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Forum: "Vollzeit Stundenberechnung und Mittagspausenaufsicht"
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| Bundeslandbezogen | | von: palim
erstellt: 29.08.2017 17:15:15 |
Es kommt auf das Bundesland an, denn die Verträge und die Bezeichnungen "Vertretungslehrer" werden überall unterschiedlich gehandhabt. An deiner Stelle würde ich mich bei der Gewerkschaft erkundigen. Palim |
| Nun | | von: janne60
erstellt: 29.08.2017 17:27:03 geändert: 29.08.2017 17:29:43 |
zumindest könntest du dir transparent machen lassen, wie die Einteilung zustande kommt. Bei uns werden z.B. die Wochenstunden zugrunde gelegt, um zu berechnen, wie viele Minuten Aufsicht ein Lehrer zu leisten hat, denn es ist ja völlig klar, dass eine Vollzeitkraft prozentual mehr ableistet als z.B. jemand mit 15 Stunden. Bei halben Stunden (0,5) geht es fast nur über eine AG, Betreuung o.Ä., die ein halbes Jahr gemacht wird und das andere halbe Jahr nicht, um insgesamt auf 0,5 zu kommen,( oder aber über 2 Jahre hinweg musst du ein Jahr 26 und ein Jahr 25 Stunden machen) . Frag einfach nach, wie sie dir die halbe Stunde Mehrarbeit vergüten wollen. Es wird vermutlich seine Richtigkeit haben, aber erklären darf die SL es dir schon. Und dass du es an dieser Schule nicht mehr ausgleichen kannst, heißt ja nicht, dass du es insgesamt gesehen im Laufe des Schuljahres nicht ausgleichen kannst. |
| Danke | | von: niciinwi
erstellt: 29.08.2017 17:40:01 |
Hallo,
Danke schon einmal für die Antworten. Ich bin in NRW. Ich war letztes Jahr an einem Gymnasium Vertretungslehrerin und bin jetzt an einer Gesamtschule. Obwohl ich auch da die Oberstufe unterrichten soll, bekomme ich plötzlich 2 ganze Klassen weniger Gehalt und soll dann auch noch mehr arbeiten als mein Vertrag vorgibt. Irgendwie gehe ich schon jetzt mit einem schlechten Gefühl in die neue Stelle rein. Und eigentlich möchte ich das gar nicht. Die Kollegen an der neuen Schule sind mir nämlich sehr sympathisch. Ich glaube, ich werde mich wirklich mal bei der Schulleitung erkundigen, wie das denn alles zustande kommt. Nici
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| Deputate | | von: palim
erstellt: 29.08.2017 21:33:14 |
In Nds. ist es so, dass Gymnasiallehrkräfte mehr Unterricht erteilen müssen, wenn sie an eine Grundschule/ Sek I-Schule versetzt werden, da hier das Deputat erheblich höher ist. Für eine Vollzeitstelle erteilen sie dann nicht 23,5 sondern bis zu 28 Std. Unterricht. Warum allerdings die Einschätzung eine andere ist, würde mich auch interessieren, aber auch da gibt es von BL zu BL große Unterschiede. Palim |
| Ich | | von: rosagestreift
erstellt: 29.08.2017 21:45:31 geändert: 29.08.2017 21:48:04 |
habe mal gehört, dass bei uns in den Gemeinschaftsschulen die Mittagspausenaufsicht (45 min) wie eine halbe Schulstunde gewertet wir, d.h. durch die Mittagspause könntest du zu deiner 0,5 Schulstunde kommen. Die Anzahl der Aufsichten hängt auch manchmal an den Gegebenheiten der Schule. Ich habe pro Woche 120 min Aufsicht, arbeite 90%. Gehört bei uns dazu, da kleine Schule und wenig Lehrer.... |
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