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Forum: "Zeugnis bei freiwilligem Rücktriit"

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Zeugnis bei freiwilligem Rücktriitneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: chrislywolf Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.07.2015 18:19:09

Wie verhält es sich aus rechtlicher Sicht, wenn ein Schüler der Grundschule in Hessen auf Antrag der Eltern und mit Beschluss der Klassenkonferenz ab dem zweiten Schulhalbjahr eine Klassenstufe freiwillig wiederholt mit der Ausstellung eines Zeugnisses?
Da er schon einmal ein Zeugnis der (hier) ersten Klasse erhalten hat, bekommt er dann noch einmal jetzt ein erneutes Zeugnis der ersten Klasse oder bekommt er gar keines?
Danke für Informationen, da ich zwei verschiedene Meinungen gehört habe.

Sibylle


Sowasneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.07.2015 19:01:34 geändert: 08.07.2015 19:05:45

regelt unmissverständlich eure Zeugnis- und Versetzungsordnung. Frag deine SL danach, wenn du sie selbst nicht parat hast.

hier hab ich auf die Schnelle was gefunden:
http://www.hessisches-amtsblatt.de/download/pdf_2006/alle_user/Schulgesetz_2006.pdf

ab S. 22 gehts um Zeugnisse


Ich verstehe nicht so richtigneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.07.2015 19:01:37

worum es geht.

Er erhält das Zeugnis von der Klasse, in der er das letzte halbe Jahr gelernt hat. Bei Wiederholung oder Rückstellung hat er eben 2 Zeugnisse aus einem Jahrgang. Wo ist das Problem. Oder habe ich das falsch verstanden?


janeuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.07.2015 07:59:06

Da der erste Durchgang ja nicht gewertet worden ist, erhält er wiederum ein Zeugnis der Jahrgangsstufe, die er aktuell abgeschlossen hat.

Auf dem Zeugnis am Ende des Schuljahres, das wiederholt werden sollte, durfte ja auch kein "Versetzungs-/übergangsvermerk" gestanden haben. Es hätte auf diesem zeugnis ja auch der Vermerk (Bemerkung) angebracht werden können, dass der Schüler auf Antrag der eltern und mit Beschluss der Zeugniskonferenz die Klasse wiederholt?

Wenn Du wirklich ein Problem hast, dann muss das die SL klären. Wenn die das nicht rechtsverbindlich beantworten kann, dann muss die SL eben die zuständige Schulaufsicht mit dem Fall behelligen. Die Prüfung solcher Angelegenheiten gehört nämlich zu dem Zuständigkeitsbereich, für den die ihr Geld kriegen.


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