Hallo,
ich befinde mich ab Ende des Monats November in Elternzeit. Letztes Jahr erhielt ich als Beamtin in S-H eine Sonderzahlung im Dezember für mein erstes Kind.
Bekomme ich die dieses Jahr auch?
Im betreffenden Paragrafen steht dazu: "Sind die Anspruchsvoraussetzungen nur deshalb nicht efüllt, weil wegen einer Elternzeit kein Anspruch auf Bezüge besteht, so ist dies unschädlich."
Wäre schön, wenn mir da jemand helfen kann.
Ansonsten muss ich wohl einfach bis Dezember warten....
Vielen Dank.
eiszauberin