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Forum: "Kompetenzgerangel zwischen Schule und Honorarkraft"
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| Kompetenzgerangel zwischen Schule und Honorarkraft | | von: katharina1977
erstellt: 11.12.2015 17:46:21 |
Hallo,
ich arbeite seit 20 Jahren im Nachhilfebereich und in der Lernförderung. Vor, während und nach dem Biologiestudium habe ich diesen Job als zweites Standbein. Nun habe ich im Jahr 2013 komplett in den Nachhilfebereich gewechselt.
Aktuell bin ich für die Volkshochschule tätig und helfe einer Klassenlehrerin, welche eine Willkommensklasse unterrichtet. Seit dem ersten Tag gibt es Diskussionen um meinen Aufgabenbereich. Im Vertrag sind mein Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich klar definiert:
- Unterricht in kleinen Gruppen - max. 4 Schüler
- nur Schüler, für die die Förderung vom Land erteilt wurden-
- Fächer (Ma und Deu)
Während den Pausen bin ich nicht für die Betreuung und Aufsicht der Kinder verantwortlich - das steht im Vertrag. Trotzdem versuchen die stellvertretende Direktorin und die Klassenlehrerin mich für Pausen-, Essen- und Busaufsichten einzuteilen.
Als Selbstständige bin ich nicht über den Träger der Schule versichert, sondern trage die Kosten für alle Versicherungen selbst. Ich habe eine Haftpflichversicherung, aber keine Diensthaftpflichtversicherung. Daher sehe ich keine Notwendigkeit zusätzliche Verantwortung zu übernehmen, für die die Schule jedoch zuständig ist.
Ich möchte betonen, daß ich nicht mit dem Pausenklingeln alles fallenlasse, sondern darauf achte, daß die Kinder sich anziehen und zum Schulhof oder Essen gehen oder den richtigen Raum finden, wenn Lehrerwechsel ist. Zudem habe ich zur Zeit mehr als 4 Schüler in meiner Gruppe, jedoch soll ich noch mehr Schüler aufnehmen, was aber auf die Qualität des Unterrichtes sich auswirkt.
Gibt es an Euren Schulen Honorarkräfte der VHS? Wie sind dann die Regelungen?
LG
Katharina |
| manche SL | | von: fruusch
erstellt: 13.12.2015 18:42:49 geändert: 13.12.2015 18:44:58 |
scheinen echt zum Verzweifeln zu sein...
Sag den Herren und Damen, dass du diese zusätzlichen Arbeiten nicht leisten wirst (und zwar weder die Aufsichten, noch dauerhaft die zusätzlichen Schüler!), und verweise dabei klipp und klar auf deinen Arbeitsvertrag und die versicherungsrechtliche Lage. Pacta sunt servanda gilt schließlich auch für Schulleitungen. Wollen sie mehr von dir (mehr Schüler, mehr Stunden...), dann weise sie darauf hin, dass sie dann deinen Arbeitsvertrag über die VHS ändern müssen, mit entsprechender Erhöhung der Kosten. Du könntest ja schon mal überschlagen, was sie das zusätzlich kosten würde.
Ich stell mir grad vor, dass ich mir einen Installateur rufe, um einen defekten Wasserhahn zu reparieren, nur um dann von ihm zu verlangen, mir "mal eben" zu diesem Preis die komplette Heizung zu erneuern... |
| Honorarvertrag | | von: bakunix
erstellt: 14.12.2015 16:51:41 |
Bei uns in RLP ist es ebenso: Wer einen Honorarvertrag hat, ist selbstständig. Unsere Verträge werden geschlossen zwischen dem Land und der Person. Niemand, also auch kein Lehrer oder Schulleiter, hat das Recht, diesem Vertragsnehmer Vorgaben zu machen, nicht zuletzt deshalb, weil SL oder Lehrer gar nicht Bestandteil des Vertrags sind.
Denn, und jetzt kommt das Entscheidende, wäre ein SL oder ein Lehrer weisungsbefugt, würde das Vertragsrecht verletzt. Dann wäre der Vertrag rechtlich nichtig wegen Scheinselbstständigkeit. Sonst hätte nämlich eine andere Art von Vertrag abgeschlossen werden müssen, etwa ein Vertrag, der ein Angestelltenverhältnis begründet. Dies will die VHS natürlich vermeiden, weil sie dann auch den Arbeitnehmeranteil der Sozialkosten übernehmen müsste.
Hau das mal den Möchtergern-Arbeitgebern (Lehrer, stellv. SL) vor den Latz. |
Beitrag (nur Mitglieder) |
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