geklärt ist, ob es sich um eine ausgerutschte Hand handelt und es der getroffenen Schülerin um die Schmach der Handlung geht oder aber ob es sich um einen kräftigen Schlag mit verbundenen Schmerzen handelt, dann kann man mögliche Handlungen empfehlen!

Übrigens: Eine formaljuristische Klärung wird in diesem Fall ohne Zeugen kontraproduktiv sein. Entweder steht der Lehrer zu seiner Tat und wird es besch... finden, dass das Problem nicht direkt geklärt wird oder aber er wird es leugnen und dann.

Ich möchte auch noch erwähnen, dass es auch denkbar ist, dass es gar keine Ohrfeige gab.


@wabamineuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: depaelzerbu Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.10.2014 12:19:09 geändert: 23.10.2014 12:20:09

(zum letzten Satz) deshalb schrieb ich "Vorausgesetzt, die Story stimmt". Wenn es eine Ohrfeige gab, war's körperliche Gewalt.

Da ich mit dieser Meinung aber offenbar hier die absolute Minderheit stelle, ziehe ich mich - immernoch einigermaßen erschrocken, auch über die Toleranz gegenüber "ausgerutschten Händen" - aus diesem Thema zurück.

Gruß,
DpB


nicht so schnellneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.10.2014 15:43:13

aufgeben, depaelzerbu!

Dass "mal die Hand ausrutscht" mag ja irgendwie erklärbar sein, zu entschuldigen ist es sicherlich nicht. Nicht umsonst ist es in Deutschland bei Strafe verboten, Kinder körperlich oder seelisch zu misshandeln. Wichtig dabei ist nicht die Sicht des Täters oder der Täterin, sondern das Empfinden des misshandelten Kindes. "War ja nur ein Klaps!" ist also keine Ausrede, die auch nur ansatzweise gelten darf!

Ich würde zuerst einmal zu einem vermittelnden Gespräch unter Leitung eines Vertrauenslehrers oder SL-Mitglieds raten. Räumt der Täter die Tat ein und zeigt sich reuig, würde ich von einer Anzeige bei der Polizei absehen, eine Dienstaufsichtsbeschwerde wäre aber IMHO immer noch angebracht. Räumt er die Tat nicht ein, wird's schwierig, vor allem da keine Zeugen vorhanden sind. Sind keine offensichtlichen Misshandlungsspuren (blaue Flecke etc.) zu sehen, wird auch die Polizei kaum was machen können und das Ermittlungsverfahren bald einstellen. Von daher: Mögliche Spuren sofort ärztlich feststellen lassen, damit sie später als Beweis zählen können!

Bleibt noch die Frage, ob es diese Ohrfeige tatsächlich gegeben hat. Das ist natürlich nie 100%ig sicher zu beantworten, wenn der mutmaßliche Täter nichts zugibt. Hier kommt es auf Fingerspitzengefühl und Menschenkenntnis an: Ist das Kind früher schon durch Lügen aufgefallen? Mag es den Lehrer? Gab es in naher Vergangenheit etwas, das nach "Rache" rief? Und auf der anderen Seite: Wie ist der Ruf des Kollegen? Rastete er schon öfter vor Schülern aus? Wurde er früher schon gewalttätig? Wenn das Kind sehr glaubwürdig und der Lehrer als gewaltbereit bekannt sind, liegt der Verdacht nahe, dass die Schilderung stimmt. Aber auch in diesem Fall ist das noch lange kein Beweis...


Au Backe - Und jetzt? Gangbare Lösung in Sicht?!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fisheep Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.10.2014 16:02:32

So was blödes! Was mag dieser Situation wohl vorausgegangen sein?!
Da ist es sicherlich hilfreich - wie schon angedacht - Gespräch E zu führen. Wobei auch in solchen Fällen erst einmal die Unschuldsvermutung gilt. (Anknüpfung an vorhergehende Beiträge) Ich denke, jeder kennt so Situationen, wo man glatt aus der Haut fahren könnte...Doch was die `formaljuristische` Situation angeht:als LehrerIn darf einem das nicht passieren! Und schon gar nicht gegenüber einem fremdem Kind - manche unterscheiden da ja ganz explizit zwischen den eigenen und fremden Kindern...
Hoffentlich kann man gemeinsam einen gangbaren Weg für alle Beteiligten finden.
An der Schule meiner Kinder gab es auch mal einen ähnlichen Fall. Da war es der Busfahrer, der zugelangt hatte. Auch hier gilt: das hätte nicht passieren dürfen. Er hätte sich im Griff haben müssen. Es wurde auch die Polizei eingeschaltet und das Schulamt. Aber: durch viele Gespräche, in denen auch die Auslösesituation dargelegt wurde, konnte man einen Weg erarbeiten (Ziel:Entschuldigung, selbige annehmen, Verzeihen), so dass man dieser Geschichte einen noch guten Ausgang bescheinigen kann. Die Anzeige gegen den Busfahrer wurde zurückgezogen, weil dieser sonst seinen Arbeitsplatz verloren hätte. Die Eltern haben mit ihrem Sprössling ein ernstes Wort wegen seines extremen Fehlverhaltens gesprochen, das dieser "Waatschn" vorausgegangen ist. Man konnte einen Neuanfang wagen und sich dabei noch ins Gesicht schauen und keiner hat dabei sein Gesicht komplett verloren.


@blendwerkneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.10.2014 16:12:20

Du weißt nichts Näheres über den Fall und Zeugen gibt es nicht?
Für wen oder in wessen Auftrag fragst du?


 Seite: 1 von 13 >    >>
Gehe zu Seite:
Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Das LehrerPanel
Der Lehrerselbstverlag
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs