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Forum: "Haben Klassenlehrer eine Meldepflicht gegenüber Fachlehrern?"

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Haben Klassenlehrer eine Meldepflicht gegenüber Fachlehrern?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: animao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.09.2015 05:56:36


Hallo!
Sind Klassenlehrer eigentlich per Dienstordnung/
per Gesetz dazu verpflichtet, gesundheitliche
Beeinträchtigungen ( z.B. Asthma, Diabetes, Rückenleiden etc.)
von Schülern mir als
Fachlehrer Sport mitzuteilen oder ist das eher ein
"kann" als ein "muss"?
Es sollte sich eigentlich von selbst verstehen,
aber ich bin an einer Riesenschule in NRW, wo das nicht immer
der Fall ist und ich einfach eine gewisse
Rechtssicherheit haben möchte.
Wer weiß darüber Bescheid?
Lg
Animao


Zusammenarbeitneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.09.2015 07:03:57

Es gibt keine Verpflichtung.

Wer gesundheitliche Beeinträchtigungen hat und am Sportunterricht nicht oder nur eingeschränkt teilnehmen kann, muss das als Schüler selbst dem Sportlehrer mitteilen. Dies kann durch ein Schreiben der Eltern oder eine ärztliche Bescheinigung erfolgen. Sollte dieses Attest beim Klassenlehrer landen, muss er es zuständigkeitshalber an den fachlehrer weiterreichen.

Mümdliche Informationen, die KL im Gespräch mit Eltern betroffener Schüler erhalten haben, müssen nicht unbedingt weitergegeben werden.

Die Informationspflicht liegt auf Seite der Erziehungsberechtigten., sie haben sowohl Klassenleitung als auch die Fachlehrer entsprechend zu informieren.


Attest und Meldepflicht neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: animao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.09.2015 07:36:05

Ok. Danke für die schnelle Antwort.
Verstehe ich dich richtig, dass Klassenlehrer
bei einem vorliegenden Attest
verpflichtet sind, mir Rückmeldung
zu geben?
Lg
Animao


Verpflichtung?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.09.2015 13:49:06

Hier kollidieren Informationspflicht und Datenschutz!
Wenn ich als Klassenleiter Informationen bekomme, die für andere Kollegen relevant sind, gebe ich sie wenn benötigt weiter und verlasse mich darauf, dass die Kollegen behutsam und einfühlsam damit umgehen.
Beispiel: Ein Schüler leidet unter Inkontinenz. Dann müssen alle in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte informiert sein.
2. Beispiel: Ein Schüler kann sich laut ärztlichem Attest nur 3 Stunden lang konzentrieren. Dann muss ich nur die Kollegen der Letzten Stunden informieren.
Also im Einzelfall abwägen und den gesunden Menschenverstand einschalten.
Bitte jeweils Schülerin / Lehrkraftin einsetzen
rfalio


meine 50 Centneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bernstein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.09.2015 14:37:10 geändert: 25.09.2015 15:32:56

ich finde, dass der KL aus Fairness den SuS und Kollegen
gegenüber mit solch wichtigen Informationen nicht hintern
Berg halten solle. Für mich als ehemalige KL versteht sich so
etwas von selbst.

Gegenbeispiel:
Bei der Zeugniskonferenz für das letzte Zeugnis in der
Klasse gab die KL die Information preis, dass ein besonders
schwieriger S zwei Jahre zuvor an Krebs erkrankt war. Das
wusste zuvor keiner der Kollegen. Sie wusste es von Anfang
an.

Ich habe mir wirklich billiges Geschirr zum Kaputtschmeißen
gewünscht, so hilflos-verärgert angesichts solcher Ignoranz
war ich....


Meiner Meinung nach ist es durchaus eine Dienstpflichtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.09.2015 17:11:43

der Klassenleitung die Fachlehrer über unterrichtsrelevante
Erkrankungen zu informieren (gilt in die andere Richtung auch)
Es widerspricht nicht den Datenschutzbestimmungen, wenn Lehrer
sich gegenseitig und/oder die SL informieren.
Dagegen muss bei Austausch mit Ärzten/Psychologen/Therapeuten
eine Schweigepflichtsentbindung vorliegen.
Als Mutter erwarte ich auch, dass die KL die FL informiert, er
ist doch der erste Ansprechpartner für Eltern!


