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Forum: "Ärztliches Attest von Neurologem für Amtsarzt (Verbeamtung)"

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Ärztliches Attest von Neurologem für Amtsarzt (Verbeamtung)neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: schnuckn Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.07.2015 15:50:02

Hallo Ihr Lieben!

Ich habe mein Referendariat erfolgreich abgeschlossen und auch bereits eine Stelle als "Lehrerin auf Probe" ab dem 01.08. (in Bremen).
Jetzt war ich beim Amtsarzt und musste alle jemals aufgetretenen Krankheiten und physische sowie psychische Beschwerden angeben. Nennt es dumm oder ehrlich, aber ich habe wahrheitsgemäß geantwortet (was man verschweigt kommt ja vielleicht doch irgendwann raus mit bösen Folgen). Ich war etwa 1,5 Jahre regelmäßig bei einem Neurologen und habe 1 Jahr leicht dosiert Sertralin (Antidepressivum)genommen, das ist jetzt etwa 1,5 Jahre her. Nun soll ich dem Amtsarzt ein ärztliches Attest des Neurologen über Diagnose, Behandlung und Prognose einreichen.
Dafür muss ich mich aber noch einmal beim Neurologen vorstellen (immerhin war ich doch über ein Jahr nicht da - was, wie ich finde, ein gutes Zeichen ist), ich soll aber schonmal überlegen, was in dem Attest stehen soll, mir also wohl selbst ausdenken, was die Prognose ist. Die Diagnose kenne ich (elektronische Patientenquittung sei Dank), kann mich damit aber auch nicht identifizieren. Angeblich hatte/habe ich eine "generalisierte Angststörung", weil ich in der Endphase meines Studiums (mit nebenbei 19 Stunden arbeiten in der Woche) unter Erschöpfung und hoher Müdigkeit mit einhergehender Konzentrationsschwierigkeiten litt.

Wie dem auch sei, meine Frage: Wie sieht ein solches ärztliches Attest im Groben aus? Gibt es irgendwelche "Vorlagen"? Im Netz konnte ich nichts passendes finden außer Gutachten für Renteneinstufung.
Vielleicht gibt es jemanden mit eigenen Erfahrungen? Hat jemand von Euch auch so etwas für den Amstarzt benötigt? Wie sah das dann bei Euch aus? Gibt es etwas, das ich als Anhaltspunkt nehmen kann?

Vielen Dank im Voraus und herzliche Grüße!


Du schreibst Dir ein Attest?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: blendwerk Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.07.2015 17:37:10

im Auftrag des Amtsarztes und Dein Neurologe soll unterschreiben?

Dein Neurologe braucht doch nur ein paar Sätze schreiben


Genau das ist ja das seltsame - neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: schnuckn Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.07.2015 20:04:01

- der Neurologe soll für den Amtsarzt das Attest ausstellen und der Neurologe (bzw. die Sprechstundenhilfe) sagte mir, ICH soll mir überlegen, was drin stehen soll. Verstehe ich ja selbst nicht, was das soll?!


professionelle Beratungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.07.2015 23:29:34

sprich Rechtsanwalt oder Rechtshilfe bei Berufsverbänden würde ich Dir empfehlen. Das ist eine zukunftsweisende Entscheidung an der mehrere 10.000€ hängen. Da würde ich ungern aus dem Bauch entscheiden wollen.

Mein Bauch sagt mir, wenn Du Dir das Attest allein schreiben darfst, kann es ja nicht so dramatisch sein. Aber ob das stimmt, keine Ahnung.


nur ein kleiner Hinweis...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: depaelzerbu Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.07.2015 10:15:31

...aus eigener Erfahrung (auch wenn's da nicht um die Nerven, sondern den Rücken ging).

Es sollte auf jeden Fall eine positive Prognose drin stehen. Mir schrieb damals mein Arzt (wahrheitsgemäß!), dass es sich trotz längerer Behandlungsdauer um mehrere akute Probleme handelte, die alle kurzfristig behoben werden konnten, und dass keine langfristigen Schäden zu erwarten sind.

Sobald dagegen "chronisch" auftaucht, dürfte das ein Ausschlusskriterium für eine Verbeamtung sein oder sie zumindest deutlich erschweren.

In Deinem Fall sollte also vermutlich sowas wie "abgeschlossene Behandlung" (wenn Du schon ein Jahr nicht mehr dort warst) drin stehen.

Ich würde aber trotzdem nochmal mit dem Neurologen reden, ob das der Wahrheit entspricht (die ja auch immer ein bisschen Interpretationssache ist), denn wie Du schon selbst sagst: Falls nicht, fliegt's sowieso irgendwann auf.

Gruß,
DpB


Haftungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: flo99 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.07.2015 11:22:19

Ich könnte mir vorstellen, dass es dabei auch um eine Frage
der Haftung geht. Angenommen, der Amtsarzt weiß Bescheid,
dass du nicht geheilt bist (was du bereits ausgeschlossen
hast) und erteilt die Entscheidung für die Verbeamtung,
später stellt sich aber heraus, dass dies nicht der Fall
war, könnte man ihn evtl in Regress nehmen. Aber auch für
den Fall, dass er eine positive Bescheinigung erstellt, weil
du ihm gesagt hast, dass du gesund bist, könnte ich mir das
vorstellen. So gibt er die Verantwortung weiter an den
Neurologen.
Ob dies in der Praxis so gemacht wird, weiß ich nicht, ich
vermute nur. Schließlich wärst du im Falle eines Falles eine
Belastung für deinen Arbeitgeber. Wenn sich dann
herausstellt, dass du nie die Verbeamtung hättest erhalten
dürfen, dann hat dies, wie du bereits erwähnt hast,
Konsequenzen und dabei geht es um viel Geld.


Gesund!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: gicevski Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.07.2015 17:55:18

Das Nennen der angeblichen Angststörung war natürlich unglücklich, aber wenn der Neurologe jetzt vollständige Remission seit einem Jahr bescheinigt!?
Bei der Diagnose würde ich Angststörung nicht nennen, sondern eher ICD 43.2 Anpassungsstörung aufgrund deiner Überblelastung oder auch z.B. aufgrund eines Unfalles/Trauerfalles..
Bei der Prognose sollten weitere Anpassungsstörungen ausgeschlossen werden.
Bei der Behandlung sollten das Antidepressiva nicht erwähnt werden(falls du es noch nicht genannt hast), stattdessen Kurzzeitpsychotherapie.


Lass Dich bloß nicht darauf ein,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: blendwerk Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.07.2015 20:35:31

selbst was zu schreiben!
Sage dem Neurologen, was Du dem Amtsarzt erzählt hast. Und was dieser gesagt hat.
Erzähle ihm von den Konsequenzen für Dich.
Die Diagnose und vor allem die Prognose sind wichtig!

Aber beides solltest NICHT DU schreiben


Vielen Dank...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: schnuckn Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.07.2015 17:58:06

...für Eure Anregungen und Tipps. Ich habe mich jetzt zusätzlich in "Eigenregie" um eine externe fachärztliche Stellungnahme bemüht, falls nun das, was beim Neurologen rauskommt, keinen positiven Einfluss auf das Gesundheitszeugnis vermuten lässt. Und für den Termin am Donnerstag beim Neurologen werde ich mich wohl vor allem an den Rat von blendwerk halten.


Nachgefragtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hugo11 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.07.2015 10:18:06

Ist der Beruf überhaupt der richtige für dich? Es wird ja auf Dauer nicht weniger stressig. Ich finde die vielen psychisch kranken Lehrer schon eine Belastung für das Schulsystem.


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