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Forum: "Benotung von Proben"

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Benotung von Probenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sternenstaub01 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.10.2016 18:03:50

Hallo, ich habe eine Frage: selbst als Lehrerin tätig (allerdings nicht im Grundschulbereich) bin ich nun mit folgender Fragestellung konfrontiert:

 

Mein Kind hat eine Rechtschreibprobe herausbekommen. Der Notenschlüssel ist nicht entsprechend den hier angegebenen Notenverteilung und vor allem, der Notenschlüssel wurde nicht im Vorfeld festgelegt, sondern im Nachhinein.

Auch wurde zum Beispiel die Silbentrennung für 4 Wörter abgefragt mit jeweils 4 Punkten.

Und nun wurde die die Punktzahl von 40 auf 39 korrigiert und wenn ein Kind die 4 Wörter richtig hatte gab es nur 3 Punkte (auf der Probe wurden die gekennzeichneten "4 Punkte" durchgestrichen und mit "3 Punkte" ersetzt).

Nun komme ich zu meinen Fragen:

 

1. Ist es erlaubt den Notenschlüssel nachträglich festzulegen (so kenne ich es nicht)

 

2. Dürfen die Punkte der Aufgaben (auch bei voller Erfüllung reduziert werden).

 

3. Wird dies für Grundschulen im Einzelnen oder im Allgemeinen (Bayern)  festgelegt.

 

Ich danke sehr für eine Antwort im Voraus. Beste Grüße aus Bayern 

 



...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ivy81 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.10.2016 21:02:07 geändert: 28.10.2016 21:05:32

Mein spontaner Tipp ist, dass das vierte Wort aus irgendeinem Grund in dieser Form da nicht sein sollte und dass aus ebendiesem Grund sehr viele Schüler das Wort falsch getrennt haben (Vielleicht ist es ja nicht eindeutig o.Ä.) Also hat die Lehrerin das einfachste gemacht und dieses Wort nachträglich aus der Bepunktung heraus genommen. Ob das rechtlich OK ist, weiß ich nicht, menschlich aber in dem Fall wohl schon. Ein Kind, dass das Wort richtig hatte, hat dadurch ja keinen Nachteil, da ja auch ein Punkt weniger dem Notenschlüssel zu Grunde gelegt wird und somit daraus keine schlechtere Note resultiert.

 

Übrigens: Ich persönlich mag es nicht, wenn sich Eltern hintenrum bei Kollegen über den Inhalt und die Benotung meiner Proben aufregen, gegen mich Front machen und dann evtl sogar noch zum Rektor rennen und mich anschwärzen, wenn ich versucht habe, meinen Schülern etwas Gutes zu tun, in dem ich ihnen einen Punkt (und damit evtl eine bessere Note) gegeben habe, den sie sonst nicht hätten. Ich verteile ungern schlechte Noten - auch und vor Allem an schwächere Schüler - deswegen sehe ich so etwas überhaupt nicht gern. Und ich unterstelle der betroffenen Kollegin erst mal denselben Hintergedanken. 

Da ich das bereits massiv erlebt habe bei einer Mutter, geht mir da ganz ehrlich das Messer im Sack auf.

 

Und: Was geht dich der Notenschlüssel an und wann er erstellt wurde?



Notenschlüsselneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.10.2016 21:32:27

kann ich frei erstellen, solange ich mich an gesetzliche Vorgaben halte. Hier in RLP sind uns da wenig Grenzen gesetzt. Die Grenze für "noch ausreichend (4-)" muss irgendwo zwischen 40% und 50% der erreichbaren Punkte liegen (aber selbst da sind begründete Ausnahmen möglich) und es müssen im Test alle Notenbereiche erreichbar sein.

Gerade die letzte Anforderung hat wohl die Kollegin dazu veranlasst, an ihrer Punktevergabe nachträglich etwas zu ändern. Ich mache das selbst auch oft so, dass ich bei Aufgaben, die offensichtlich von einem Großteil oder sogar allen meinen Schülern missverstanden wurde, nachträglich die Punkte reduziere oder sogar die ganze Aufgabe aus der Wertung nehme, damit ich sie nicht unfair schlechter bewerte als sie eigentlich sind. Legitim ist das, solange ich diese Änderung bei allen Schülern vornehme, und nicht nur einzelne herauspicke.

