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Forum: "Rechtliches zu Kursgröße und SL Anwesenheit (NRW)"

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Rechtliches zu Kursgröße und SL Anwesenheit (NRW)neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: frauschnabel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.11.2014 17:09:59 geändert: 13.11.2014 17:10:48

Liebe Kollegen,

ich könnte es auch googeln, ich weiß, aber vielleicht weiß es jmd aus dem Kopf und kann mir helfen, Bundesland NRW

Zwei Fragen umgeistert unser Kollegium:

1. Gibt es eine mindestgröße eines Kurses, ab wann man unterrichen kann/muss?
Bsp: 3-5 Sus in der 5ten Stunde, Reli

2. Muss bei Stufenkonferenzen jmd der Schulleitung anwesend sein?
(Stufenkonferenzen sind bei uns KOnferenzen, in denen alle Kollegen der Stufe anwesend sind und über einzelne SuS der Stufe beraten wird)

Danke



Interessante Fragenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.11.2014 14:12:48

Antwort nicht aus NRW, aber schon mal ein Hinweis:

ad 1: In RLP ist die Untergrenze 8 Schüler. Wird diese unterschritten, ist mit der nächsten Klassenstufe (Reli) zusammenlegen.

ad 2: Die SL muss auf jeden Fall eingeladen werden. Sie kann auch eine Vertretung schicken, denn es kann sein, dass es terminlich nicht passt.


Eigene Schulzeitneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: brittacci Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.11.2014 14:27:29

(NRW): wir hatten in der 10. Klasse zu zweit Reli mangels weiterer SuS. Das war allerdings im letzten Jahrtausend. In der Oberstufe war es so, dass ein einmal eingerichteter Kurs bestehen bleiben musste - so hatte dann auch mal ein Schüler alleine Italienisch...


Kursgrößeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.11.2014 16:25:21

Religion ist eine Besonderheit. Ein Religionskurs ist in NRW zu bilden, auch wenn nur ein einzelner Schüler mit ev. oder rk. Konfessionszugehörigkeit diesen einfordert.

Die Mindestgröße ergibt sich aus dem Klassenteiler. Liegt der bei 35 SuS, ergibt sich eine Mindestgröße von 18 SuS je Kurs.
In Abhängigkeit von der Stellensituation der Schule kann der SL aber einen Richtwert eigenständig festlegen. In der Regel kommt ein Kurs zustande, wenn 12 bis 14 SuS diesen belegen.
Fortgesetzte Kurse und Lateinkurse sind auch hier eine Besonderheit.


danke schon malneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: frauschnabel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.11.2014 15:33:46

für die Rückmeldungen und da gerade WOE ist, schiebe ich es noch einmal hoch!


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