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Forum: "Kompetenzgerangel zwischen Schule und Honorarkraft"

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Kompetenzgerangel zwischen Schule und Honorarkraftneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: katharina1977 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.12.2015 17:46:21

Hallo,

ich arbeite seit 20 Jahren im Nachhilfebereich und in der Lernförderung. Vor, während und nach dem Biologiestudium habe ich diesen Job als zweites Standbein. Nun habe ich im Jahr 2013 komplett in den Nachhilfebereich gewechselt.
Aktuell bin ich für die Volkshochschule tätig und helfe einer Klassenlehrerin, welche eine Willkommensklasse unterrichtet. Seit dem ersten Tag gibt es Diskussionen um meinen Aufgabenbereich. Im Vertrag sind mein Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich klar definiert:

- Unterricht in kleinen Gruppen - max. 4 Schüler
- nur Schüler, für die die Förderung vom Land erteilt wurden-
- Fächer (Ma und Deu)

Während den Pausen bin ich nicht für die Betreuung und Aufsicht der Kinder verantwortlich - das steht im Vertrag. Trotzdem versuchen die stellvertretende Direktorin und die Klassenlehrerin mich für Pausen-, Essen- und Busaufsichten einzuteilen.
Als Selbstständige bin ich nicht über den Träger der Schule versichert, sondern trage die Kosten für alle Versicherungen selbst. Ich habe eine Haftpflichversicherung, aber keine Diensthaftpflichtversicherung. Daher sehe ich keine Notwendigkeit zusätzliche Verantwortung zu übernehmen, für die die Schule jedoch zuständig ist.
Ich möchte betonen, daß ich nicht mit dem Pausenklingeln alles fallenlasse, sondern darauf achte, daß die Kinder sich anziehen und zum Schulhof oder Essen gehen oder den richtigen Raum finden, wenn Lehrerwechsel ist. Zudem habe ich zur Zeit mehr als 4 Schüler in meiner Gruppe, jedoch soll ich noch mehr Schüler aufnehmen, was aber auf die Qualität des Unterrichtes sich auswirkt.
Gibt es an Euren Schulen Honorarkräfte der VHS? Wie sind dann die Regelungen?

LG
Katharina


Konkret neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.12.2015 18:08:54

kann ich Dir nicht helfen. Ich kann Dein Anliegen verstehen und sehe es auch so, dass Du für diese Aufsichten nicht eingeteilt werden kannst. Auch was die Mehrbelastung durch mehr SuS betrifft, ist aus Deiner Sicht nicht hinnehmbar. Es geht sicher nicht darum, dass auch mal 5 oder in einer Gruppe auch mal 6 sind.

Was ich Dir empfehlen würde, ist mit Deinem Arbeitgeber zu reden. Du hast ganz klar einen Arbeitsvertrag und der ist zu respektieren. Man kann Dich vielleicht MAL bitten, wenn große Not ist, aber so wie ich das herausgelesen habe, sieht man das als eine Selbstverständlichkeit an und davor würde ich mich auf jeden Fall verwahren.

Wenn Arbeitgeber nicht zieht, dann vielleicht Personalrat?

Mit wem hast Du den Arbeitsvertrag geschlossen?


Realität *seufz*neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: katharina1977 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.12.2015 11:33:44

Der Arbeitgeber weiß Bescheid und hat mehrmals darauf hingewiesen, daß ich keine Betreuungspflichten habe. Den Arbeitsvertrag habe ich mit der VHS geschlossen, die Schule hat keine Weisungsbefugnis, was mich betrifft.
Ansonsten muß ich ihnen wohl damit "drohen" die Mehrarbeit in Rechnung zu stellen.

LG
Katharina


Da wirdneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.12.2015 14:16:05 geändert: 13.12.2015 14:18:02

die Schule aber sehr lachen. Schule bezahlt keine Rechnungen. Ich würde viel eher darauf bestehen, dass du (und zwar aus rein rechtlichen Gründen) die Mehrarbeit in Form von Pausenaufsichten nicht machen wirst, und dann würde ich sie einfach nicht machen.
Lass doch mal was passieren, während du Aufsicht machst. Das zählt dann, als wäre überhaupt niemand da gewesen. Das sollte deine Schulleitung aber wissen.
Versteh ich sowieso nicht: Wärst du gar nicht an der Schule, müssten sie ihre Aufgaben doch auch ohne dich abdecken. Du bist doch, um es mal salopp auszudrücken, ein Luxus-Zusatzpersonal. Die Schule müsste froh sein, dass sie dich haben, anstatt dich mit sowas am Ende zu verprellen.
Du schreibst was von der stellvertretenden SL. Gibt es keine SL oder hat die sich nur noch nicht mit deinem Thema befasst?


