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Forum: "Ganzes Halbjahr noch kein Unterricht - und jetzt?"

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Ganzes Halbjahr noch kein Unterricht - und jetzt?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: tom2009 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.12.2014 17:20:48

Hallo,
ich habe eine Frage: Ein Kollege ist leider das ganze Schuhljahr bisher krankheitsbedingt ausgefallen und es sieht wohl nicht so aus, das er zum 2.Halbjahr zurückkehrt. Jetzt habe ich heute einen Anruf der Stundenplan-Planerin bekommen, das ich eine Wirtschaftsklasse von ihm übernehme. Es ist eine 10.Klasse. Da die Stunden aber in Randstunden liegen/lagen sind sie bisher immer entfallen, da wir auch Personalmangel haben. Die eigentliche Frage kommt aber jetzt: Es muss ja noch eine Klassenarbeit geschrieben werden und es sind nur noch 2 1/2 Wochen bis zu den Zeugniskonferenzen. Wie bekomme ich das noch hin, oder hatte jemand von euch schonmal ein ähnliches Problem?
Viele Grüße und morgen einen Guten Rutsch ins Neue Jahr


Esneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: schwingrid Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.12.2014 17:45:54

gibt auch die Note 7 = nicht erteilt. Das nimmt den Stress und den Unfug gewaltsamer Klassenarbeit.Viel Glück!


Wie willst Duneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: blendwerk Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.12.2014 18:14:39

eine Klassenarbeit schreiben, wenn im ganzen bisherigen Schuljahr kein Unterricht stattfand?

Außerdem würde ich auch sagen: für nicht erteilten Unterricht kann man keine Note geben.

Dann gildet eben nur das 2. Halbjahr.

Solche Sachen soll die SL entscheiden.


Ich dachteneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: marylin Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.12.2014 23:10:53 geändert: 30.12.2014 23:11:48

bisher immer: Wenn in einem Fach nicht sechs Wochen am Stück Unterricht war, dass keine Note erteilt werden kann. Das habe ich mal beim Schulamt nachgefragt (NRW), weil ich ein Kind hatte, das den größten Teil eines Halbjahres krank war.


Dauervertretungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.12.2014 08:42:57

Wenn die Orga sich erst jetzt meldet, dann bedeutet das, dass sie dabei sind das zweite Halbjahr vorzubereiten.

Ansonsten gilt für NRW, ein Schüler kann erst beurteilt werden, wenn er mindestens 6 Wochen ununterbrochen am Unterricht teilgenommen hat. In allen anderen Fällen gibt es die Möglichkeit auf den Zeug nis zu vermerken "kann nicht beurteilt werden" oder " Unterricht wurde nicht erteilt".
In SchILD sind das die Kürzel "nb" und "ne".


erstmal nachfragenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.12.2014 12:25:06

Meine erste Frage wäre, ab WANN du denn die Klasse übernehmen sollst? ZUM 2. HJ oder noch davor?

Ansonsten kann ich für Nds. missmarpels Ausführungen nicht so konkret finden,
allerdings gibt es einerseits einen Hinweis auf Fächer, die nicht erteilt wurden:
4.11 Ist ein Fach aus schulorganisatorischen Gründen nicht erteilt worden, so ist im Zeugnis „nicht erteilt” anstelle der Bewertung zu vermerken.

andererseits einen dafür, dass SuS den Unterricht nicht besucht haben
4.18 Schülerinnen und Schüler, die nicht während des überwiegenden Teils des Schulhalbjahres am Unterricht eines Faches teilgenommen haben, erhalten nur dann im Halbjahrszeugnis eine Note in diesem Fach, wenn der unterrichtenden Lehrkraft eine Beurteilung möglich ist. Ist keine Beurteilung möglich, ist anstelle der Bewertung „kann nicht beurteilt werden” zu vermerken.

Meiner Meinung nach wäre jede Notengebung in diesem Fall anfechtbar. An deiner Stelle würde ich bei der SL oder der Planerin anfragen, wie das gemeint ist und ob erwartet wird, dass du für dieses HJ eine Note geben sollst.

Palim


Ich denke,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.12.2014 16:15:25 geändert: 31.12.2014 16:31:01

die Ausgangslage ist klar:

Es muss ja noch eine Klassenarbeit geschrieben werden und es sind nur noch 2 1/2 Wochen bis zu den Zeugniskonferenzen.

Das bedeutet, Tom soll gleich nach Ferienende bis zu den Zeugnissen diese Klasse übernehmen, sie erst mal kennenlernen, irgendwoher etwas Stoff zaubern, um dann mal schnell eben ne Klassenarbeit aus dem Ärmel zu ziehen, sie zu korrigieren, um damit rechtzeitig bis zum Eintragen der Zensuren fertig zu sein.

Das wiederum bedeutet, dass eine Note NUR aufgrund einer einzigen KA-Note erteilt wird, ohne wesentliche Möglichkeiten, Noten für mündliche Mitarbeit, Referate, Mappenführung etc. bekommmen zu können.

Ja gehts noch? In welchem Wolkenkuckucksheim lebt denn die Schulleitung?
Das ist eindeutig ein Fall von n.e. = nicht erteilt. Die Schüler wären ja da gewesen, nur leider der Lehrer nicht.

n.t. = nicht teilgenommen würde bedeuten, dass der Lehrer den Unterricht erteilt hat, aber die Schüler aus was auch immer für Gründen nicht teilgenommen haben. Das trifft hier eindeutig nicht zu.

§3.1 aus dem Niedersächsichen Schulgesetz:
3.1 Die in den Zeugnissen festgehaltenen Bewertungen erfolgen auf der Grundlage von Beobachtungen im Unterricht sowie von mündlichen, schriftlichen und anderen fachspezifischen Lernkontrollen. Sie beziehen sich auf die Lernentwicklung und die Leistungen der Schülerin oder des Schülers in dem auf dem Zeugnis angegebenen Berichtszeitraum.
Von einer Lernentwicklung und einer pädagogischen Notengebung kann hier ja wohl keine Rede sein.

§4.11 (wie oben schon zitiert):
4.11 Ist ein Fach aus schulorganisatorischen Gründen nicht erteilt worden, so ist im Zeugnis „nicht erteilt” anstelle der Bewertung zu vermerken

Also Rücksprache mit der Schulleitung, dass auf keinen Fall eine Note erteilt werden muss. Die wäre auf jeden Fall anfechtbar. Stell dir vor, ein Schüler schreibt eine 5 oder 6 - und hat kaum andere Noten, um diese Note auszugleichen. Da wäre ich als Elternteil aber ganz schnell bei der Schulleitung.

Was in manchen Schulen / Schulleitungen so abgeht, ist schon erstaunlich.

schwingrid hat das Ganze oben sehr schön in einem einzigen Satz formuliert.



n.e.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.01.2015 09:10:10 geändert: 01.01.2015 09:10:36

"Nicht erteilt" haben Schulleitungen nicht gerne auf dem Zeugnis stehen. Es steht nämlich für Organisationsversagen.

Wenn die SuS nicht regelmäßig in den Randstunden freigesetzt worden sindm und zumindest in einigen Stunden Vertretungsunterricht abgehalten worden ist, dann würde ich die leistung als "nicht bewertbar" (n.b.) einstufen. Das tut keinem weh und kann so von der zeugniskonferenz auch beschlossen werden, selbst wenn die jetzt noch 2 oder 3 Mal vor der zeugnisausgabe Unterricht in dem Fach erhalten.

Wenn die Schulleitung noch einen Klassenarbeitstermin im laufenden Schuljahr für diese Gruppe ansetzt, dann würde ich den als Betroffener - Schüler oder Lehrer - unterlaufen, im Januar sind auch echt viele Krankheitserreger in der luft [hier fehlt das schniefnasensmiley].


Lesekompetenzneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wabami Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.01.2015 09:31:34

Es ist schon erstaunlich, wie erfahrene Kollegen eine Aussage "Ich muss ..." lesen.
Wann immer dies ein Kollege zu mir sagt, stelle ich die Gegenfrage: "Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage musst du?"

Ich glaube gar nicht, dass tom2009 eine KA schreiben muss, sondern dies nur annimmt.
Wenn ihm die SL dies trotzdem angeordnet hat - dann muss er ja erst einmal Stoff behandeln und dann muss er die Arbeit auch noch korrigieren - upps, ohne gegen irgendwelche Gesetze zu verstoßen ist die Halbjahreskonferenz rum, ohne das Noten dastehen - oder kennt von euch jemand eine Verordnung wo nach eine KA binnen von einer Woche korrigiert sein muss?

So und nun noch ein ganz konstruktiver Vorschlag wie du zu Noten kommen kannst und gleichzeitig zügig im Stoff voranschreitest: Schreib eine Themenzusammenfassung über eines der Themen, die im 1. Halbjahr unterrichtet gehören und stelle dazu Fragen an das Textverständnis in Multiple-Choice-Form.
Ist schnell korrigiert, deine Textqualität und die Besprechung der richtigen Lösungen schafft einen schnellen inhaltlichen Fortschritt.
Die Noten spiegeln dann auch eine Art der Lern- und Arbeitskompetenz der Schüler dar, dass sie nicht übermäßig belastbar sind liegt auf der Hand, aber das ist nun bestimmt nicht das Problem.


Dieseneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: schwingrid Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.01.2015 11:06:20

möglicherweise praktikable Lösung hat einen für mich gravierenden Haken: Sie degradiert jede/n LuL zu einer Notenscheißmaschine.

Unwidersprochen bleibt, dass Schlüsselkompetenzen jederzeit abfragbar sein müssen ab einer gewissen Bildungsstufe.

A B E R Mit Lernen = Kenntnisse, Einsichten etc. in einem Fach erwerben hat das nichts zu tun.

Ich würde diese Konsequenz nur aufgrund einer ausdrücklichen Dienstanweisung ziehen, ansonsten siehe oben mein erstes Statement
Frohes Neues Jahr!


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