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Forum: "Verbeamtung als Seiteneinsteiger??"

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Verbeamtung als Seiteneinsteiger??neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: liamh Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.07.2015 10:35:27

Hallo zusammen,

ich möchte mich gerne als Gymnasiallehrer auf eine Sek I
Gesamtschulplanstelle bewerben, die in meinem Fach auch für Sek II
Lehrer geöffnet ist. Dort steht in der Ausschreibung, dass eine
Einstellung in dem Fall im TV-L erfolgt.
Kann ich dort trotzdem irgendwann verbeamtet werden? Weiß das
zufällig jemand?

Grüße,
Liam

PS: Bin Lehrer in NRW


Entgeltneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.07.2015 11:02:26

Öffnung für den seiteneinstieg bedeutet lediglich, dass die Stelle mit jemandem besetzt werden kann, der seine Lehrbefähigung (2.StEx) im Rahmen der OBAS (Ordnung für die berufsbegleitende Ausbildung von Seiteneinsteigern) erst erwerben muss. In NRW werden die OBASler gem. TV-L vergütet.

Besitzt ein Bewerber die entsprechende Lehrbefähigung bereits, dann steht einer Verbeamtung nichts im Wege, so die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Selbst bei erfolgreicher Beendigung der OBAS kann die Verbeamtung noch erfolgen.


Ergänzungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: liamh Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.07.2015 11:51:39

Hallo,

und danke für die schnelle Antwort. So richtig habe ich sie aber leider nicht
verstanden.
In der Ausschreibung steht folgendes, vielleicht wird so deutlicher, was ich
meine:

Bewerbung von Lehrkräften mit anderer Lehramtsbefähigung:

Die Stelle ist für Bewerber/innen mit einem anderen Lehramt (außer
Primarstufe) für folgende Fächer geöffnet (Nr. 2.3.2 des aktuellen
Einstellungserlasses). Es ist eine Einstellung im
Tarifbeschäftigungs;verhältnis vorgesehen.


Daher nochmal meine Frage. Werde ich als Sek II Lehrer trotzdem
verbeamtet?


So neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hesse Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.07.2015 13:27:48

wie ich das verstehe ist hier eine Anstellung als Angestellte gemeint und nicht eine Verbeamtung.

Im Zweifel wende Dich an den Hauptpersonalrat (beim Kultusminsterium) und laß Dir die Sache "ins Deutsche" übersetzen... bzw. den Sachverhalt erklären.

LG

Hesse


HPRneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.07.2015 15:12:52 geändert: 09.07.2015 15:15:17

Der wird sich in NRW für nicht zuständig erklären.

Zuständig für die Stellenausschreibung ist die ausschreibende Schule. Entweder dort nachfragen oder den PR bei der zuständigen Bez.-Reg.

Um den Text der Stellenausschreibung lesen zu können, wäre es hilfreich die konkrete Ausschreibung aus LEO zu verlinken oder die Stellennummer anzugeben.


Seiteneinsteiger, Querschläger, Trittbrettfahrer...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: julia17 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.07.2015 16:37:50

Kann ich dort trotzdem irgendwann verbeamtet werden? Weiß das zufällig jemand?


Ich weiß natürlich nicht, wie es in Deinem Fall ist, kann aber aus meiner eigenen Erfahrung berichten:
Ich bin als Seiteneinsteigerin (oder "Quereinsteigerin"? ich weiß es nicht mehr) an ein Gymnasium in Niedersachsen gegangen - habe jedenfalls kein Referat und kein Staatsexamen gemacht - hatte anfangs einen Tarifvertrag und bin inzwischen verbeamtet worden.


Warum neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hesse Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.07.2015 17:37:10

sollte sich der HPR für "nicht zuständig" erklären?
Das ist mit ehrlich gesagt nicht klar!

LG

Hesse


Zuständigkeitneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.07.2015 21:51:13

Ich wäre verwundert, wenn der HPR nicht an den zuständigen PR, der erstens für den regierungsbezirk und zweitens für die Schulform, die die Stelle ausgeschrieben hatm verweisen würde.

Im HPR sitzen auch nur Beamte - und die prüfen erst einmal sachliche und räumliche Zuständigkeit. Beides zusammen ist nicht gegeben.


Das kann er,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hesse Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.07.2015 17:32:11

muß er aber nicht; es gibt hier keinen vorgeschriebenen "Dienstweg."

LG

Hesse


kannneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.07.2015 18:05:49

Der besere Ansprechpartner ist aber der PR für Gesamt- und Sekundarschulen der zuständigen Bezirksregierung.
Da in NRW die Schulen die Stellen selbst ausschreiben, ist der beste Weg sogar der, dei Schule bzw. Schulleitung, die die Stelle ausgeschrieben hat, direkt zu kontaktieren. Auf dem Wege erfährt man nämlich, was dazu geführt hat, die Stelle z.B. für den Seiteneinstieg zu öffnen. Im Regelfall kann das nämlich auf zwei Aspekte hindeuten - es ist ein absolutes Mangelfach und es gibt keine grundständigen Lehrkräfte, die sich auf die Stelle bewerben. Oder es gibt einen bevorzugten Kandidaten für die Stelle, der aber kein grundständiger lehrer ist, und dem auf diesem Wege, der Weg in das Lehramt eröffnet werden soll.

Der HPR hat hiervon nicht den Hauch einer Ahnung, woher auch.


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