transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 0 Mitglieder online 24.11.2024 06:05:02
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "Notengebung im ínklusiven Schulsetting - Möglichkeiten & Grenzen"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

 Seite: 1 von 2 >    >>
Gehe zu Seite:
Notengebung im ínklusiven Schulsetting - Möglichkeiten & Grenzenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sommer144 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.05.2016 15:52:50

Hallo zusammen,

ich studiere Psychologie im 6. Semester und schreibe gerade meine Bachelorarbeit zum Thema "Möglichkeiten und Grenzen von Beurteilungsprozessen im inklusiven Schulsetting". Dieses Thema habe ich auf das Bundesland NRW eingegrenzt, bin aber bzgl. der Schulform offen. Ich fände es super und wäre sehr dankbar, wenn ich nützliche Infos hier von Euch zu diesem Thema erhalten könnte: Wie wird es an den einzelnen Schulen umgesetzt? Welche Alternativen werden zu der "normalen" Notengebung durchgeführt? Welche Schwierigkeiten kommen möglicherweise auf? Wie gehen die Schüler mit diesem Themaa um? etc.
Vielen Dank schon einmal im voraus!!!


Notengebung im ínklusiven Schulsetting - neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.05.2016 22:40:14 geändert: 19.05.2016 22:42:04

verbietet sich eigentlich von selbst. Wie soll das aussehen? Lieschen Müller rechnet in der 3. Klasse im Zahlenraum bis 10 und Fritzchen im Zahlenraum bis 1000. Beide haben von 10 Aufgaben 2 Fehler. Wer soll jetzt welche Note bekommen? Mein Arbeitgeber hat mich angewiesen, dass Noten vergleichbar sein müssen. Er versteckt sich hinter Artikel 3 des Grundgesetzes und fände es extrem ungerecht, wenn beide eine 2 bekämen obwohl sich Lieschen Müller richtig angestrengt hat, während Fritzchen das hingeschludert hat. Oder soll ich Lieschen Müller jetzt eine 5 geben, weil das nicht den Standards entspricht? Oder Soll Lieschen Müller jetzt auch im ZR bis 1000 rechnen und völlig frustriert gar nicht erst anfangen?

Aber die Abschaffung der Noten ist in diesem Staat nicht zu machen. Die Noten haben eine so große Lobby, dass sie nicht wegzudenken sind. Es gibt hier und da ganz zarte Pflänzchen, die aber oft von der Politik oder Gesellschaft zertreten werden.


Ist dieneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ishaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.05.2016 23:18:22 geändert: 19.05.2016 23:19:58

eigentliche psychologisch interessante Frage die, wie die Schüler damit umgehen?
Ich finde die Fragestellung nicht sehr klar. Beurteilungsprozesse sind etwas anderes als die Vergabe von Noten.


In meiner Hamburger Schuleneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bernifrank Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.05.2016 09:33:29 geändert: 20.05.2016 09:33:47

in meiner 5. Klasse habe ich zwei Schüler die nicht auf dem Leistungsstand der 5. Klasse sind. Sie sind sogenannte §12 Schüler und ich darf ihnen in fünf Fächern keine Noten geben. Sie erhalten leichtere Arbeiten und bekommen nur ein paar Worte zu ihrer Leistung geschrieben. Im Zeugnis steht zu diesen Fächern ein Text in dem berichtet wird, woran sie im Halbjahr gearbeitet haben.
Beide Schüler finden es doof keine Noten zu bekommen und auch der Rest der Klasse fragt immer mal wieder nach warum das so ist. Es ist schwer das zufriedenstellend zu erklären, ohne die beiden bloßzustellen.
Mir fällt es immer dann schwer keine Noten zu geben, wenn einer von beiden ein gutes Ergebnis erreicht, was dem Niveau der Klasse entspricht. Und leider haben beide Schüler ein Fach in dem sie dies regelmäßig schaffen.


