Hallo!
Ich bin seit vielen Jahren Lehrerin und Beamtin des Landes NRW. Nun ergibt sich für mich die Möglichkeit, mich für 1 – 5 Jahre für den Dienst an einer Ersatzschule freistellen zu lassen und danach, wenn ich die Ersatzschule im alltäglichen Unterrichten kennengelernt habe, eine Planstelle dort zu bekommen.
Für die Zeit, in der ich freigestellt bin, würde ich einen Arbeitsvertrag nach TV-L bekommen. Meine Beihilfe würde weitergeführt – so der Geschäftsführer der Ersatzschule.
Bisher habe ich als Beamte eine Unkündbarkeit, uneingeschränkte Lohnfortzahlung… und nun lese ich mir den Arbeitsvertrag durch und es erscheinen mir 1000 Fragezeichen.
Gibt es jemanden, der diesen Weg schon gegangen ist und damit Erfahrungen hat und mir berichten kann?
Das wäre wahnsinnig hilfreich, denn ich würde sehr gerne diese Chance nutzen, diese Schule kennenzulernen, befürchte aber große Einschränkungen auf arbeitsrechtlicher Seite.
Ganz vielen lieben Dank!
Sabine