Das Schuljahr in NRW endet zum 31.07. eines (Kalender-)Jahres.
Befristete Arbeitsverträge von Vertretungslehrkräften können allerdings auch schon vorher enden, das Vertragsende steht dann im Vertrag.
Der Schuljahresanfang ist der 01.08. eines Jahres, der Vertragsbeginn für befristet angestellte Lehrkräfte kann hiervon abweichen. Normalerweise schreibt die zuständige Bez.-Reg. den ersten Schultag nach den ferien in den Arbeitsvertrag. Aus diesem Grund "können" die befristet angestellten Lehrkräfte auch nicht an den Vorbereitungstagen teilnehmen. Es besteht einfach kein dienstlicher Grund an einer Dienstveranstaltung teilzunehmen, solange man noch gar nicht im Dienst ist
Wer dennoch hingeht sollte wissen, dass er in diesem Fall nicht versichert ist. Der Versicherungsschutz durch den Arbeitgeber wird ja erst ab dem Tag des Dienstbeginns gewährt.