In NRW gibt's den LR, den PR und den HPR.
Der lehrerrat gibt es an den einzelnen Schulen, er "vermittelt" zwischen Kollegium und der Schulleitung.
Da die Bezirksregierung, Dezernat Schule als Landesmittelbehörde die personalführende Stelle ist, ist hier der Personalrat getrennt nach Schulformen angesiedelt. Es gibt folglich einen Personalrat für Gesamt-, Sekundar- und Gemeinschaftsschulen; einen für die HS, einen für die RS und einen für GY sowie einen für die GS.
Der Hauptpersonalrat vertritt die Interesen der im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Schule und Weiterbildung beschäftigten Lehrkräfte gegenüber der obersten Schulbehörde