zu deinen Fragen:
1. Das Ref wird nicht auf die Probezeit angerechnet, weil es sich dabei um eine Ausbildung handelt, selbst wenn du schon eigenverantwortlich unterrichtet hast.
2. Die Zeit als Vertretungslehrer/in kann anerkannt werden, so sieht es die Nds. Laufbahnverordnung vor.
„Zeiten beruflicher Tätigkeit innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes können auf die Probezeit angerechnet werden, wenn die Tätigkeit nach Art und Bedeutung der Tätigkeit in der Laufbahn gleichwertig ist und weder Voraussetzung für den Erwerb der Befähigung war noch als Ausbildungszeit berücksichtigt wurde.“
(siehe: §7, Abs. 5, S. 1; NLVO)
Alles Gute wünscht
docman