Hallo Leute,
Ich fahre nächste Woche auf Abschlussfahrt mit meiner 9. Klasse. In dem Bungalow-Park gibt es auch ein kleines Hallenbad. Ich wollte es mit dem Schwimmen so regeln, dass ich die Eltern unterschreiben lasse, dass es verboten ist, den Schülern aber das Schwimmen unter der Hand erlaube - das würde ich den Eltern auch so sagen, damit sie wissen, dass ich nicht hafte, falls jemand zu Schaden kommt. Die begleitende Kollegin ist aber der Meinung, daß ginge auf keinen Fall, es gäbe Fälle, wo der Lehrer mit den Kindern an einem See war, das Schwimmen verboten habe, ein Kind sei ertrunken und er sei trotzdem zur Verantwortung gezogen worden und habe sich umgebracht... für mich klingt das doch sehr nach einem Schauermärchen und die Eltern beschweren sich auch schon - mit 15 gehen die Kinder natürlich längst unbeaufsichtigt schwimmen... Weiß jemand etwas über die Rechtslage? Bin ich wirklich haftbar, wenn die Eltern unterschrieben haben, dass Schwimmen verboten ist?
P.S. Ein Rettungsschwimmer darf nicht älter als zwei Jahre sein, richtig? Meiner ist vier Jahre alt...
LG
Blinka