Leistungsbewertung passender als Beurteilungsprozesseneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sommer144 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.05.2016 09:48:59 geändert: 20.05.2016 09:50:16

Der Begriff "Beurteilungsprozesse" ist vielleicht wirklich nicht optimal geeignet. Ich denke der Begriff "Leistungsbewertung" ist da klarer. Es soll eigentlich in meiner Arbeit um das Thema Notengebung gehen. Das ist ja prinzipiell schon ein lang diskutiertes Thema. Aber wie kann Notengebung in inklusiven Schulen umgesetzt werden? Manche Schulen geben ja sogar bis Klasse 8 keine Noten. ich soll untersuchen, wie inklusive Schulen mit dem Thema Notengebung umgehen. Welche Alternativen gibt es und werden angewandt? Gibt es wissenschaftliche Untersuchungen? Natürlich spielt hier auch eine Rolle, wie die Schüler damit umgehen.

P.s.: darf ich fragen, was sogenannte §12 Schüler sind?


§12 Schülerneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bernifrank Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.05.2016 12:09:44

Die genaue Erklärung steht im Hamburger Schulgesetz unter §12 

 



§12neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.05.2016 16:08:29

Integration von Schülerinnen und Schülern mit
sonderpädagogischem Förderbedarf und
Betreuung kranker Schülerinnen und Schüler
(1)*Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben dasRecht, allgemeine Schulen zu besuchen. Sie werden dort gemeinsam mit Schülerinnenund Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf unterrichtet undbesonders gefördert. Die Förderung kann zeitweilig in gesonderten Lerngruppenerfolgen, wenn dieses im Einzelfall pädagogisch geboten ist.
(2) Sonderpädagogischer Förderbedarf besteht bei Schülerinnen und Schülern, dieaufgrund einer Behinderung so schwerwiegend in ihren Bildungs-, Entwicklungs undLernmöglichkeiten beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne eine spezifische fachliche Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können. Sonderpädagogischer Förderbedarf kann in den Bereichen „Lernen“,
„Sprache“, „emotionale und soziale Entwicklung“, „geistige Entwicklung“,
„körperliche und motorische Entwicklung“, „Hören“ und „Sehen“ bestehen.
(3) Sonderpädagogischer Förderbedarf wird auf der Grundlage eines sonderpädagogischen Gutachtens unter Einbeziehung der Sorgeberechtigten durch die zuständige Behörde festgestellt.

(4) Ist sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt worden, werden Art und Ausmaß der Hilfen in einem diagnosegestützten Förderplan festgelegt. Bei dessen Aufstellung sollen die Sorgeberechtigten und nach Maßgabe ihrer oder seiner Einsichtsfähigkeit die Schülerin oder der Schüler sowie die sie oder ihn außerhalb der Schulzeit betreuenden Einrichtungen der Jugendhilfe und der Sozialleistungsträger beteiligt werden. Mit dem Förderplan werden auch die Integrationsleistungen bewilligt, für die der Schulträger zuständig ist. Der Förderplan ist spätestens nach Ablauf eines Jahres fortzuschreiben, soweit nicht eine wesentliche Veränderung der Lebensumstände der Schülerin oder des Schülers eine kurzfristige Anpassung erfordert. Bei der Festlegung des Lernortes sind die Wünsche der Sorgeberechtigten zu berücksichtigen, § 42 Absätze 3 und 4 gilt entsprechend. Schulen erfüllen die gegenüber Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf erhöhte Aufsichtspflicht und leisten die notwendigen Hilfestellungen bei den regelmäßig
anfallenden Verrichtungen im Schulalltag. Das Nähere zur Feststellung
eines sonderpädagogischen Förderbedarfs nach Absatz 3 und zur Aufstellung des Förderplans regelt der Senat durch Rechtsverordnung.
(5) Schülerinnen und Schüler, die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Erkrankung auf längere Zeit oder auf Dauer keine Schule besuchen können, werden im Haus- und Krankenhausunterricht schulisch betreut.
(6) Absatz 4 gilt entsprechend auch für solche Schülerinnen und Schüler, die wegen einer Behinderung besonderer Integrationsleistungen im Zusammenhang mit dem Schulbesuch bedürfen, jedoch keinen sonderpädagogischen Förderbedarf haben.



@bernifrankneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.05.2016 16:22:28 geändert: 20.05.2016 16:26:18

Ist es nicht eher das Problem, dass die anderen Noten bekommen?

 

Welche Noten möchtest denn Du den anderen beiden geben, wenn sie eben nicht die Leistungen erbringen? Willst Du ihnen dann immer eine 5 geben? Oder wie willst Du den anderen Eltern und SuS erklären, dass die beiden für einfachere Aufgaben eine gute Note bekommen ohne das Problem anzusprechen? Spätestens wenn einer juristisch vorgeht, hast Du ein Problem.

Schon diese unterschiedliche Handhabung, die einen kriegen Zensuren, die anderen nicht, führt das System ad absurdum.

 

@sommer: Das größte Problem in der Schule bzgl. der Bewertung ist, dass die Lehrkraft keine juristische Grundlage hat. Sie bewegt sich immer in einer Grauzone, sucht Spielräume und Interpretationsmöglichkeiten, um das Problem zu umschiffen. Viele LuL sind diesbezüglich sehr kreativ, aber wenn da mal ein Elternteil klagt, möchte ich nicht meinen Kopf hinhalten.

 

Spannend finde ich ja auch, dass diese SuS nicht mehr Förderschüler oder S mit sonderpäd. Förderbedarf heißen, sonder §12-Schüler. Dazu fällt mir auch nichts mehr ein. Aber wir stigmatisieren ja keinen 

 



Nebenbemerkung zu § 12neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: amann Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.05.2016 18:28:42

Mir fällt auf, dass das Wort "Eltern" im Gesetzestext nicht vorkommt, sondern nur ein terminus technicus "Sorgeberechtigte", was jemand beschreibt, der zum Sorgen für das Kind berechtigt (worden) ist - von wem eigentlich? Aber die Diskussion darüber würde weit von der Ur-Fragestellung weg führen.



zur Notengebung / zum Beurteilungsprozessneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: amann Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.05.2016 19:08:34 geändert: 21.05.2016 19:09:38

Die beiden Begriffe spannen ganz gut das Problem und die beiden gegeneinander stehenden Sichtweisen auf. "Noten" zielen (bei aller Unvollkommenheit) auf die möglichst klare Beschreibung eines erreichten Standes an Wissen / Kompetenz oder auch nur Kompetenzen / Fähigkeiten. Sie können überhaupt nur einen Sinn haben, wenn ein Referenzniveau dazu genannt wird - so wie es früher mal die Lehrpläne taten.

"Beurteilungsprozesse" dagegen sind von vornherein subjektive Aussagen - Kommunikation zwischen zwei Subjekten im Sinne von "das hast du gut gemacht" o.ä. , und der Begriff problematisiert die Notenvergabe überhaupt. 

Im RP-Schulgesetz steht die Forderung, dass Noten auch "den individuellen Lernfortschritt ..." berücksichtigen (§ 53 (1) ) sollen, was beim gewissenhaften Durchdenken der Konsequenzen zu kuriosen Folgerungen führen könnte.

In der 900-Beiträge-Diskussion "Inklusion" bei 4teachers vor Jahren wurde das Problem geschildert, dass solcher "§12"-Förderbedarf zuerkannt werden kann oder eben nicht. Es kann also sein, dass die eine Schülerin - diagnostiziert - ihre Noten nach besonderen individuellen Maßstäben kriegt und bei gleicher performance in der Nachbarschule die andere - nicht diagnostiziert - die normalen schulischen Maßstäbe erfüllen sollte. Schwierig!

Wie schön und wie einfach wäre es, wenn Menschen ohne Ansporn und ohne "Belohnung" immer ihr Bestes gäben. Hat das damals in der Urhorde geklappt?



 Seite: 1 von 2 >    >>
Gehe zu Seite:
Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Das LehrerPanel
Der Lehrerselbstverlag
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs