Lohnsteuerklasse III/2 - also mit 2 Kindern - führt bei Tarifbeschäftigten etwa dazu, dass abzüglich Steuern und Sozialabgaben noch 65% von Brutto auf dem Gehaltskonto landen.
Du schreibst, dass dei zukünfiger Ehegatte weniger verdient als Du. Die steuerlich relevante Frage ist, wie viel weniger. Hat dein zukünftiger amnn nicht weniger als 60% deines regulären Einkommen, dann ist es besser, beide wählen Steuerklasse IV. Nur wenn einer der Ehekatten oder eingetragnen Lebenspartner weniger al 60% des Einkommens seines Partners hat, empfiehlt sich die Aufteilung III (Besservedienender) und V (Schlechterverdienender).
Vorsicht bei den steuerpflichtigen Einkünften zählen alle Einkommensarten, auch solche aus Kapitaleinkünften, Renten, Pachten, Tantiemen, Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft und dergleichen mehr. Es geht also nicht nur um die Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit.
Wichtig ist, es besteht keine Eile. Selbst wenn ihr erst am 31.12. diesen Jahres heiratet, muss euch das FA für das gesamte Jahr steuerlich als Verheiratete veranlagen. Bis dahin habt ihr auch noch Zeit direkt beim FA nachzufragen, welche Variante für euch die bessere ist. Das FA muss eich nämlich beraten. Also kurz beim Bürgerservice des FA anrufen und fragen welche Unterlagen ihr ggf. mitbringen sollt, damit die euch beraten können.
Egal welche Aufteilung der Steuerklassen ihr wählt als Eheleute, es ändert nichts an der gemeinsamen Veranlagung und der Abgabenquote. Das einzige, was sich senken lässt, ist die Höhe der Vorauszahlungen. Derjenige der die Steuerklasse V hat, muss nämlich ganz schön in Vorleistung treten.