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Forum: "Darf der SL die dienstliche Anweisung geben,"

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Darf der SL die dienstliche Anweisung geben,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kunoschlonz Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.09.2015 18:23:45

dass HÜ (Hausaufgabenüberprüfungen) angekündigt werden müssen?

Schule ist in RLP

Realschule Minus, äh... plus meine ich.


Mein Bauch sagt neinneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.09.2015 20:18:28

m.E. müssen nur Klassenarbeiten angekündigt werden.

Aber für die Transparenz ist es schon nicht schlecht, sie werden angekündigt.


Rückfrage neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: amann Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.09.2015 17:36:35

wenn man eine HÜ ankündigt, muss man sie dann auch schreiben?


Zweifel?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wabami Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.09.2015 18:24:26

Hey kunoschlonz,

ich glaube, du hast schon selber eine Dienstpflicht versäumt - nämlich dann wenn du Beamter bist: Wenn du Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Dienstanweisung hast, musst du remonstrieren - zwingend!

Ich kenne die Regularien in RLP nicht. Würde aber davon ausgehen, dass die generelle Anweisung nicht statthaft ist, aber in begründeten Fällen vorübergehend von euch zu akzeptieren ist.

Und gerade mit der Aussage wird die Remonstration gegen diese Dienstanweisung enorm wichtig. Dienstanweisung ist Dienstanweisung, du kannst sie nicht einfach nicht umsetzen, weil du einen berechtigten, aber unausgesprochenen Vorbehalt kennst.


Klassenarbeiten und neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.09.2015 18:43:40

(sogenannter 10 Stunden-) Test müssen angekündigt werden.
Letztere sind aber nur in Fächern erlaubt in denen
keine Klassenarbeiten geschrieben werden (also De, Ma,
En , WPF).
HÜ werden in der Regel nicht angekündigt, aber viele
Kollegen, geben vor allem in der Orientierungsstufe häufig
"den Wink mit dem Zaunpfahl".

Ich denke schon, dass der SL diese Dienstanweisung geben
kann, aber ich würde ihn um eine Begründung bitten.
Werden vielleicht in einigen Fächern sehr viele (zu viele) HÜ
geschrieben oder werden sie HÜ genannt, sind aber vom Umfang
her Tests.


HÜsneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.10.2015 10:11:48 geändert: 03.10.2015 10:13:45

sind in der Schulordnung von RLP nicht genau geregelt. Da steht nur drin, dass sie sich nur auf die letzten beiden Stunden beziehen dürfen bzw. nicht mehr als 15min (Oberstufe 30min) dauern dürfen (§51). Klassenarbeiten und Schriftliche Überprüfungen müssen mind. 7 Tage vorher angekündigt werden (§52).
Im Seminar habe ich übrigens gelernt, dass eine HÜ angefochten werden kann, wenn man auf das Gejammer von Schülern nach "noch zwei Minuten, BITTEEEEE!" eingeht und dadurch dann die 15 Minuten Grenze überschreitet...

Insofern kann dein SL dir schon vorschreiben, dass HÜs angekündigt werden müssen - auch wenn ich das für wenig sinnvoll halte. Es verstärkt lediglich den Effekt des "Bulimie-Lernens", d.h. dass Schüler sich das Wissen für einen angekündigten Test aneignen, nur um es dann ganz schnell wieder zu vergessen.


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