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Forum: "Verletzung der Aufsichtspflicht "

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Verletzung der Aufsichtspflicht neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: frenni Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.02.2017 22:50:01

Folgender Vorfall hat sich gestern an einer Oberschule ereignet: Eine 5.Klasse hatte während einer Unterrichtsstunde selbständig  Aufgaben zu bearbeiten, die sie im Vorfeld von ihrem Lehrer erhalten hatten. Beaufsichtigt wurde die Klasse von einer den Schülern nicht bekannten Frau (möglicherweise eine Referendarin). Der eigentliche Lehrer konnte die Stunde nicht halten.

Die beaufsichtigende Person gestattete den Schülern sich ihren Sitzplatz frei zu wählen. Zwei Schüler sehr gut befreundet  (Ich nenne sie jetzt Schüler x und Schüler y.) wählten einen Platz nebeneinander und erledigten ruhig ihre Aufgaben. Ein weiterer Schüler z saß hinter den beiden und ärgerte permanent Schüler x, in dem er ihm an die Haare zog und ihn mit Stifte bewarf. Die Aufsichtsperson unternahm nichts gegen dieses Fehlverhalten von Schüler z und Schüler x beschwerte sich nicht bei ihr. Dennoch missfiel Schüler x das Verhalten von Schüler z und rastete aus. Es kam zu einer kleinen Rangelei zwischen Schüler x und Schüler z. Die Aufsichtsperson ging dazwischen. Daraufhin verließ Schüler x erbost den Raum und tauchte während dieser Stunde nicht mehr auf. (Die Schüler hatten danach Schulschluss) Da Schüler y seinen Freund vermisste und ihn im Schulhaus gemeinsam mit ein paar anderen Mitschülern nicht fand, wandten sie sich ratsuchend an einen Lehrer, der die Klasse regelmäßig unterrichtet und schilderten ihm den Vorfall. Der Lehrer sagte wohl zu den Jungs, dass Schüler x schon irgendwann wieder auftauchen würde und ließ die Kinder stehen. Dies alles soll in der Zeit zwischen 12.45 und 14 Uhr passiert sein.

Gegen 15 Uhr kam die Mutter von Schüler x nach Hause und fand vor ihrer Wohnungstür einen Zettel mit dem Wortlaut:"Die Sachen von ... (Name von Schüler x) sind bei Familie ... (Nachname von Schüler y) abzuholen. " Der Text war von einem Kind geschrieben worden, erkannte die Mutter. In der Wohnung fand sie ihren Sohn nicht, der dort aber hätte sein müssen. Deshalb informierte sie sich bei ihrem Mann, ob er wisse, wo ihr gemeinsames Kind sei und was es mit dem Zettel auf sich haben könnte. Der Mann wusste allerdings auch nichts. Daraufhin rief die Mutter die Familie von Schüler y an und ließ sich über den Vorfall in der Schule aufklären. Der Schüler y hatte, nachdem er und seine Mitschüler von dem Lehrer stehen gelassen wurden, den Ranzen und die Jacke des Schülers x mit nach Hause genommen,  den Zettel verfasst und vor die Wohnungstür von Schüler x gelegt.

Nach diesen Informationen starteten die Mutter, der Vater und zwei weitere Helfer der Familie eine Suchaktion nach Schüler x. Die Mutter warte Zuhause, falls Schüler x dort auftaucht  (Handy und Schlüssel hatte er nicht bei sich, weil diese sich im Ranzen befanden), der Vater und eine Freundin der Familie fuhren in die Schule, um ihn dort zu suchen und eine Verwandte suchte nach dem Jungen in der Stadt. In der Schule traf der Vater die Lehrerschaft, da diese eine Konferenz hatten. Die Klassenlehrerin teilte dem Vater nur mit, dass sie den Jungen am Nachmittag nicht in der Schule gesehen habe. Sonst wurde dem Vater keine Hilfe angeboten o.ä. Unterdessen fand die Verwandte den Jungen frierend in der Stadt, da er bei den aktuellen Minusgraden nur mit einer dünnen Strickjacke bekleidet war und brachte ihn nach Hause.

Das Gespräch Zuhause mit den Eltern und dem Schüler x ergab lediglich, dass er wütend auf den Schüler z war, weil er ihn geärgert hatte. Warum er nicht nach Hause gegangen ist und stattdessen ziellos durch die Stadt irrte, konnte (oder wollte) er nicht beantworten.

Heute in der Schule ließ sich die Klassenlehrerin von ein paar Schülern den Vorfall von der gestrigen Unterrichtsstunde schildern und Schüler z musste sich bei Schüler x entschuldigen. 

Für die Schule scheint der Fall nun abgeschlossen. Die Eltern allerdings fühlen sich allein gelassen und sehen ein Fehlverhalten (Verletzung der Aufsichtspflicht und unterlassene Hilfeleistung sowie nicht informieren der Erziehungsberechtigten ) seitens der Schule. Die Eltern hatten zumindest mit einer Stellungnahme seitens der Schule gerechnet.

 

Wie sollen sich nun die Eltern verhalten? Die Mutter möchte versuchen, morgen die Direktorin zu erreichen, um mit ihr darüber zu reden. (Die Klassenlehrerin soll wohl morgen aufgrund von Streik nicht in der Schule sein.)Was kann man eventuell den Eltern raten? Liegt tatsächlich ein Fehlverhalten seitens der Lehrer vor? Dass ihr Sohn sich nicht korrekt verhalten hat, wissen sie. Sie haben auch mit ihm gesprochen. Elternsprecherin der Klasse ist übrigens die Mutter von Schüler z, die sich in keinster Weise um irgendwelche Belange kümmert.  (Einen Schulsozialarbeiter, der gegebenenfalls vermitteln könnte, gibt es an der Schule meines Wissens nicht.)

In der Vergangenheit gab es auch schon kleinere andere Vorkommnisse, bei denen sich die Eltern z. T. ungerecht behandelt gefühlt haben. Gespräche mit den entsprechenden Lehrern fanden dazu statt.



schwierigneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.02.2017 23:37:09

Das von außen zu beurteilen, ist sehr schwierig. Klar sind für mich nur wenige Dinge:

Schüler x hat eindeutiges Fehlverhalten gezeigt, das auch disziplinarische Konsequenzen nach sich ziehen kann. Unerlaubtes Entfernen vom Schulgelände ist keine Lappalie, die man einfach so abtun kann.

Schüler z zeigt typisches Verhalten von Schülern - nichts, wofür er eine 1 in Verhalten bekommen würde, aber auch nichts wirklich Schlimmes.

Wenn die Aufsichtsperson nicht mitbekommt (und es ihr offensichtlich auch nicht mitgeteilt wurde), dass Schüler z Schüler x ärgert, kann sie auch nichts dagegen tun. Aus eigener Erfahrung weiß ich sehr gut, dass manche Schüler ein großes Talent dafür haben, unentdeckt ihre Mitschüler bis zur Weißglut zu ärgern.

Unklar ist dagegen vieles:

Was passierte, als Schüler x den Klassenraum verließ? Wurde nach ihm gesucht? Wie hat sich die Aufsicht verhalten? Sie kann schwer selber nach ihm suchen, immerhin hat sie noch die Aufsicht über die restlichen Kinder. Hat sie also Mitschüler geschickt? Hat man ihr evtl. mitgeteilt "das macht der immer, in 5min ist er wieder da..."?

Inwieweit war das Kollegium über den Vorfall informiert? Ein Klassenlehrer weiß nicht telepathisch über alles Bescheid, was in seiner Klasse abgeht. Mitten aus einer Konferenz heraus kann der auch wenig bis gar nichts machen. Ebenso kann ein Lehrer, der die Klasse ebenfalls unterrichtet nicht wirklich Hilfestellung geben. Er weiß in diesem Moment nur das, was ihm gerade eben von Schülern gesagt wurde.

Ist wirklich sicher gestellt, dass die Schule nichts unternommen hat, um die Eltern über das Fehlverhalten ihres Kindes zu informieren? Ich kenne Eltern, da kann man stundenlang immer wieder anrufen, die stellen sich tot.

Welche Hilfe hätten die Eltern denn nachmittags von der Klassenlehrerin erwartet? Es ist natürlich verständlich, dass sie sich hilflos fühlen und mehr oder weniger verzweifelt ihr Kind suchen, aber wie hätte sie ihnen helfen können? Sie war ja nicht einmal in den Vorfall involviert, ob sie überhaupt informiert war, steht in den Sternen.

 

Mein Rat: Bevor jetzt alles hochgekocht wird, sollte zuerst einmal familienintern geklärt werden, was tatsächlich passiert ist. Dreh- und Angelpunkt dabei ist die verweigerte Aussage von Schüler x bzgl. seines Fehlverhaltens. Er hat diese ganze Sache ins Rollen gebracht, das sollte nicht vergessen werden. Liegt vielleicht ein verborgener Mobbingfall vor, der diese extreme Reaktion erklären könnte? Oder tickt er regelmäßig bei kleinsten Anlässen so aus und braucht Hilfe? Funktionieren die Kommunikationskanäle zwischen Schule und Elternhaus? Diese Fragen zu klären hielte ich für weitaus wichtiger als einer Aufsicht ans Bein zu pinkeln.



Vorfall in der Schuleneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: deweisdazi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.02.2017 08:17:30

Emotionale Stellungnahme.

Zu x: 1. Bei Vorkommnissen bitte die Aufsichtspersonen informieren. Egal ob bekannt oder nicht.

  1. Stets mit den Eltern im Gespräch bleiben.
  2. Prüfen ob es sich um eine einmalige Sache mit z handelt.
  3. Nachfragen ob das Problem mit z auch ohne Ausraster zu lösen gewesen wäre.

 

Zu y: War er nicht in der Lage zu vermitteln um z zur Unterlassung der Schikane  zu bewegen?

Warum hat er keine Meldung gemacht?

Oder hat er nichts davon mitbekommen?

Warum ist er seinem Freund nicht gefolgt?

 

Zu den anderen Mitschülern: Was ist das für eine Klassengemeinschaft?

Hat nicht einer die Situation mitbekommen?

Oder sind alle nur Schadenfroh?

 

Zur Aufsicht: Wie blind und taub wird dort beaufsichtigt. Meiner Meinung nach ist das fallen von stiften zu hören und weckt Aufmerksamkeit. Oder war es so laut? Was ich mir bei der Schilderung des Unterrichts nicht denken kann.

Wie schritt sie in die Eskalation ein? Handelte sie neutral? Warum hat sie x einfach laufen lassen?

Zum Lehrer: Wenn so eine Meldung gemacht wird, ist definitiv Handlungsbedarf zumindest klärungsversuche sollten unternommen werden. Schüler fühlen sich allein gelassen und verlieren das Vertrauen, was weitere negative Folgen nach sich ziehen kann. Auch das Sicherheitsgefühl geht verloren. Für mich nicht nachvollziehbar wie man Schüler so im Regen stehen lassen kann.

 

Zu z: Eine plumpe Entschuldigung erscheint mir bei diesen geschilderten Fall ein wenig oberflächlich.

Wie sensibel oder hart im Nehmen ist x? Denn wer nach solch einem Vorfall das Weite sucht und blind durch die Gegend rennt muss entweder sehr sensibel sein oder das Maß war mehr als voll.

Auf alle Fälle sollte das Gespräch mit der Schule aufgenommen werden. Auf alle jeden Fall mit z und seinen Eltern. Denn das Verhalten von z muss auch Konsequenzen haben, da es sonst zu Wiederholungen bis hin zu Trittbrettfahrern kommen kann.

 

Mit freundlichen Grüßen A. G.



Schulgelände verlassenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: nidibe Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.02.2017 15:20:39 geändert: 08.02.2017 15:23:17

Verlässt ein Schüler während der Unterrichtszeiten das Schulgelände, informieren wir die Erziehungsberechtigten telefonisch.

Diese können sich, wenn sich ihr Sprößling nicht auf den Weg nach Hause begibt, gerne auf die Suche nach ihm machen. Sind die Erziehungsberechtigten nicht erreichbar, wird die Polizei informiert.

Das "wie, weshalb, warum" wird dann in den nächsten Tagen in Gesprächen mit dem Klassenlehrer/der Schulleitung aufgearbeitet und entsprechende Sanktionen erlassen. 

Jeder Schüler weiß, dass das Schulgelände nicht verlassen werden darf. Bei Problemen im Unterricht/ in der Pause sind die Aufsicht führenden Kollegen zu informieren.

Der Junge wußte sicherlich genau, dass das Verlassen des Schulgeländes nicht die richtige Lösung der Situation ist, sonst hätte er sicherlich den direkten Weg nach Hause genommen und sich nicht in der Stadt aufgehalten. 

 

Fazit: Wer sich der Aufischt entzieht, kann (muss) nicht beaufsichtigt werden, aber wichtig: Die Erziehungsberechtigten müssen informiert werden.

 

Edit = Fehlerkorrektur  



Was mich neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.02.2017 17:14:14

auch ein wenig stutzig macht ist die Aussage, dass die Schüler von einer "Ihnen unbekannten Frau" beaufsichtigt wurden.

In der Regel gibt es einen Vertetungsplan, indem die Namen stehen oder die Lehrkräfte stellen sich vor.

Es sind einfach zu viele Ungereimtheiten da.

Als betroffene Eltern würde ich darum bitten, dass die KL den Vorfall umfassend klärt. 



Mysteriösneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.02.2017 17:55:28 geändert: 11.02.2017 10:46:05

Na ja, es kann einfach die Verkettung unglücklicher Umstände sein. Lehrer im Stress sagt, der wird schon wieder auftauchen, beaufsichtigende Person völlig überfordert usw.

 

Was mich aber doch stützig macht, ist das völlig überzogene Verhalten von x. Es einfach darüber zu schieben, dass er unerlaubt das Schulgelände verlassen hat und damit zum Sündenbock gemacht wird, halte ich für ganz schwierig und sich dem Entziehen der Verantwortung und Lösung des Konfliktes.

In welcher emotionalen Not muss sich ein Jugendlicher befinden, der bei Minusgraden mehrere Stunden durch die Stadt irrt?!

Hier muss unbedingt eine Person Zugang zu dem Kind finden und klären, was die Ursache (nicht der Anlass) dieses Verhaltens war. Im günstigsten, aber auch normalen Fall sind das die Eltern. Erst dann kann man der Konfliktbewältigung wirklich auf dem Grund gehen.

 

Ich als Mutter würde Kontakt zur Schule suchen und signalisieren, dass ich wirklich an einer Aufklärung interesiert bin und dabei niemanden in die Pfanne hauen will. Oft zeigen LuL auch eine Abwehrhaltung, wenn es droht ans Eingemachte zu gehen. Keiner will seinen Job riskieren, sondern dann wird vertuscht, die Schuld beim Anderen gesucht und alles für sich zum Positiven interpretiert.

 

Sollte allerdings die Schule keinerlei Interesse an einer Aufklärung zeigen und der Junge wird zum Sündenbock gemacht, weil er unerlaubt das Schulgelände verlassen hat, dann würde ich auch weiter gehen und alle Register ziehen. Eine Benachrichtigung der Eltern hätte erfolgen müssen.

 

Wie später im Forum angesprochen bezieht sich mein Beitrag nicht auf einen einzelnen Beitrag im Vorfeld, sondern soll als meine Meinung zu diesem Thema sein.



Vorverurteilung in der Forenüberschriftneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wabami Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.02.2017 19:16:59

Ich lese im Initialbeitrag nichts, aber auch gar nichts, was einen Vorwurf zur Verletzung der Aufsichtspflicht rechtfertigt.

hbeilmann hat den Sachverhalt vollkommen richtig zusammengefasst und analysiert.

Vielleicht sollte noch deutlicher formuliert werden, dass die Schule keinerlei Ansatzpunkte hat aktiv zu werden, außer gegen den Schüler x wegen Verlassens des Schulgeländes. Da können und brauchen die Eltern nichts einfordern.

Die Aufsichtsperson könnte einiges besser machen, aber das kann ja wohl nicht das Ziel sein, dass dies hier festgestellt wird. Und das, was verbessert werden könnte ist unstrittig keine Verletzung der Aufsichtspflicht, die übrigens mit Unterrichtsende und/oder Verlassen des Schulgeländes unstrittig endet.

 



"Oberschule"neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: amann Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.02.2017 20:12:19

Mich verwirrt, dass  diese Geschichte sich an einer "Oberschule" zugetragen hat. Oberschule ist in meiner Gegend der alte umgangssprachliche Begriff für's Gymnasium, aber das scheint hier nicht der Fall zu sein, sondern die geschilderten Verhaltensweisen würde ich jetzt eher an einer Brennpunkt-Hauptschule vermuten. Ist also "Oberschule" der neue Namen für Hauptschulen?



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von: rosagestreift Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.02.2017 20:50:42

mich ist es nicht okay, dass die aufsichtführende Person sich nicht darum gekümmert hat, dass nach Schulschluss ein Schüler fehlte und die Sache wohl den Kindern überlassen hat, wenn ich es richtig verstehe.



zur Aufsichtspflichtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: strandhaus Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.02.2017 12:48:46 geändert: 09.02.2017 12:49:37

gehört hier auch die Informationspflicht der Schule. D.h. die Eltern MÜSSEN informiert werden, wenn sich ein Schüler unerlaubt von der Schule entfernt. Sind diese nicht erreichbar, ist die Polizei zu informieren. Geschieht dies nicht, liegt eine Pflichtverletzung seitens der Schule vor.Natürlich ist es auch nicht i.O., dass der Schüler wegläuft, aber das ist ein anderes Thema und mit Schüler und Eltern zu bearbeiten.


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