Dass ist etwas umständlich hier mit den Fragen, online einen kurzen FB zu erstellen ist doch nicht so schwer und wäre letztendlich auch leichter auszuwerten.
Aber ich helfe dir trotzdem gerne.
NRW, Gym/Ge (ich Gym)
1. Dauer des Vorbereitungsdienstes
18 Monate ab dem 01.11 eines Jahres oder dem 01.05 eines Jahres
2. Wochenstunden in a) der Ausbildungsschule b) im Studienseminar und
3. Im Studienseminar: Wochenstunden a) im Hauptseminar b) im Fachseminar
Schule: 9 Stunden eigenverantwortlicher Unterricht (bdu = bedarfsdeckender Unterricht), aufgestockt mit AU (Ausbildungsunttericht) auf idealerweise 15 Stunden
Studienseminar: 1 Hälfte jede Woche 3 Stunden Kernseminar und im Wechsel die Fachseminare jeweils für 2 1/2 Stunden; 2. Hälfte (nach den Sommerferien): Fachseminare bleiben bei 2 1/2 Stunden alle zwei Wochen, KS auf 3 Stunden alle zwei Wochen reduziert
4. Bestandteile der Schulpraktischen Ausbildung (Z.b. Hospitationen, Unterricht unter Anleitung, selbstständiger Unterricht)
eigenverantwortlicher Unterricht in versch. Lerngruppen, Ausbildungsunterricht in versch. Lerngruppen, Konferenzen, Fortbildungen, Schulausflüge, Hospitationen versch. Lerngruppen anderer Referendare der Schule und vor eigenem AU beim jeweiligen Lehrer
... das ergibt sich eigentlich auch alles weitgehend von selbst. Das meiste hast du schon genannt und ich denke, darin unterscheiden sich die Studienseminare nicht großartig.
5. Zu erbringende Prüfungsleistung in der zweiten Staatsprüfung
45 Minuten UPP (Unterrichtspraktische Prüfung) in beiden Fächern und anschließendes Kolloquium (Einstieg mit selbstgewähltem Thema, anschließendes Gespräch über Themen und Gegenstände des Kernsemiars)
6. Möglichkeit einer Beratung/Supervision der Referendare im Studienseminar
2 verpflichtende Coachingtermine zu einem selbstgewählten Thema mit der Kernseminarleitung; Möglichkeit Kernseminarleitung immer zu UB oder auch extern zu weiteren Besuchen des Unterrichts einzuladen; Möglichkeiten zur Gesprächsführung immer vorhanden
Und nun speziell zu den Seminarleitern:
7. Stundenanteil, den die Seminarleiter a) im Studienseminar und b) in ihrer eigentlichen Schule als „normale“ Lehrkraft ableisten
8. Ausbildung der Seminarleiter: Dauer der Ausbildung
9. Ausbildung der Seminarleiter: Abschluss (was müssen angehende Seminarleiter leisten, um für diese Stelle befähigt zu werden – Prüfung…)
Diese Fragen kann ich nicht beantworten, da ich mich damit nicht auseinandergesetzt habe.