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Forum: "Einschulung des eigenen Kindes - unterrichtsfrei?"

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Einschulung des eigenen Kindes - unterrichtsfrei?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.06.2015 15:06:39 geändert: 29.06.2015 15:07:52

Sicher kommt es öfter vor, dass das Kind einer Kollegin eingeschult wird. Und wie das bei Müttern so ist, bei Vätern wohl weniger, wollen sie an der Einschulung ihres Kindes teilhaben.

Wird diese Kollegin von der eigenen Unterrichtspflicht an diesem Tag bei euch an der Schule entbunden?

Was wäre, so wie bei uns an der Schule (zweizügig), wenn von drei Kolleginnen gleichzeitig ein Kind eingeschult wird. Würden alle drei vom Unterricht freigestellt?

Würde eine Kollegin, deren Kind eingeschult wird und die selbst eine erste Klasse übernimmt, von der Einschulungsfeier und dem Unterricht am Einschulungstag freigestellt?

Welche praktischen Hinweise habt ihr, bzw. wie würde dies an eurer Schule gehandhabt?


Wenn sowohl die Einschulung neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.06.2015 15:37:31

des eigenen Kindes als auch die Einschulung der eigenen
Klasse an einem Tag ist, ist nur schwer zu raten.
Als mein jüngster Sohn eingeschult wurde, habe ich frei
bekommen, aber ich hatte auch keine eigene Klasse.
Als sein erster Schultag in der RS war, musste mein Mann hin.
Ich weiß nicht, ob es möglich ist die Einschulung in der
eigenen Schule an einen anderen Tag zu verlegen.

Die Frage ist doch, wer vertritt die drei Kolleginnen, wenn
sie zeitgleich weg sind. Egal welche Entscheidung man als SL
trifft, irgendwer ist bestimmt sauer.


Freistellungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: brittacci Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.06.2015 16:16:47

Auch wenn es bei mir noch drei Jahre dauert: Angeblich werde ich für die Einschulung der eigenen Kinder freigestellt - laut Aussage der Schulleitung, als wir mal zufällig auf das Thema kamen. Auch das Schulamt meint, dass man freigestellt wird (ich wollte mir nämlich zwei Tage Elternzeit für die Einschulung der Kinder zurückhalten - aber der bürokratische Aufwand ist wohl zu hoch). Das Schulamt meint, entweder wird man "einfach so" freigestellt, man baut Überstunden ab oder arbeitet vor/nach, aber das hängt von der Schulleitung ab.


...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.06.2015 17:46:01

Bei uns kam das mehrfach kaum vor, allerdings werden die Kollegen freigestellt, wenigstens während der Zeit der Einschulungsfeier. Meist hat das mit den Vertretungen geklappt. Man kann ja gucken, wie man es möglich macht. Ich kann mich erinnern, dass ich dann noch später in die Schule gegangen bin, weil ich nicht zu lange eine Doppelführung den anderen zumuten wollte. Kolleginnen könnten ja ihr Kind noch in den Unterricht mitbringen, wenn die Feier zuende ist.


@ysnpneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.06.2015 18:07:57

Es ist ja hauptsächlich ein Problem für die KollegInnen, die vertreten sollen, wobei an GS sowieso Schwierigkeiten programmiert sind. Ein volles Deputat deckt den gesamten Vormittagsunterricht der Woche ab. Wo soll man da Stunden herholen? Drei Kolleginnen gleichzeitig zu vertreten geht wohl nicht.


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