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Forum: "Verbeamtung Gemeinschaftsschule / Kirchenbeamter"

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Verbeamtung Gemeinschaftsschule / Kirchenbeamterneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: monao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.04.2016 18:24:00

Hallo liebe Kollegen,

ich hoffe, jmd von euch kennt sich mit
dem Thema Verbeamtung an
Gemeinschaftsschulen in Baden-Wü etwas
aus... Ich bin seit zwei Jahren
angestellte Gymnasiallehrerin an einer
katholischen privaten anerkannten
Gemeinschaftsschule in Ba-Wü. Diese ist
im Aufbau, hat also noch keine Oberstufe.
Von seiten des KuMi wurde eine
Verbeamtung von einer Mitarbeiterin
verneint, da ich ja nicht unter
gymnasialen Bedingungen unterrichten
würde Da keine Oberstufe.
Nun meine Frage: wie wird man
Kirchenbeamter?? Ist dies überhaupt
erstrebenswert? Besteht evtl doch
Möglichkeit auf eine reguläre
Beamtenstelle und diese Mitarbeiterin war
fehlinformiert?

Liebe Grüße
Mona


Kirchenbeamterneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.04.2016 22:18:29

...wie wird man Kirchenbeamter??

Schöner Begriff "Kirchenbeamter". Du willst also im Dienste der Kirche stehen und dich vom Steuerzahler, auch wenn er weder rk noch ev ist, alimentieren lassen.

In das Kirchenbeamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer

1. Mitglied der katholischen Kirche ist und dessen Mitgliedschaftsrechte nicht eingeschränkt sind,

2. die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für den Auftrag der Kirche und ihre Ordnung eintritt,

3. die für seine Laufbahn vorgeschriebene oder,
mangels solcher Vorschriften, übliche Vorbildung besitzt (Laufbahnbewerber),

4. die Voraussetzungen des § 48 LHO erfüllt.
(2) Die Voraussetzungen in § 7 BeamtStG gelten ergänzend.

(...)

Die Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten müssen ihr gesamtes Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes nach der Glaubens- und Sittenlehre und den übrigen Normen der Katholischen Kirche einrichten. Sie müssen jederzeit für den Auftrag der Kirche und ihre Ordnung eintreten.


VerBeamtungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.05.2016 06:19:11

Wenn die GemS eine staatlich anerkannte Ersatzschule ist, solte die Verbeamtung eigentlich nur eine Formsache sein. Die tatsache dass an dieser GemS im Aufbau noch keine Oberstufe vorhanden ist, würde in NRW dazu führen zunächst einmal eine Einordnung in A12 auszusprechen. Da es in NRW aber keine GemS sondern Sekundarschulen gibt, sind denen - obwohl es keine eigene Oberstufe an den Sekundarschulen gibt - A13-Stellen zugeordnet, um den Übergang an eine GOSt eines GY, einer GeS oder eines BK zu ermöglichen. Sekundarschulen sind somit die einzigen Schulen ohne Oberstufe, an denen es ein Eingangsamt A13 gibt.

Also Bundesland wechseln und nach fünf Jahren zurück gehen.


Soweitneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lamaison Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.05.2016 09:51:59

ich weiß, hat keine Gemeinschaftsschule in BaWü eine Oberstufe. Monao wird nicht die Einzige mit diesem Problem sein, was wieder mal zeigt, dass das Konzept der GemS hier noch nicht so ganz durchdacht ist.


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