transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 8 Mitglieder online 25.11.2024 03:41:21
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "Müssen wir "jeden" Schüler aufnehmen? "

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

 Seite: 1 von 3 >    >>
Gehe zu Seite:
Müssen wir "jeden" Schüler aufnehmen? neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: julia17 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.02.2015 20:12:57

Schulpflicht hin oder her - müssen wir "jeden" Schüler nehmen?

Der Fall: Karl (Name frei erfunden) war bis vor etwa zwei Wochen auf unserer Schule, einem Gymnasium in Niedersachsen, in der 8. Klasse.
Er hat im Halbjahrszeugnis 4 Fünfen und einige Vieren (ich weiß es jetzt nicht genau) bekommen.
Schon ein paar Tage vorher ist er aber auf die Waldorfschule im Nachbarort gewechselt. Dabei ging es ihm mehr um's Soziale, weniger um die Leistung; er fühlte sich bei uns nicht mehr wohl.

Nun will er (angeblich) zurückkommen.

Ganz abgesehen von den schlechten Leistungen, die einen Wechsel zur Realschule absehbar erscheinen lassen, so dass man ihm raten würde, lieber jetzt gleich dorthin zu gehen, haben wir so viel Ärger mit ihm gehabt, dass wir ihn lieber nicht wiedersehen wollen -
müssten wir ihn nehmen?


Mich interessiert vor allem die rechtliche Lage.

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!


Schulwechselneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.02.2015 22:16:46

sind AFAIK nur mit Zustimmung der aufnehmenden Schule möglich. Eine Abmeldung bei der aktuellen Schule ist auch nur dann möglich, wenn diese Zustimmung vorliegt (Schulpflicht).

Während des laufenden Schuljahres sollte es AFAIK auch keine Pflicht sein, den Schüler aufzunehmen. Es kann ja auch nicht sein, dass der alle paar Wochen die Schule wechselt, wie es ihm gerade passt. Morgen Mathearbeit? Ach - wechsel ich rasch mal die Schule. Da muss ich ein Referat halten? Naja, die Nachbarschule nimmt mich bestimmt. Aber da mag ich die Französischlehrerin nicht, mal sehen, wie es im nächsten Ort aussieht.


:oneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rojiblanco Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.02.2015 23:11:41 geändert: 05.02.2015 23:12:31

In NRW aber auch in NDS entscheiden die Eltern über die Schulwahl.

Punkt um. Damit ist im Prinzip alles klar!


Was ich mich aber Frage...
Glaubt Ihr wirklich, dass der Schüler das nur macht um Euch Lehrer zu
ärgern und Euch Arbeit zu machen?!
Oder besteht die Chance, dass er womöglich Probleme hat, die sein Leben
reflektieren und er daher "alles versucht"?

Also mal im Ernst, die Aufgabe von Lehrer besteht doch nicht darin SuS
von Schulen zu werfen oder sie nicht zu zulassen, damit sie weniger
Probleme haben.

Zu Mal das "abschulen" die Probleme ja nur verlagert.

"Nach mir die Sintflut" oder was?!


rein rechtlichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.02.2015 23:25:59

Rechtlich?

Hm:

Die Eltern haben die freie Wahl der Schule.

Es wird Einzugsgebiete geben, in diesen ist die Schule zu wählen.

Zum Halbjahr mit 5x5 kann man im Zeugnis vermerken, dass der Schüler das Schuljahr bei derzeitigen Leistungen nicht erfolgreich beenden kann.

Wenn er das Schuljahr nicht schafft, wird er nicht versetzt.

Dann wiederholt er die 8. Klasse.
Schafft er dann die Versetzung wieder nicht, kann er an die Realschule überwiesen werden... und nimmt dann dort am 9. Jahrgang teil.

http://www.4teachers.de/url/6245

Ansonsten:
Um einen Schüler wegen seines Fehlverhaltens an eine andere Schule zu verweisen, bedarfs es mehrerer Klassenkonferenzen und Sanktionen, Androhungen und Durchführungen, alle rechtskräftig mit Einladungsfristen, Protokoll etc.

Palim


@ Palimneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bernstein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.02.2015 23:42:36

du schreibst:
Dann wiederholt er die 8. Klasse.
Schafft er dann die Versetzung wieder nicht, kann er an die
Realschule überwiesen werden... und nimmt dann dort am 9.
Jahrgang teil.