Grundsätzlich habe ich auch etwas dagegen, wenn Eltern meinen, mir in meine Bewertungen hineinreden zu müssen. Ausnahme sind natürlich sachliche Fehler in meiner Bewertung (wenn ich zB 1+1=2 als falsch anstreichen würde), aber da sehe ich nicht die Eltern in der Pflicht, mir das mitzuteilen, sondern in erster Linie die Schüler. Denen gebe ich auch bei jedem Test, den ich zurückgebe, mit auf den Weg, dass sie natürlich meine Korrektur kritisch begutachten dürfen und bei Fehlern meinerseits selbstverständlich auch entgangene Punkte nachträglich erhalten können.

Also, keep cool, halte den Ball flach, trink nen Ingwertee und denk immer daran, dass ein Punkt mehr oder weniger in einem Rechtschreibtest nicht über die Zukunft eines Kindes entscheiden wird.



In Bayern schon.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rosagestreift Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.10.2016 23:11:10

Man braucht einen Schnitt von 2,3 für die Gymnasialempfehlung in Deutsch, Mathe, Sachkunde.



....neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.10.2016 10:19:22 geändert: 29.10.2016 10:55:21

Ich schließe mich der Ansicht der Vorschreiber an. Ich würde daraus jetzt auch kein Grundsatzproblem machen. Ich vermute sogar, dass es da eine ganz einfach Erklärung dazu gibt. (siehe P.P.S.) Ich unterrichte in By Kl. 3/4.

Aber dennoch zu deinen Fragen:

1. Ist es erlaubt den Notenschlüssel nachträglich festzulegen (so kenne ich es nicht)

Da gibt es keine Vorgaben, wir praktizieren es auch so, das ist nur zum Vorteil der Schüler. Wenn sich wie in deinem Fall die maximale Punktzahl ändert, dann ändert sich entsprechend auch die Punkte - Notenzuteilung, weil es nach Prozenträngen geht.

2. Dürfen die Punkte der Aufgaben (auch bei voller Erfüllung reduziert werden).

Ja, weil die Prozentränge dann ja neu verteilt werden. Es ist also kein Nachteil. Außerdem könnte es auch ein Berechnungsfehler beim Erstellen gewesen sein. (siehe unten)

3. Wird dies für Grundschulen im Einzelnen oder im Allgemeinen (Bayern)  festgelegt.

Jede Grundschule legt ihre Maßstäbe für die Leistungsbewertungen - das betrifft nicht nur die Proben, sondern alle Leistungsbewertungen - auf der Grundlage des entsprechenden Paragraphen im Schulgesetz schulintern fest. Die umliegenden Grundschulen sind durch die Schulleitungen, die sich regelmäßig unter Leitung der Schulämter zu Konferenzen treffen, darüber im Austausch. Darüber hinaus gibt es immer wieder Fortbildungen und Empfehlungen vom ISB zu Leistungbewertungen, vor allem wenn wieder neue Lehrpläne eingeführt sind, weil sich dann die Sichtweise auf Leistungen immer wieder leicht ändert und man ja nach den Anforderungen des Lehrplanes Leistungen bewerten soll. Noch ein Aspekt der Vollständigkeit halber: Man prüft bei Proben nicht einfach etwas ab, sondern baut sie so auf, dass verschiedene Anforderungsstufen eingehalten werden.

P.S.:

Realschulempfehlung in By: 2,66 in D, M, HSU

P.P.S.:

Frag doch einmal dein Kind, ob die Lehrerin erklärt hat, warum die Punkte sich geändert haben. Ich kann mir schlecht vorstellen, dass die Lehrkraft dies einfach kommentarlos an die Kinder gegeben hat. Es könnte ja neben zu schwerer Aufgabenstellung auch sein, dass das Bewertungssystem so ist, dass auf die Anzahl der Silben oder die Anzahl der Trennungen geschaut wurde und die Lehrerin sich bei der Erstellung der Probe schlichtweg "verrechnet" haben könnte. 

Eine falsche Berechnung der Punktzahl ist mir bisher nicht nur einmal in meinem Lehrerleben passiert. Meistens habe ich das dann erst beim Korrigieren gemerkt und die Punktzahl dann geändert.

Manche Kinder "vergessen" daheim Erklärungen der Lehrkraft weiterzugeben. Ich selbst habe schon öfter gehabt, dass genau die Anfragen von Eltern zu dem Problem kamen, was ich den Kindern bei der Rückgabe der Probe lang und breit erklärt hatte.