Mein Göttergatteneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: angel19 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.12.2015 17:05:42

hat nach dem Erreichen des Ruhestands genau so einen Arbeitsvertrag an der VHS übernommen. Er arbeitet mit ausländischen Schülern verschiedener Jahrgänge, die für diese Stunden aus dem Regelunterricht genommen werden und in "seinen" Unterricht kommen. Vor und nach diesen Stunden hat mein Mann nichts mehr mit den Schülern und ihrem restlichen Unterricht zu tun. Das sieht die Schule ebenso.
Jannes Einschätzung teile ich: die Arbeit, die solcherart geschieht, ist ein absoluter Luxus für die Schule und sollte nicht noch stärker ausgenutzt werden.
(Wird an der betreffenden Schule übrigens auch nicht getan!)
Ich würde mich auf meinen Sonderstatus berufen und auf den Arbeitsvertrag verweisen.
Schöne Adventsgrüße
angel


manche SLneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.12.2015 18:42:49 geändert: 13.12.2015 18:44:58

scheinen echt zum Verzweifeln zu sein...

Sag den Herren und Damen, dass du diese zusätzlichen Arbeiten nicht leisten wirst (und zwar weder die Aufsichten, noch dauerhaft die zusätzlichen Schüler!), und verweise dabei klipp und klar auf deinen Arbeitsvertrag und die versicherungsrechtliche Lage. Pacta sunt servanda gilt schließlich auch für Schulleitungen. Wollen sie mehr von dir (mehr Schüler, mehr Stunden...), dann weise sie darauf hin, dass sie dann deinen Arbeitsvertrag über die VHS ändern müssen, mit entsprechender Erhöhung der Kosten. Du könntest ja schon mal überschlagen, was sie das zusätzlich kosten würde.

Ich stell mir grad vor, dass ich mir einen Installateur rufe, um einen defekten Wasserhahn zu reparieren, nur um dann von ihm zu verlangen, mir "mal eben" zu diesem Preis die komplette Heizung zu erneuern...


Honorarvertragneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.12.2015 16:51:41

Bei uns in RLP ist es ebenso: Wer einen Honorarvertrag hat, ist selbstständig. Unsere Verträge werden geschlossen zwischen dem Land und der Person. Niemand, also auch kein Lehrer oder Schulleiter, hat das Recht, diesem Vertragsnehmer Vorgaben zu machen, nicht zuletzt deshalb, weil SL oder Lehrer gar nicht Bestandteil des Vertrags sind.

Denn, und jetzt kommt das Entscheidende, wäre ein SL oder ein Lehrer weisungsbefugt, würde das Vertragsrecht verletzt. Dann wäre der Vertrag rechtlich nichtig wegen Scheinselbstständigkeit. Sonst hätte nämlich eine andere Art von Vertrag abgeschlossen werden müssen, etwa ein Vertrag, der ein Angestelltenverhältnis begründet. Dies will die VHS natürlich vermeiden, weil sie dann auch den Arbeitnehmeranteil der Sozialkosten übernehmen müsste.

Hau das mal den Möchtergern-Arbeitgebern (Lehrer, stellv. SL) vor den Latz.


@hbeilmannneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: indidi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.12.2015 18:33:14

Ich stell mir grad vor, dass ich mir einen Installateur rufe, um einen defekten Wasserhahn zu reparieren, nur um dann von ihm zu verlangen, mir "mal eben" zu diesem Preis die komplette Heizung zu erneuern...



... nicht zu vergessen die Beaufsichtigung deiner Kinder nebst kranker Omma.


Danke...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: katharina1977 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.12.2015 09:34:20

...für die aufmunternden Beiträge. Ihr habt recht. Ich habe nochmal mit dem SL gesprochen und ihn auf den Vertragsinhalt hingewiesen. D.h., ich nehme "meine" Schüler aus der Klasse und mache den vereinbarten Unterricht. Was mit den anderen Schülern passiert, ist Aufgabe der Schule.

LG
Katharina


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