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Forum: "Klassenfahrt - Kosten für Lehrer?"

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Klassenfahrt - Kosten für Lehrer?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: blendwerk Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.03.2015 20:51:58

ich muss mit zwei Klassen und vier Lehrern für 3 Tage auf Klassenfahrt gehen.

Frage:
Muss ich die Kosten selbst bezahlen?
vorstrecken und WER erstattet diese mir?

an wen muss ich mich wenden zwecks Erstattung?

Fahre ich kostenlos?


Also...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: seplundpetra Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.03.2015 21:29:53

... bei uns ist das so, dass wir eigentlich keine Kosten haben sollen.

Die Kosten für die Lehrer sind auf die Schüler umzulegen. Das Geld, was wir an Tagesgeld und Übernachtungsgeld pro Tag bekommen (ich glaube 9,60 und 6 Euro sind das bei uns in SH), sollen wir dann wieder allen zu Gute kommen lassen. Unsere Schule - ca. 500 SuS - hat pro Jahr bummelig 1100 Euro, die an Kosten für alle Klassenfahrten reichen müssen.

De facto ist es so, dass ich bislang noch immer auf Kosten sitzengeblieben bin (bei Abschlussfahrten), da die Kosten pro Schüler sonst - wären alle Lehrerkosten auf die SuS umgelegt worden - die von der Schulkonferenz festgelegten Höchstsätze für Klassenfahrten übersteigen würden. Dies ist aber bislang nur bei Abschlussfahrten ein Problem gewesen.

Vorgestreckt habe ich aber noch nie etwas. Wer nicht rechtzeitig bezahlt hat, hat ein Problem. Meist ist das Amt aber irgendwie noch rechtzeitig eingesprungen oder die Bank hat sich kulant gezeigt.


Klassenfahrtenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: myglo Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.03.2015 22:01:42

Hallo,
ich habe zu Beginn meiner Tätigkeit als Lehrerin Klassenfahrten teilweise selbst bezahlt - aus Unwissenheit bzw. heute würde ich sagen aus Dummheit
Mittlerweile plane ich solche Fahrten von vornherein so, dass ich nicht auf Kosten sitzenbleibe. Ich buche grundsätzlich nur Unterkünfte, die Freiplätze für Lehrer anbieten, die Buskosten werden von den Schülern getragen. Falls es sich nicht vermeiden lässt, doch mal in Vorleistung zu gehen (z.B. bei Flugreisen), dann kann man bei der zuständigen Behörde (in Ba-Wü ist das das Regierungspräsidium) die Erstattung der Reisekosten beantragen. Dafür muss man Belege einreichen, weshalb man leider erst nach der Fahrt die Kosten erstattet bekommt und manchmal lassen die sich dafür auch ganz schön viel Zeit...
Ich finde es ein Unding, dass immer wieder von uns erwartet wird, dass wir privat für Klassenfahrten aufkommen. Immerhin arbeiten wir da mehr oder weniger 24/7 und sind ja auch nicht zu unserem Vergnügen weggefahren. Genau aus diesem Grund ist meine erste Frage, wenn ich mich über eine Unterkunft informiere, ob es Freiplätze für Lehrer gibt. Ich fahre im Juli z.B. mit einer 7. Klasse weg und da konnte ich für meinen Kollegen und mich zwei Freiplätze aushandeln.
Soweit ich weiß ist es übrigens nicht gestattet, die vom Lehrer verursachten Kosten auf Schüler umzulegen. Die o.g. Buskosten darf ich umlegen, weil der Bus einen Festpreis hat, der nicht durch mich als Begleitperson höher wird.
LG
myglo


nicht so leichtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.03.2015 22:01:48

Das ist ja aber von Bundesland zu Bundesland und manchmal auch von Schule zu Schule unterschiedlich.

Also müsstest du wohl zunächst dein Kollegium befragen, wie es bei den letzten Fahrten gelaufen ist.

Palim


die kosten...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.03.2015 22:51:07

für übernachtung, kost - und fahrt hat dein arbeitgeber bzw. dienstdame zu tragen, ansonsten würde ich mich an die für dich zuständigen personalrätinnen halten!



Grundsätzlichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.03.2015 23:02:35

stehen jedem Beamten bei einer Dienstreise (und darum handelt es sich ja) die vollen Reisekosten zu. AUf diese Kosten kann er auch nicht rechtsgültig verzichten. Sollte der der Schule zugeteilte Reisekostenetat überschritten werden, darf der Schulleiter die Fahrt nicht genehmigen!
Freiplätze etc. in Anspruch zu nehemn könnte durchaus als Vorteilsnahme im Amt gewertet werden.
Also Vorsicht.
Also:
- planen
- Dienstreisegenehmigung einholen (schon wegen der Versicherung)
- buchen
- fahren
- Reisekostenantrag stellen
- warten, warten, warten

rfalio


NRWneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.03.2015 23:36:39

hat wohl mal versucht, die Erstattung von Reisekosten schon auf dem Antragsformular für die Dienstreise zu verhindern. Da sollte man ankreuzen, dass man auf die Erstattung verzichtet, ansonsten wird die Reise nicht genehmigt. Diese Praxis wurde aber 2012 vom Bundesarbeitsgericht für nicht zulässig erklärt, betroffenen Lehrern steht also trotz Ankreuzen dieser "Option" die Erstattung zu.

Bei uns in RLP ist die Sache _sehr_ schwammig geregelt. Allgemein hat man einen Anspruch auf Reisekostenerstattung, das wird über ein Budget in der Schule geregelt. Ist dieses aufgebraucht, können keine weiteren Fahrten an dieser Schule mehr durchgeführt werden.
Sollen allerdings --sarkasmus on-- nach den Herbstferien --sarkasmus off-- noch weitere Fahrten im Schuljahr stattfinden, können die Eltern einer Klasse einstimmig beschließen, die Klassenfahrt trotzdem durchzuführen und die Kosten der Lehrkräfte auf alle Schüler umzulegen. Hier muss wirklich Einstimmigkeit vorliegen, Mehrheitsbeschlüsse gelten nicht.
Wie hoch diese Schulbudgets für Reisekosten tatsächlich sind, und ob sie für alle von der Gesamtkonferenz beschlossenen Pflicht-Klassenfahrten ausreichen, weiß ich nicht.


auch NRWneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ishaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.03.2015 23:44:17

Nachdem es zeitweilig als Vorteilsnahme im Amt gelten konnte, die Freiplätze für Lehrer nicht auf die Schüler umzulegen, hat NRW in zwei Stufen zurückgerudert. Nach dem Gerichtsurteil, dass SL Fahrt nicht genehmigen darf, wenn Lehrerkosten nicht gesichert sind, hieß es zunächst, es sei "disziplinarrechtlich unbedenklich" diese anzunehmen und später wurde sogar empfohlen, genau dieses zu tun.
Die Gültigkeit von Gesetzen hat anscheinend was mit der Füllhöhe des Geldbeutels zu tun.
Weiß gar nicht, ob das tatsächlich nur für NRW gilt. Das genannte Urteil gilt doch bundesweit.


zudem sollten klassenfahrten....neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.03.2015 09:50:21

von kollegInnen, die weniger als 100% arbeiten und das nicht nur aus purem idealismus tun, unbedingt einen zeitausgleich von der schulleitung erhalten.

falls das wider erwarten mündlich abgelehnt werden sollte, lässt sich der antrag kurz und formlos schriftlich stellen und wird entsprechenden erfolg haben.


Ähnlich...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: seplundpetra Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.03.2015 09:52:30

... ist es bei uns im Prinzip auch. Im Schulrecht hab ich damals noch gelernt: Freiplätze dürfen wir nicht annehmen sondern müssen diese den SuS zu Gute kommen lassen, andererseits dürfen uns keine Kosten entstehen. Da der Topf der Schule arg begrenzt ist (er reicht eigentlich nur für 2 Abschlussklassen bzw. 4 begleitende Lehrkräfte), würden nur 2 Klassen fahren können, alle anderen nicht, es sei denn, wir verpflichten uns zu lügen, d.h. eine Klausel mit anzugeben, dass alle uns entstehenden Kosten durch Spenden abgedeckt sind.

Eigentlich ein Unding. Eigentlich nicht nur "eigentlich".



Andere Frage, die auch zum Thema Klassenfahrten passt:
Bei der Abschlussfahrt meiner Klasse kommt ein Elternteil mit um uns zu unterstützen. Wir werden Skifahren und er übernimmt auch eine Skigruppe.
Weiß jemand, ob es da eine Möglichkeit gibt, zumindest ein bisserl Geld für die ihm entstehenden Kosten zu bekommen. Förderverein fällt raus.


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