Und wenn du dir weiterhin alles nicht erklären kannst und du einen Klärungsbedarf hast: Ich selbst habe es am liebsten, wenn die Kinder mich persönlich fragen, wenn etwas unklar ist. Dein Kind kann ja erst einmal die Mitschüler fragen, vielleicht hat die Lehrerin etwas dazu gesagt oder die Lehrerin persönlich fragen. Ansonsten bleibt ja immer noch eine persönliche Nachfrage bei der Lehrkraft.



@sternenstaubneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.10.2016 11:03:10

das einfachste wäre doch, wenn du die kollegin direkt fragst und bitte überlege, ob die zeit dafür in einem ausgeglichenen werteverhältnis zu einem punkt (!) steht...



Einfachneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.10.2016 21:06:45 geändert: 29.10.2016 21:08:10

nur Kopfschüttel...

Ein Anruf bei der Lehrerin, und nach 5 Minuten wärst du schlauer gewesen. 

Du bist doch selber Lehrerin. Wie würde DIR so ein Gemauschel hinter deinem Rücken gefallen?



alles hat zwei seitenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.10.2016 09:49:20

ich muss mich hier auch mal zu wort melden, vor allem, weil meine rolle ebenfalls  lange zeit eine doppelrolle lehrerin/mutter war. und ich versteh beide seiten, die der lehrer, die hier bereits einen (noch nicht mal angekündigten) angriff vermuten und  die seite von sternenstaub. auch als elternteil muss man nicht alles hinnehmen und darf sich erkundigen. hier wird nach einfachen informationen gefragt, die ich als mutter gerne hätte, BEVOR ich mit der lehrerin rede. und da geht’s nicht um anschwärzen oder in den rücken fallen.

ich finde  eure begründungen für die vorgehensweise der lehrerin sehr nachvollziehbar und würde eben schon allein deshalb das gespräch eventuell völlig bleiben lassen oder aber erst recht suchen, um die genauen hintergründe  zu erfahren. aber so weiß ich eben schon einige möglichkeiten, warum so entschieden wurde, vor dem gespräch.

ein beispiel aus meinem leben als mutter, das dies möglicherweise gut beschreibt:

meine tochter, notenschnitt 1,0 in der grundschule, ging damals (vor 16 jahren)  in die erste klasse im gymnasium. erster englisch-vokabeltest:  die zahlen . meine tochter schrieb thir-teen, four-teen, fif-teen….. und bekam wegen den „vielen“ fehlern ihr erstes nichtgenügend. ich war als lehrerin natürlich entsetzt, weil man doch den gleichen fehler nur einmal werten darf…

ich war drauf und dran, die englisch-lehrerin rechtlich zur rede zu stellen, hab mich aber vorher (wie ihr bezeichnet „hintenherum“) bei meinen eigenen englisch-kollegen erkundigt. und festgestellt, dass man in einer arbeit, die genau das abprüft, sehr wohl jeden fehler werten darf.

ich bin (mit diesem wissen) trotzdem zur lehrerin meiner tochter gegangen und hab gebeten, die kinder (es waren ja einige) mit so einer heftigen beurteilung am schulanfang nicht so zu entmutigen.  das gespräch wäre sicher anders und von meiner seite nicht so freundlich verlaufen, hätte ich die info vorher nicht gehabt. die lehrerin war übrigens weitere 3 jahre streng, aber gerecht und die kinder mochten sie sehr gern, haben sehr viel gelernt und haben es bedauert, als sie sie dann wegen karenzurlaubs verloren.  

 

vielleicht also bitte auch ein wenig verständnis für sternenstaub, wenn’s hier um informationen geht, die nur der eigenen „beruhigung“ dienen  sollten   

 



@feul:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rosagestreift Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.10.2016 10:29:07

Ich kann das Handeln der Englischlehrerin deiner Tochter im Nachhinein nachvollziehen, denn es gibt SuS, die schreiben das 3mal richtig und 4mal falsch. Was ist dann? Beispielsweise: thir-teen, fourteen fif-teen, six-teen, seventeen, eigth-teen,nine-teen... Was ist da Folgefehler? Also, alles was falsch ist, ist falsch und was richtig ist, ist richtig. So mache ich es bei ähnlichen Fällen.



@ rosagestreiftneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hesse Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.10.2016 16:51:06

Auch in Bayern entscheidet nicht ein Punkt über die Zukunft eines Kindes.

 

LG  

Hesse



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