Einen Rechtsanspruch auf Sonderurlaub für den genannten Anlass gibt es nicht.
Wie jeder andere Arbeitnehmer kannst du aber Urlaub beantragen, um deine Mutter aus gegebenem Anlass zu besuchen. Klar muss die Schulleitung diesen Urlaubsantrag ablehnen, da ja die Arbeitsbedingungen vorsehen, dass lehrkräfte ihren Urlaunsanspruch in der unterrichtsfreien Zeit zu realisieren haben. Wenn die SL den Antrag schön bürokratisch ablehnt, dann einen Einspruch einlegen. Der muss dann nämlich von der personalführenden Stelle - bei uns in NRW der Rechtsdezernent der Schulabteilung der zuständigen Bezirksregierung - bearbeitet werden. Der dürfte rechtlich in Schwierigkeiten kommen, zwar ist das Dienstrecht des Landes auf seiner Seite, aber die Arbeitnehmerrechte der Europäischen Instanzen ermächtigten die Einschränkungen des deutschen Dienstrechtes nicht. Bei einer Klage müsste das Land nach meiner Rechtsauffassung sehr schnell zurück rudern.
Aber es wird wie immer auf den Kuhhandel hinauslaufen, der in solchen Fällen üblich ist. Die Schulleitung wird dir nahe legen, du könntest dich doch auch während zweier Tage dienstunfähig melden - also Anreise nach Unterrichtsende, Geburtstagsfeier und Rückreise. Dass du nach der Hinreise erkrankt sein wirst und somit am nächsten Tag nicht deinen Dienst aufnehmen können wirst, versteht jeder
Es hat Gründe, warum im Schulbetrieb der "Krankenstand" höher ist als in anderen Berufsbereichen.