aber manchmal wird so etwas nicht angeboten, dann muss man nehmen, was man findet.
Hier ist noch ne Info. Schau mal auf Seite 3 rechts die gelben Punkte:
http://blv-bw.de/wp-content/uploads/2013/11/BLV_OEPR_06-2013_lowres.pdf
Ansonsten hilft selber googeln: Schulleitung Schweigepflicht Bawü. Bist doch schon groß.
Dann wirst du sehen, wie schwierig es ist, denn es bezieht sich meistens nur auf Beratungslehrer oder Schulspychologen und die Schweigepflicht über Schülerbelange. Dein Fall ist nicht vorgesehen, jedenfalls hab ich nichts gefunden.