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Forum: "Freistellung um Ref in anderem Bundesland nachzuholen?!"

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Freistellung um Ref in anderem Bundesland nachzuholen?!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mariekenhai Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.08.2017 19:30:46 geändert: 16.08.2017 19:34:31

Hallo,

ich hoffe, dass Ihr mir vielleicht ein paar Ratschläge bei meinem nicht ganz alltäglichen Fall geben könnt.

Die Lage:

Ich bin seit 2 Jahren als Quereinsteigerin im Schuldienst und habe einen unbefristeten Vertrag. Ich werde nach Angestelltentarif bezahlt, da ich jedoch kein 2. StEx habe allerdings in einer verhältnismäßig niedrigen Gehaltsgruppe. Ich habe noch über 30 Jahre vor mir, will eine bessere Altersvorsorge; außerdem strebe ich eine höhere fachliche Qualifizierung an und möchte deshalb so schnell wie möglich das Referendariat nachholen.

In meinem Bundesland, einem Stadtstaat, ist dies mit meiner Ausgangslage (d.h. Studienabschluss und ableitbare Unterrichtsfächer, die de facto auch vorhanden sind!) leider aus leicht dubiosen Gründen nicht möglich. Ich bin qualifiziert genug, um entfristet zu werden, das vollen Pensum zu arbeiten und Verantwortung zu tragen, aber zu unqualifiziert um Ref und Examen machen zu dürfen. U.a. liegt es angeblich auch daran, dass ich mit Englisch/Geschichte angeblich keine Mangelfächer bedienen würde. Und andererseits wird derzeit fast jeder willige Quereinsteiger eingestellt. Das verstehe wer will...

Viele KollegInnen sind in meinem Fall ratlos. Ich habe schon alle Varianten von "Klag dich doch ins Ref!" über "Warte doch noch ab, die ändern bestimmt bald die Vorgaben!" bis "Geh doch einfach nochmal `richtig' studieren" und "Dass Quereinsteiger ins Ref dürfen ist ein Mythos!" gehört.

Nun habe ich mich bei der Landesschulbehörde im angrenzenden Bundesland informiert, und siehe da: Ich kann mich mit meinen Voraussetzungen und Abschlüssen tatsächlich für das Ref bewerben, natürlich ohne Gewähr, aber immerhin! Daher werde ich diesen Weg zum kommenden Schuljahr probieren und meine Schulleitung bald im günstigen Moment einweihen. Sie weiß bereits, dass ich sehr am Ref interessiert bin, es aber bei uns nicht geht.

Die Frage ist daher, was mache ich mit meinem unbefristeten Vertrag? Da mir mein Arbeitsplatz gefällt könnte ich mir evtl. nach dem Ref/Examen eine Rückkehr vorstellen. Wie genau funktioniert eine Freistellung im Angestelltenverhältnis, wo liegen Stolpersteine und welche Fristen müssen beachtet werden? Vielleicht bekomme ich ja nächstes Jahr kurzfristig oder im Nachrückverfahren im Nachbarland einen Platz und müsste "von einem Tag auf den anderen" raus/freigestellt werden. Was, wenn mir die Freistellung grundsätzlich nicht gewährt wird? Bleibt dann nur die Kündigung/Vertragsauflösung?

Vielen Dank für eure Einschätzungen,

LG Mariekenhai

 

 



Sabbatjahr / Freistellungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sam1976 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.08.2017 10:35:14

Grundsätzlich geht ein Sabbatjahr auch für Angestellte. Dafür muss man aber "vorarbeiten". Z. B. zwei Jahre volles Deputat aber nur 2/3 des Gehalts und im dritten Jahr 2/3 des Gehalts und im Sabbatjahr sein. Eine Verlängerung der "Vorarbeit", um die Gehaltseinbußen zu reduzieren, ist möglich.

Grundsätzlich verliert man aber ein Jahr bei der Anrechnung der Altersvorsorge und ein Jahr Gehalt.

Während des Sabbatjahres bleibt man angestellt und darf maximal eine Nebentätigkeit ausüben, deren Interessen nicht in Konflikt mit dem ausgeübten Beruf steht. Bei einem Referendariat könnte es zu Problemen kommen.

Inwiefern man sich bis zu 2 Jahre unbezahlten "Urlaub", also eine Freistellung, nehmen kann, hängt vom Tarifvertrag und den Gesetzen im jeweiligen Bundesland ab.

Eine Art Bescheinigung, dass ein Ref in einem anderen Bundesland zu keinem Interessenkonflikt führt, sollte man in jedem Fall in der Tasche haben.

Wenn ich bei Rewe mich 2 Jahre freistellen lassen will, um bei Edeka eine Ausbildung zu machen, könnte das den Chef bei Rewe unangenehm aufstoßen.



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