Hallo,
ich habe mich durch sämtliche Seiten und Paragraphen durchgekämpft, bin aber kein Stück schlauer als zuvor.
In Niedersachsen steht die Wahl zum Schulpersonalrat an. Drei Fragen sind für mich offen geblieben:
1. Muss der Wahlvorstand das Ergebnis irgendwohin schicken oder reicht es, wenn er das Ergebnis in der Schule aushängt?
2. Es steht nur eine Person zur Wahl. Was machen die Wähler, die wählen möchten, aber nicht die zur Wahl aufgestellte Person? Machen die ihren Stimmzettel einfach ungültig? (Grund könnte ja z.B. sein, dass der Wähler nicht will, dass die Kollegen wissen, dass er die Person nicht wählen möchte)
3. Angenommen es steht wirklich nur eine Person zur Wahl. Wann ist die Wahl gewonnen? Reicht eine Wählerstimme, braucht man 50% der Stimmen oder eine 2/3-Mehrheit...?
Wenn irgendwer was weiß, wäre ich für eine Antwort sehr dankbar.