Das stimmt SO nicht. Die Klassenkonferenz der Schule, auf der
der Schüler derzeit ist, entscheidet über die Versetzung in
die 9. Klasse RS ODER die Wiederholung der 8. Klasse auf der
RS, je nachdem, in welchen Fächern dieser Schüler seine
Minderleistungen hatte. Entscheindend ist, dass die KK die
Freiheit und die alleinige Kompetenz hat, über den weiteren
Werdegang des Schülers zu entscheiden.


ahaneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.02.2015 23:47:02 geändert: 05.02.2015 23:50:20

Ah,
das besagt dann wohl der Satz "Die Klassenkonferenz kann mit einer Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder Ausnahmen von Satz 1 beschließen."

Das wusste ich nicht, wir nehmen keine Überweisungen (mehr) vor, sondern behalten alle SuS.

Für mich klingt das aber so, dass der Schüler die 8. Klasse am Gymnasium wiederholen kann und erst NACH der Wiederholung zur RS wechseln muss. (?)

Rechtlich bedeutet es aber dennoch:
Der Schüler bleibt dem Gymnasium in Klasse 8 erhalten, zum Ende des Jahres kann die KK entscheiden, wo er sein kommendes Schuljahr verbringt.

Palim


Klarstellung:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bernstein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.02.2015 00:27:11 geändert: 06.02.2015 07:42:48

ob der Schüler am Gym bleiben kann bei 4 Fünfen, hängt davon
ab, welche Empfehlung er hatte. Hatte er eine RS-Empfehlung,
gilt das, was ich in meiner vorigen Mail klargestellt hatte.
Hatte er eine Gym-Empfehlung, hat er selbstverständlich die
Chance, die 8. Klasse am Gym zu wiederholen.



Energien kanalisierenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rojiblanco Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.02.2015 12:40:04

Wäre es nicht schön, wenn die Energien in die Förderung des Schülers gehen würden, so dass dieser eine Chance hat sein Abitur auf "normalen" Wege zu machen, anstatt krampfhaft zu überlegen wie man ihn los wird?!


Schüler los werdenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.02.2015 15:02:45 geändert: 06.02.2015 15:04:26

"Such' dir mal eine passende Schulform!", ist eine öfter gehörte Formel an der Schule meiner Kinder. Damit kommt tatsächlich eine bestimmte Haltung der Lehrerschaft zum Ausdruck. Während wir an der GS alle Schüler beschulen, egal, ob sie frech, dumm, gescheit oder gehandicapt sind, gibt es eine Schulform, und das ist auch noch die begehrteste, die Schüler in Zeiten der Inklusion in Abschiebequarantäne hält, um sie dann doch irgendwie los zu werden. Eine Restschule scheint es von diesem Blickwinkel aus immer noch zu geben. In diesem Fall die Realschule. Diese Haltung spricht mal wieder für eine Integrierte Gesamtschule, um dieses Nasehochtragen, das in der Gymnasialdidaktik seine Ursache hat, wieder mehr in die Waagrechte zu bringen.


Als Lehrerneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.02.2015 15:38:53

einer Schule für "abgeschobene" und zugleich "abschiebende Schule" (Realschule Bayern) muss ich trotzdem mal eine Lanze für das gegliederte Schulsystem brechen.
1) Wenn ein Schüler gut eingeschätzt durch die kompetente Grundschullehrkraft eine Schullaufbahnempfehlung erhält und die Eltern dieser Empfehlung nicht folgen, dann ist in den meisten Fällen ein Scheitern programmiert.
Es wundert mich immer wieder: Wenn ein KFZ-Mechatroniker eine Reparatur empfiehlt, widerspreche die wenigsten; wenn ein Lehrer eine Empfehlung gibt, meinen viele Eltern, es besser zu wissen.
2) Natürlich ist die Pubertät eine schwierige Zeit; wir wissen es, denn wir haben sie alle selbst durchgemacht. Nun muss man halt genau hinschauen: Liegt eine pubertäre Hemmung vor oder eine Überschätzung der Begabung?
Im ersten Fall ist eine Wiederholung sinnvoll, ansonsten ist eine andere Schulart vielleicht sinnvoller und begabungsgerechter.
3) Erst heute wieder kursierte die Nachricht, dass es in unserer Region zu wenig Auszubildende gibt und dass die Zahl der Studienabbrecher bei über 25% liegt.
Fehlleitungen?

Wieder einmal bestätigt sich meine These:
Wir leiden nicht am Schulsystem, sondern an der Wertigkeit der Abschlüsse!
Eine gelungene Gesellenprüfung ist doch so viel wert wie ein mittlerer Abschluss, eine Meisterprüfung so viel wert wie ein Abitur!
Stehen wir doch zu diesen Vorzügen unseres dualen Systems!

rfalio


 Seite: 1 von 3 >    >>
Gehe zu Seite:
Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Das LehrerPanel
Der Lehrerselbstverlag
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs