Was heißt in dem Zusammenhang möglicher seiteneinstieg?
Ist die Seiteneinsteigerstelle ab 01.02. - dem Haupteinstellungstermin - zugesagt? Oder ist nur in Aussicht gestellt, dass Du im Mai wie die anderen Anwärter und Referendare auch mit dem Vorbereitungsdienst gem. OBAS starten kannst?
So wie Du es darstellst, ist die Stelle, die Du annehmen möchtest, ebenfalls eine zeitlich befristete Vertretungsstelle. - In dem Fal gilt pacta sunt servanda. Du kannst theoretisch auch die derzeitige Vertretungsstelle kündigen und dann die andere Vertretungsstelle beim gleichen Arbeitgeber annehmen. Frage ist, ob der AG vertreten durch die Bez.-Reg. das mitmacht.
Um rechtssicherheit zu erlangen, hast Du nur die Chance den für dich zuständige Personalrat bei der Bez.-Reg. zu kontaktieren. Die Adresse bekommst Du über das Sekretariat deer Schule, an der Du derzeit arbeitest oder Du googelst. (PR Bez.-Reg. Arnsberg oder Köln; Schulform, in der Du jetzt arbeitest).