Egal was und wie entschieden wird, Du kannst nicht alle zufriedenstellen.
Ich würde - wie hier ja auch schon mehrfach geschrieben - mir im Vorfeld handfeste Kriterium für die Neuzusammensetzung der dann drei Klassen machen.
Also alle Schüler und Schülerinnen, die alten und die neuen, in einen Topf. Und danach würde ich die gleichen bzw. vergleichbaren Grundsätze walten lassen, wie nach der Neuanmeldung dieses Jahrganges. Bei der Zusammenstellung der ursprünglichen zwei Klassen hattest Du oder deine Vorgängerin doch auch schon Kriterien angelegt. Die damalige Klassenzusammensetzung ist doch nicht vom Himmel gefallen?
Kriterien für mich wären:
- gleicher Anteil Jungen und Mädchen in allen drei Klassen
- annähernd gleiche Schülerzahl (Klassenteiler)
- annähernd gleicher Anteil von Bio-Deutschen und Zuwanderern
- vergleichbar Zusammensetzung bezüglich der gezeigten Leistungen
- gleicher Interessenschwerpunkt (Wahlpflichtfach)
- Fahrschüler oder nicht
- soziale Durchmischung, Kinder aus sozialschwächeren und gutbürgerlichen Wohngegenden proportional verteilen.
- gleichmäßige Verteilung von Schülern mit Förderbedarf oder Zusammenfassung in einer Klasse, um die sonderpädagogische Betreuung zu optimieren.
Die List ist mit Sicherheit noch um viele Aspekte zu ergänzen. Aber eines würde ich mit an Sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit niemals machen, die Schüler und Eltern nach ihrer Meinung fragen.
Ich würde aber auf jeden Falle inen Elternabend ansetzen, nachdem alles beschlossen ist, und den Eltern und Schülern mitteilen in welche der drei Klassen sie zukünftig gehen werden und welche Kriterien Du für die Zusammnstellung der neuen Klassengemeinschaften angelegt hast.
Wem dieses Verwaltungshandeln nicht passt, kann Einspruch einlegen bzw. sich bei der vorgesetzten Dienststelle beschweren. Das ist sein gutes Recht.