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Forum: "Aufrunden oder Abrunden bei 0,5 in BAyern?"
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| @ vorige | | von: rfalio
erstellt: 18.01.2016 20:52:42 geändert: 18.01.2016 20:53:42 |
Ihr habt recht! Natürlich!
Aber wehe, ein Elternteil klagt!
Das Ganze ist eben inzwischen leider ein juristisches Problem, kein pädagogisches mehr.
Darum runden wir im Zwischenzeugnis nach unten, denn es ist eben kein Zeugnis, sondern juristisch gesehen nur eine Information.
Im Jahreszeugnis, das die Vorrückungserlaubnis als juristisch einklagbare Entscheidung enthält, halten wir die möglichen Probleme eben gering.
Kein Elternteil wird gegen die besseren Note klagen.
Allerdings macht mir diese Praxis ab und an schon "pädagogisches" Bauchweh.
Ich glaube, dass ich nach 30 Berufsjahren schon ein gewisses Einschätzungsvermögen von Schülerleistungen habe, dass ich Blender, Dampfplauderer, Schönlinge erkenne und weitgehend (ich bin nicht perfekt) erkenne.
Aber über mir hängt das Damoklesschwert der Ministerialbürokratie und des Verwaltungsgerichts, das eindeutige Dokumentation und nachvollziehbare gleichmachende Notengebung verlangt. Im Ernstfall soll ich bei einer mündlichen Note noch 2 Jahre später die Fragen, die Antworten und die Bewertung plausibel darstellen können.
Andrerseits:
Ein schlimmer Fall, den ich selbst erlebt habe.
Schüler hat in 4 Schulaufgaben 5;4- (gerechnet 4,7);4;5; gibt Schnitt 4,675, gerundet auf 5.
Andere Leistungen: 4 mal die 3, 2 mal 5, gibt Schnitt 3,67, gerundet 4.
Kollege wertet wie in der Schulordnung vorgeschrieben die Schulaufgaben doppelt, aber eben die gerundeten Ergebnisse, so dass (2·5 + 4) : 3 = 4,67 = 5 entsteht.
Rechnet man mit den Kommazahlen, wird es eine 4!
Und diese pädagogischen Berserker bringen uns eben in die Zwickmühle!
Wenn ein TÜV-Sachverständiger vor Gericht ein Gutachten abgibt, wird es meist unbesehen übernommen; wenn ein Fachmann in der Pädagogik ein Urteil abgibt, wird vor Gericht nachgerechnet und wehe, wehe, du hast zu wenig dokumentiert!
Es war halt jeder auf einer Schule und kennt sich deswegen aus!
Also runde entgegen der DIN 1333 bei ,5 zur besseren Note und du hast keine Probleme
Ach ja, als praktischer Tipp: Frag doch einfach mal Kollegen und Schulleiter, wie sie das handhaben.
rfalio |
| @rfalio | | von: fruusch
erstellt: 20.01.2016 08:02:00 |
Genau dein Negativbeispiel zeigt ja nur allzu deutlich, was für ein völliger Blödsinn diese Rechnerei und Runderei ist. Wenn ich da lesen muss, dass Noten auf drei Stellen hinter dem Komma ausgerechnet werden, kringeln sich mir die Zehennägel hoch!
Mir sind übrigens auch keine Urteile bekannt, dass eine Lehrkraft ihre Notengebung - sofern sie transparent, gut dokumentiert und nachvollziehbar war - zurücknehmen musste, nur weil irgendein Elternteil meinte, irgendwelchen Blödsinn rechnen zu müssen.
Seien wir doch mal ehrlich. Wenn ich einem Schüler unbedingt eine 5 geben wollte (will ich natürlich nicht), dann kann ich das machen, ob mit Rechnen oder ohne. Fehler finde ich allemal, auch bei sehr fleißigen und intelligenten Schülern, zur Not gibts ein paar mündliche Noten (zB das allseits beliebte Drangsalierungsinstrument "komm mal an die Tafel") zusätzlich. Ein kleiner Fehler entdeckt, nachgebohrt und drauf rumgeritten, bis er heult - fertig ist die mündliche 5. Ich habe bei der Notengebung viel Macht über meine Schüler, und die kann ich natürlich auch missbrauchen, wenn ich es unbedingt drauf anlegen will.
Zum Glück machen das die wenigsten (als Schüler hatte ich mal so einen in Englisch), von daher ist eine pädagogische Notengebung frei von Rechnerei die beste Wahl, weil sie der Sachlage gerechter wird. Wenn ich meine Einzelnoten schon pädagogisch (oder im schlimmsten Fall willkürlich) festlege, warum dann nicht auch die Gesamtnote? Die wird durch Rechnen nicht objektiver, auch wenn es vielleicht für einige den Anschein hat, weil man ja "mathematisch korrekt" agiert. Und zur Mathematik wurde ja von wabami schon alles gesagt, was ich nur bekräftigen kann. |
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