es ist auf jeden Fall eine Benachteiligung der Lehrer gegenüber anderen Beamten. Schon die Änderung: "zu Ende des Schulhalbjahres" statt "zu Beginn des Schuljahres" des Pensionseintritts war eine Verschärfung. Wer früher geht, bekommt Abstriche.
Bis dahin noch einigermaßen logisch; aber kein Ministerieller hat bedacht, dass seit etlichen Jahren in Bayern die Studienseminare alle im Juli enden, dass also der Schwung an neuen lehrtern im September kommt. Werden dann alle zwecks Bedarf eingestellt, bleibt keiner für den Februar übrig .
Und auf Vorrat wird auch nicht eingestellt. Die wenigen, die im September keine Stelle bekommen haben, haben sich dann oft etwas anderes gesucht und stehen nicht mehr zur Verfügung.
Darum: Frühpension nur zum Ende des Schuljahres. So das Denken da oben.
Nur: Ich bin dann eventuell gezwungen, über meine Pensionsgrenze hinaus zu arbeiten, obwohl ich das nicht will oder kann! Beispiel: Pension wäre nach Berechnung Anfang März fällig. Der Beamte nimmt Abschläge in Kauf und möchte im Februar (und damit vorzeitig) gehen. Darf er nicht. Er muss 4 Monate mehr arbeiten!
Ach ja, jetzt kommt das völlig Hirnrissige: Wäre sein Pensionstermin im Januar (= zwei Monate früher geboren), dürfte er trotz Lehrermangel usw. im Februar gehen. Gibts da auf einmal Lehrer, die ihn ersetzen?
rfalio