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Forum: "(theoretische) Frage zu Bezügeanpassungen"
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| (theoretische) Frage zu Bezügeanpassungen | | von: depaelzerbu
erstellt: 31.08.2015 15:12:44 |
Hallo zusammen,
ich hab heut mein Schreiben zur Bezügeanpassung bekommen. Dabei sind zwei Fragen aufgekommen, vielleicht weiß ja hier jemand die Antwort. Ich sollte aber dazu sagen, dass ich NICHT vorhabe, da irgendwie tätig zu werden, es interessiert mich einfach.
1. Die Bezügeanpassung erfolgt bei uns zum Teil rückwirkend zum 1.3.und ist laut dem Schreiben bei einigen erst "spätestens Anfang Oktober" abgeschlossen. Könnte man hier irgendwelche Ansprüche geltend machen wg. entgangener Zinsen o.Ä.?
2. Obendrüber steht - wohl eher als Formsache - "gilt vorbehaltlich der Verabschiedung des Gesetzes durch den rheinland-pfälzischen Landtag". Was würde denn passieren, wenn der nun nicht zustimmt, ich aber schon die neue Vergütung (auch rückwirkend) erhalten habe? Wird das dann zurückgebucht? Was, wenn mein Konto leer wäre? Ganz platt ausgedrückt (und wie gesagt, nur theoretisch): Dürften die mir erst Geld geben, und es dann zurückfordern, obwohl ich vllt. schon damit geplant oder es verwendet habe?
Gespannte Grüße,
DpB |
| zu TOP 1 | | von: missmarpel93
erstellt: 31.08.2015 15:36:15 |
Bei den unteren Entgeltgruppen gibt es aus genau diesem Grund eine Einmalzahlung.
Da Gehaltssteigerungen oftmals rückwirkend wirken, ist es Usus, dass die nachträglichen Entgeltanpassungen nicht verzinst werden. Eine Ausnahme stellen allerdings Fälle dar, wo jemand mit dem höheren Gehalt eine Zahlungsverpflichtung eingegangen ist, die er wegen der späteren Auszahlung der angepassten Gehaltszahlung nicht erbringen kann. Dieser müüsst ebezogen auf den konkreten Anlass hin klagen und ein Gericht im Einzelfall urteilen, ob die Kosten für die geplatzte Zahlung, nicht dem Arbeitgeber zuzurechnen sind, un dieser wegen der verspäteten Zahlung schadensersatzpflichtig ist.
Bei uns in NRW hat vor ca. einem Jahr die HeLaBa - als Nachfolgeinstitut der WestLB - die Gehälter einen Tag zu spät gutschreiben (Inwertstellung) lassen, dafür haben sie sich bei jedem, der von der verspäteten Gehaltsüberweisung betroffen war, mit einer 5-Euro-Gutschrift "entschuldigt".
Jedem ist die um einen Tag verpätete Wertstellung auf seinem Gehaltskonto quasi mit 5 EUR "verzinst" worden. Bei geringen Bezügen war die "Verzinsung" also höher als bei höheren Bezügen. |
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