Grüße Euch liebe 4teachers,
ich bin in NRW als Vertretungslehrer mit einer vollen Stelle an einer Förderschule tätig.
Nun würde ich gerne ab Januar 2017 eine Weiterbildung tätigen, welche über ein Jahr geht. Diese steht nur im indirekten Kontakt zur Lehrtätigkeit, sprich es wäre wohl keine Weiterbildung für Lehrer.
Vielleicht wisst Ihr, wie diesbzgl. die rechtliche Grundlage ist? Kann einmal monatlich freitags jeweils diesen Tag als Weiterbildungstag nutzen, da einmal von Freitag bis Sonntag eine Präsenzveranstaltung für die Weiterbildung stattfindet, an welcher ich teilnehmen muss.
Als regulärer tariflich Angestellter habe ich doch auch die Möglichkeiten an Weiterbildungen teilzunehmen und erhalte dafür "frei"?
Freue mich über zahlreiche informative Rückmeldung. Gruß, der Frühling im Spätsommer