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Forum: "Stundenanzahl..."

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Stundenanzahl...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: seitenein85 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.03.2017 15:22:21

Grüße Euch@Forum,

hätte da mal eine kleine Frage an die "Wissenden" vom Seiteneinstieg in NRW - laut OBAS!

Grundsätzlich hätte ich eine potentielle Gesamtschule für einen Seiteneinstieg an der Hand, wobei mir aber mitgeteilt wurde - da sich diese Schule erst im Aufbau befindet - dass es schwer ist mit den Fächern "Pädagogik" & "Sozialwissenschaften", die vorgeschriebenen mindestens 20 Wochenstunden samt Vertrag zu gewährleisten!

Nun die Frage, ob es "wirklich" 20 Stunden sind, welche ich berufsbegleitend die beiden Fächer unterrichten muss? Hatte mal etwas von 14 Stunden gelesen! Zum anderen ist es zwingend erforderlich, dass ich nur die beiden Fächer unterrichte, um auf die angegebenen "20 Stunden" zu kommen?

Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen...besten Dank vorab und einen schönen Nachmittag wünscht Seiteneinsteiger  

 



OBASneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.03.2017 15:29:44 geändert: 19.03.2017 16:18:43

In der Regel eine 75%-Stelle, also drei Viertel von 25,5 WS sind rd. 20 WS.

GeS im Aufbau kann vieles bedeuten. Das kann die Umwandlung von einer SekS in eine GeS sein, der Start beginnend ab Klasse 5 oder der Beginn der GOSt ab Jahrgang 11 bzw. der EF.

Aber in jedem Fall müssen ja Lehrkräfte mit deinen Fächern und deinem Lehramt vorhanden sein, denn sonst könnten sie ja nicht ausbilden. Ggf. wirst Du aucgh mit einem teil der Stunden zu Ausbildungszwecken an eine benachbarte Schule abgeordnet. Möglichkeiten gibt es da viele.



Danke...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: seitenein85 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.03.2017 15:35:11

...für die prompte Info  

Müssen diese 20 Stunden denn rein in den beiden OBAS-Fächern unterricht werden?

Oder ist das nicht nötig!?!

Gibt es da feste Regelungen, bestimmt  

Freue mich nochmals etwas von euch zu lesen...Grüßle 



SoWineuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.03.2017 16:20:45

Nun SoWi gibt es wie auch Päda an einer GeS nur in der Oberstufe.
Aber SoWi-Lehrkräfte können in der SekI auch für GL eingesetzt werden.



...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: seitenein85 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.03.2017 16:46:51

...das ist ja schon mal ein sehr guter Hinweis! Herzlichen Dank  

Dies kann die Situation mit den 14 Stunden schulischer Praxis - 6 entfallen ja auf das Studienseminar - etwas entzerren, da somit auch ein Unterricht in der Unter- und Mittelstufe stattfinden kann.

Gruß erneut, natürlich 



Irrtumneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.03.2017 17:21:19

Das Deputat an GeS in NRW beträgt egal ob Lehramt GHR(HRGe) oder GY/BK 25,5 WS. Davon werden dir 5 WS für den Seminarbesuch in der OBAS angerechnet. Also einen Tag mit der durchschnittlichen Unterrichtsverpflichtung von 5 Stunden erhälst Du als Ermäßigung . Die anderen 20,5 WS sind deine Unterrichtsverpflichtung.

Grundständige LAA oder Refs haben im Vorbereitungsdienst 12 WS - also eine halbe Stelle - neben dem Seminar abzuleisten. Davon sind 9 WS bdU, 2 WS angeleiteter Unterricht und eine Stunde ist für Hospitationen vorgesehen.. in den ersten und den letzten drei Monaten des 18-monatigen Vorbereitungsdienstes  entfällt der bdU. Somit sind alle 12 WS für angeleiteten Unterricht und Hospitationen aufzuwenden.



Besten...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: seitenein85 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.03.2017 22:35:47

...Dank´für jene ausführliche & wirklich informative Rückmeldung!!!

Dieses bringt mich schon ein ganzes Stück weiter  

Grundsätzlich, so hoffe ich, müssen jene 20,5 Unterrichtsstunden jedoch hoffentlich nicht alleine "nur" in den beiden Unterrichtsfächern des OBAS abgeleistet werden, sondern könenn auch anderweitig abgedeckt werden. 

Oder?

Hauptsache man hat zwei Klassen / Kurse, welche man die 18 Monate sozusagen begleitet und für UBs mit einbezieht & Co.

Wünsche allseits eine gute Nacht und einen angenehmen Wochenbeginn 



UVneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.03.2017 07:41:04

Die Unterrichtsverteilung ist Sache der Schulleitung. Die wird die 20,5 WS nach ihrem Bedarf unter Berücksichtigung der angestrebten Fakulten verteilen. Je nachdem, ob die von dir angebotenen Fächer 2- oder dreistündig sind, solltest Du dich auf bis zu 10 unterschiedliche Lerngruppen einstellen. Das können bis zu 250 unterschiedliche SuS sein.

Als OBASler hast Du einen Vertrag mit der Schule. Alle anderen im regulären Vorbereitungsdienst - also Anwärterzeit und Referendariat - sind bei einem ZssL beschäftigt und an die Ausbildungsschulen mit ihren 12 WS abgeordnet. Das heißt eben, dass bei denen die Leitung des ZfsL Dienstvorgesetzter ist. Bei dir ist das der Schulleiter der Schule, die dich einstellt.

Für beide Gruppen ist die räumlich zuständige Bezirksregierung die personalführende und damit disziplinarisch vorgesetzte Dienststelle.

Die bezüge - egal ob Besoldung oder gehalt - werden vom LBV ausgezahlt bzw. auf das gehaltsjkonto überwiesen. Von dort gehen auch die gesetzlichen Abgaben an die zuständigen Stellen.



Noch mehr...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: seitenein85 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.03.2017 08:53:08

Informationen von Dir, super - das ist wirklich nett!

Und jene Gegenüberstellung ist viel viel wert, DANKE!  

Du hast schon Recht, bis zu 10 verschiedene Lerngruppen ist eine Menge, aber da ich als langjähriger Vertretungslehrer mit Fachunterricht und ebenso übernahme einer vertretenden Klassenleitung bin, ist dies wohl machbar. Zumindest habe ich den Ehrgeiz  

Mich beruhigt es nur, dass die 20,5 WS von der Schulleitung frei verteilt werden können, mit Berücksichtigung der angestreben Fakulten!

Die Bezahlung während des OBAS läuft wohl identisch, wie die eines Vertretungslehrers in NRW, oder? Sprich nach "öffentlichem Dienst" in identischer Gruppierung - also nach Deinen Abschlüssen?

Denn die regulären Referendare werden ja anderweitig entlohnt!

Ich wünsche Dir und Euch einen guten Wochenbeginn und sende viele Grüße 



tarifbeschäftigtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.03.2017 10:05:07

Die Eingruppierung während der OBAS erfolgt gem. TV-L.

E12 Stufe 1 oder 2 für den gehobenen Dienst,

E13 Stufe 1 oder 2 für den höheren Dienst.

Die Stufe ist abhängig davon, ob deine Zeiten als Vertretungslehrkraft berücksichtigt werden.

LAA erhalten A12/Halbe und Referendare A13/Halbe.



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