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Forum: "(theoretische) Frage zu Bezügeanpassungen"

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(theoretische) Frage zu Bezügeanpassungenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: depaelzerbu Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.08.2015 15:12:44

Hallo zusammen,
ich hab heut mein Schreiben zur Bezügeanpassung bekommen. Dabei sind zwei Fragen aufgekommen, vielleicht weiß ja hier jemand die Antwort. Ich sollte aber dazu sagen, dass ich NICHT vorhabe, da irgendwie tätig zu werden, es interessiert mich einfach.

1. Die Bezügeanpassung erfolgt bei uns zum Teil rückwirkend zum 1.3.und ist laut dem Schreiben bei einigen erst "spätestens Anfang Oktober" abgeschlossen. Könnte man hier irgendwelche Ansprüche geltend machen wg. entgangener Zinsen o.Ä.?

2. Obendrüber steht - wohl eher als Formsache - "gilt vorbehaltlich der Verabschiedung des Gesetzes durch den rheinland-pfälzischen Landtag". Was würde denn passieren, wenn der nun nicht zustimmt, ich aber schon die neue Vergütung (auch rückwirkend) erhalten habe? Wird das dann zurückgebucht? Was, wenn mein Konto leer wäre? Ganz platt ausgedrückt (und wie gesagt, nur theoretisch): Dürften die mir erst Geld geben, und es dann zurückfordern, obwohl ich vllt. schon damit geplant oder es verwendet habe?

Gespannte Grüße,
DpB


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von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.08.2015 15:25:03

Ja, das dürfen die. Nur die buchen nicht ab, die wissen auch warum. Nein die verrechnen mit nachfolgenden Bezügen. Es gibt eine Nachberechnung, die im Ergebnis aufweist, dass die letzten 5 Monate jeweils 67,85 EUR brutto zuviel gezahlt worden sind. Diese 339,25 EUR werden dann vom aktuellen Brutto des laufenden Entgeltes abgezogen.

Genauso wie die Entschädigungen für geleistete Mehrarbeit nachberechnet und vergütet werden, kann dies auch mit Überzahlungen passieren. Als bei uns in NRW das LBV die Entgeltberechnung auf "Scheiß aus Polen" umgestellt hat, haben wir ein halbes Jahr mit Nachberechnungen gelebt


zu TOP 1neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 31.08.2015 15:36:15

Bei den unteren Entgeltgruppen gibt es aus genau diesem Grund eine Einmalzahlung.

Da Gehaltssteigerungen oftmals rückwirkend wirken, ist es Usus, dass die nachträglichen Entgeltanpassungen nicht verzinst werden. Eine Ausnahme stellen allerdings Fälle dar, wo jemand mit dem höheren Gehalt eine Zahlungsverpflichtung eingegangen ist, die er wegen der späteren Auszahlung der angepassten Gehaltszahlung nicht erbringen kann. Dieser müüsst ebezogen auf den konkreten Anlass hin klagen und ein Gericht im Einzelfall urteilen, ob die Kosten für die geplatzte Zahlung, nicht dem Arbeitgeber zuzurechnen sind, un dieser wegen der verspäteten Zahlung schadensersatzpflichtig ist.

Bei uns in NRW hat vor ca. einem Jahr die HeLaBa - als Nachfolgeinstitut der WestLB - die Gehälter einen Tag zu spät gutschreiben (Inwertstellung) lassen, dafür haben sie sich bei jedem, der von der verspäteten Gehaltsüberweisung betroffen war, mit einer 5-Euro-Gutschrift "entschuldigt".

Jedem ist die um einen Tag verpätete Wertstellung auf seinem Gehaltskonto quasi mit 5 EUR "verzinst" worden. Bei geringen Bezügen war die "Verzinsung" also höher als bei höheren Bezügen.


Zinsenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.09.2015 11:19:08

wirst du keine bekommen, das steht im Beamtenbesoldungsgesetz eindeutig so drin. Selbst wenn - wie bei mir - die Behörde dir einfach so mal dein Gehalt zu spät auszahlt (in meinem Fall 6 Wochen zu spät), weil sie es völlig verpeilt hat, dass es dich gibt, hast du da keinerlei Ansprüche. Gut, was?

Dem LfF traue ich inzwischen nur noch so weit, wie ich es werfen kann. Ich würde dir also raten, alles nochmal extra nachzurechnen und dann genauestens mit den tatsächlichen Zahlungen zu vergleichen. Das gilt übrigens auch für Beihilfeabrechnungen...


...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: depaelzerbu Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.09.2015 14:29:04 geändert: 04.09.2015 14:39:36

Ok, dank' Euch.

(OffTopic: Beim erstellen des Threads dachte ich tatsächlich "wenn das eine weiß, dann MissMarple" )

Gruß,
DpB


.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lamaison Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.09.2015 22:10:57

auch offtopic: Ich wette, das ist ein Mistermarple


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