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Forum: "Lehrer-/ Stundenverteilung Schulfest, Projekttag, Bundesjugendspiele,..."
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| Lehrer-/ Stundenverteilung Schulfest, Projekttag, Bundesjugendspiele,... | | von: katjes3
erstellt: 26.04.2016 16:20:28 |
Liebe Kolleginnen,
ich habe eine Frage bezüglich eurer Organisation bei
Schulfesten, Projekttagen, Bundesjugendspielen, etc.
An meiner Schule wird es so gehandhabt, dass ALLE
Lehrer an diesen Tagen für die ganze Schulzeit zu
erscheinen haben, unabhängig vom Deputat (wir haben
Lehrer mit 7-Stunden-Deputat als auch 28-Stunden-
Deputat an der Schule). So kommt es demnach auch,
dass einige Lehrer sogar an ihrem unterrichtsfreien
Tag zu erscheinen haben. Begründung von den
Vollzeitkräften: Das war bei uns schon immer so. / So
verzichten wir auf die Elternbeteiligung.
Ich kenne es von ehemaligen Schulen ganz anders -
hier wurde gerecht verteilt und es gab auch keine
Unterbesetzung (teilweise waren auch Elternvertreter
anwesend, was aber niemand "störte", im Gegenteil,
man war um Unterstützung dankbar...)
Da die Schulleitung dieses Jahr neu besetzt wurde,
möchte ich gern ein Gespräch darüber mit ihr führen.
Demnach ist mir euer Erfahrungsschatz wichtig!
Wie löst ihr diese Thematik zur Zufiedenstellung
aller am Schulleben beteiligten?
Vielen Dank für eure Antworten!
Liebe Grüße
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| Komplexes Thema | | von: bakunix
erstellt: 26.04.2016 16:46:22 geändert: 26.04.2016 16:54:50 |
Klar ist, dass im öffentlichen Dienst jemand als Teildeputierter entsprechend seines Anteils arbeiten muss. Das ist in Verwaltungsjobs mit Zeitmessung einfach. Bei Lehrern, deren Arbeitszeit nach Unterrichtsstunden bemessen wird, entsteht ein Problem. Im Grunde kann man Lehrer mit Teildeputat nicht von Konferenzen und anderen Sitzungen befreien oder ihnen gestatten, nur einen Teil der Zeit anwesend zu sein. Ich denke, das ist verständlich. Lehrer mit vermindertem Deputat sind da benachteiligt.
Andererseits ist es notwendig, dass der Schulbetrieb aufrecht erhalten werden kann, auch bei Schulfesten, Bundesjugendspielen etc. In diesem Spannungsfeld bewegt sich eine Regelung, die mit der SL schulspezifisch ausgehandelt werden könnte.
Am einfachsten ist es bei der Hofaussicht zu regeln. Halbes Deputat, halbe Zeit im Hof. Aber dann wird's schwierig.
Deshalb würde ich unter Einbeziehung des örtlichen Personalrats an der Schule (Gibt es den bei euch überhaupt?) mit der Schulleitung sprechen, um ein Konzept, das für den geplanten Tag läuft, auszuarbeiten. Ihr werdet jedoch merken, dass auch hier keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden kann.
Besser wäre noch, ein Gesamtkonzept aufzustellen, in dem alles Mögliche, das von diesem Spannungsfeld betroffen ist, einbezogen wird, z.B. auch Sonderaufgaben für einzelne Lehrer, von denen Teilzeitbeschäftigte ausgenommen werden könnten.
Anmerkung: Bei den Bundesjugendspielen holen wir uns Schüler der Oberstufe eines Gymnasiums, die messen oder die Zeit nehmen. Bei anderen Sportveranstaltungen sind immer alle Eltern eingeladen, um zu helfen. Das machen die gerne. Es kommt natürlich nur ein kleiner Teil. Vor Eltern braucht man keine Angst zu haben. |
| anteilig ... | | von: axp
erstellt: 26.04.2016 22:36:08 |
An unserer Schule wird bei vielen außerunterrichtlichen Diensten anteilig nach dem Stundendeputat verfahren.
Pausenaufsichten wurden schon erwähnt, Vollzeitkräfte machen generell zwei Aufsichten, Teilzeitkräfte ab einer gewissen Stundenzahl ebenfall, darunter nur eine. Klar, halbe Aufsichten kann es ja eigentlich nicht geben. Wenn ich mir allerdings vor Augen führe, wie wenig manche Kollegen ihrer Aufsichtspflicht nachekommen ... ok, anderes Thema!
Beim Elternsprechtag müssen Vollzeitkräfte den ganzen Tag anwesend sein, Teilzeitkräfte dürfen ihre Anwesenheitsdauer entsprechend ihrem Stundendeputat kürzen, in der "Kernzeit" müssen aber alle da sein.
Bei Konferenzen und Dienstbesprechungen hingegen gilt das Deputat nix, jeder muss bei allen anwesend sein. Is' auch irgendwie logisch ...
Am Wandertag am vorletzten Schultag vor den Sommerferien müssen alle Lehrer mitwirken, auch wenn sie an diesem Tag eigentlich frei hätten. Zum einen sind die Klassen- und Stammkurslehrer eh' verpflichtet, mit ihrer Lerngruppe zu "wandern", aber auch alle anderen Lehrer müssen sich zur Verfügung halten, um insb. bei den Klassen der Sekundarstufe I mindestens eine zweite Aufsichtskraft pro "Wandergruppe" sicherzustellen. Bei den Kursen der Sekundarstufe II wird schonmal aus Personalmangel darauf verzichtet. Seltsamerweise schaffen es manche Kollegen doch tatsächlich, exakt an diesem Tag krank zu werden ...
Bei Schulfesten etc. sind die Klassen- und Stammkurslehrer i.d.R. auch wieder fest für Ihre Lerngruppe da, und wer für kein eigenes Projekt verantwortlich ist, der kommt dann auch schonmal erst zur offiziellen Eröffnung und ist zum offiziellen Ende auch schon wieder auf dem Sprung. Bei Eltern von (kleinen/kranken) Kindern wird das auch i.d.R. toleriert. Über andere wird sich dann halt das Maul zerrissen ...
Gruß
Andy
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| Es wurde schon erwähnt | | von: klexel
erstellt: 30.04.2016 22:26:36 geändert: 30.04.2016 22:30:05 |
Es gibt Dinge, wo man auf die Belange von Teilzeitkräften
Rücksicht nehmen kann - und andere Dinge, wo das nicht
funktioniert.
Es bleibt also nur, einen Gesamtplan aufzustellen, wo alle
Besonderheiten über den Regelunterricht hinaus aufgeführt
werden. Und dann muss man sehen, wo man den Teilzeitkräften
entgegenkommen kann.
-Weniger Aufsichten
-Verkürzte Elternsprechzeiten
-evtl. Entlastung, indem sie keine Klassenführung übernehmen
-evtl. Verzicht auf diese Kollegen bei der Co-Korrektur von
Prüfungsarbeiten
-Verzicht aufs Protokollschreiben (Konferenzen) durch
Teilzeitkräfte
-evtl. für Projekttage/wochen keine eigenen Projekte, sondern
nur Begleitung.
-Einsatz von Eltern
Das lässt sich alles nicht verallgemeinern, kommt auf den
Schultyp, die Größe des Kollegiums, die Fächerkombinationen
der Teilzeitkräfte und den guten Willen des Kollegiums an.
Also: Ausschuss bilden, Plan entwickeln, in der DB
besprechen, in der Gesamtkonferenz beschließen und dann auch
wirklich berücksichtigen. Mehr geht wohl nicht.
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