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Forum: "Verbeamtung in Nds"

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Verbeamtung in Ndsneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elrattek Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.06.2017 22:49:15

Hallo liebes Kollegium,

 

ich wechsel mit dem 31.07.2017 von NRW nach Nds, da ich dort eine feste Stelle an einer Igs antrete. Jetzt kommt meine Frage, ich werde als Beamtin auf Probe eingestellt, die Probezeit beträgt max. 3 Jahre. Wird mir das Ref. in NRW auf die Probezeit angerechnet? Und wenn ich knapp 9 Monate als Vertretungslehrerin gearbeitet habe (25,5 h), zählt das auch mit in die Probezeit? 

 

Ich danke euch euch vielmals und wünsche euch noch einen schönen Abend.

 

lg  



Probezeitneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: docman Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.06.2017 10:13:54

 zu deinen Fragen:

1. Das Ref wird nicht auf die Probezeit angerechnet, weil es sich dabei um eine Ausbildung handelt, selbst wenn du schon eigenverantwortlich unterrichtet hast.

2. Die Zeit als Vertretungslehrer/in kann anerkannt werden, so sieht es die Nds. Laufbahnverordnung vor.

„Zeiten beruflicher Tätigkeit innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes können auf die Probezeit angerechnet werden, wenn die Tätigkeit nach Art und Bedeutung der Tätigkeit in der Laufbahn gleichwertig ist und weder Voraussetzung für den Erwerb der Befähigung war noch als Ausbildungszeit berücksichtigt wurde.“

(siehe: §7, Abs. 5, S. 1;  NLVO)

Alles Gute wünscht

docman



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