Danke...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: animao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.09.2015 18:50:36

... Für die Rückmeldung !
Ich sehe nach den Beiträgen die Schüler/ Eltern
eher in der Verantwortung, unterrichtsrelevante
Erkrankungen mir als Fachlehrer zu melden.
Ich werde sie in meinen Kursen entsprechend
darauf hinweisen. Auf Klassenlehrer kann
man ja auch nicht unbedingt bauen, wie das
Beispiel mit dem Krebs erkrankten Kind zeigt...
Lg
Animao


Wichtigneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: oneida Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.09.2015 23:00:21

Wichtig sein könnte an der Stelle nur noch, wie ihr es genau geregelt habt mit Attesten und Abwesenheiten. Wenn die durch die KL kontrolliert werden, sollten die Fachlehrer zumindest auf einem Laufzettel nachlesen können, was Sache ist.


Pflichten von Klassenlehrernneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.09.2015 11:46:22

Da die besoldung von Klassenlehrern sich nicht von der von fachlehrern unterscheidet, haben sie auch keine besonderen verpflichtungen über diejenigen hinaus, die explizit in den schulrechtlichen Bestimmungen erwähnt sind.

Auf Beschluss der lehrrerkonferenz hin knn festgelegt werden, ob Fehlzeiten von den jeweiligen Klassenlehrern oder den fachlehrern erfasst werden müssen.

Müsen die klassenleitungen die fehlzeiten erfassen, landen folglich auch alle Entschuldigungen bei diesen. Ihre verpflichtung besteht allenfalls darin, die entschuldigten Fehlzeiten im Klassenbuch zu kennzeichnen. Gründe für die Entschuldigung von Fehlzeiten müssen nicht angegeben werden. es reicht wenn die Eltern schreiben "Ich bitte die Fehlzeiten meines Kindes von ... bis ... zu entschuldigen."
Gründe auch für längere Abwesenheiten vom der Schule müssen nicht dargelegt werden. Auf den Zeugniskonferenzen ist es Sache der Schulleitung solche Fehlzeiten in Bezug auf die weitere schulische Laufbahn zu beleuchten. Dabei spielt der Grund für das Fehlen aber eine untergeordnete Rolle, fraglich ist doch nur, ob der betroffene Schüler den versäumten Unterrichtsstoff eigenständig aufarbeiten kann oder eine Wiederholung der Klasse anzuraten ist.

In erster linie haben Fachlehrer eine Holpflicht. D.h., wenn sie Informationen benötigen, dann müssen sie sich diese bei den Klassenleitungen einholen. Dies ist auch pragmatischen Gründen realistischer. Es ist für einen Fachlehrer weniger zeitaufwendig wegen eines einzelnen Schülers die Klassenleitung anzusprechen, als für Klassenleitungen 14 verschiedenen Fachlehrern hinterher zu laufen, die diesen einzelnen Schüler unterrichten.

Atteste auf Sportbefreiung sind für Klassenleitungen irrelevant, sie können über den betreffenden Schüler oder das Postfach aan den Fachlehrer weitergeleitet werden.


Was bin ich froh ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: liko Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.09.2015 20:21:41 geändert: 28.09.2015 20:22:53

..., dass ich an einer Schule arbeite, in der Teamarbeit erwartet und gefordert wird! Wir treffen uns 1x wöchentlich nachmittags zu einer Teamsitzung, in der, neben fachlichen Absprachen, auch genau über solche wichtigen Dinge gesprochen wird! Für mich wäre es einfach unverantwortlich, egal ob als KL oder FL, die Kollegen NICHT über wichtige Dinge zu informieren, die sich auf den Schulalltag auswirken (könnten)! ... leider gibt es natürlich auch immer wieder Eltern, die es nicht für nötig halten, die Schule über solche Dinge zu informieren, gleichzeitig aber (möglicherweise privat abends um 20.00 Uhr) anrufen, um den L zu informieren, dass ihrem Kind der Sportbeutel geklaut worden sei ..., der dann oft ein paar Tage später wieder auftaucht, weil das Kind ihn z.B. im Bus hatte liegen lassen ...


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