Hallo,
ich arbeite an einer Schule f. hörgeschädigte und sprachbehinderte Kinder Bildungsgang Werkrealschule in Baden-Württemberg.
Seit diesem Schuljahr habe ich einen Schüler, der erst seit einem 3/4 Jahr in Deutschland lebt und die deutsche Sprache kaum beherrscht (2-Wort-Sätze). Er macht zwar gute Fortschritte, jedoch reicht es nicht, um dem (Deutsch-) Unterricht entsprechend folgen zu können.
Nun stand die Überlegung im Raum, die Benotung für Deutsch und evt. auch in den anderen Sachfächern auszusetzen. Jetzt bin ich auf der Suche nach einer ents rechenden Gesetzesordung oder Paragraph. Die Versetzungsordnung für WRS gibt leider nur bedingt Aufschluss.
Kann mir hier jemand weiterhelfen?
Vielen Danke schon mal im Voraus!
LG