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Forum: "30%-Regel bei Täuschungsversuchen"

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30%-Regel bei Täuschungsversuchenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: erle Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.12.2017 13:16:04

Hallo an alle,

ich hatte in einer Ethik-Arbeit drei Täuschungsversuche (ständiges Gerede mit dem Nachbarn), habe diese Arbeiten den Schülern abgenommen und mit einer "6" bewertet. 

Müssen diese Noten bei der 30%-Regel mit eingerechnet werden oder "fallen diese Noten untern Tisch"? Wenn ich die "6en" mit einrechne, habe ich 6 Noten unterm Strich und muss mir die Arbeit genehmigen lassen. Ansonsten habe ich nur 3 Noten unterm Strich.

 

Danke für die Hilfe und schöne Restarbeitstage

Erle



einerseits ....neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ttthat Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.12.2017 15:06:33

... haben die durch Täuschungsversuch "erworbenen" ungenügenden Leistungen  weder etwas mit dem Schwierigkeitsniveau der Arbeit noch der Vorbereitung der Arbeit im Unterricht zu tun - deshalb nicht mitrechnen.

Andererseits sagt das Gesetz ja nicht direkt etwas dazu aus, wie die mangelhaften oder ungenügenden Leistungen zustande gekommen sind...

Man geht auf Nr. Sicher, wenn man solche Sachen doch mit Vorgesetzten bespricht. Allerdings hängt es dann davon ab, wie die Beziehung zu dem ist, der könnte dich auch fragen, wie es zu so häufigen Täuschungsversuchen kommt.

Oder man wertet das, was bis zum Täuschungsversuch geschrieben wurde. So kannst du trotz der Ansage "du bekommst eine 6" vielleicht noch eine 4 herausquetschen.

Tja, jetzt bist du auch nicht schlauer  

ttthat

 

 

 



in RLPneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.12.2017 20:50:21 geändert: 17.12.2017 20:56:16

ist das eindeutig geregelt. Mangelhafte oder ungenügende Leistungen aufgrund von Täuschung oder Leistungsverweigerung zählen nicht zum "Drittelparagraphen" (Schulordnung §53, Absatz 5).

Ebenfalls wird hier im Unterschied zu Hessen das Ergebnis einer evtl. Wiederholungsarbeit gewertet und nicht das bessere der beiden Ergebnisse - man kann sich durch eine Wiederholungsarbeit also auch verschlechtern, weshalb sie bei Schülern auch nicht allzu beliebt sind.



Ich würde neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.12.2017 16:26:55

nichts unter den Tisch fallen lassen.

 

Bei 3 Täuschungsversuchen sollte sich nicht der Lehrer, sondern eher die Schüler rechtfertigen. Oft sind uns Dinge peinlich und wir suchen sie zu vertuschen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass das die Sache nicht besser macht. Welche rechtlichen Regeln es gibt, weiß ich nicht. So klar ist es beispielsweise in Brandenburg nicht geregelt.



Genehmigung / Wiederholung von Klassenarbeiten in Hessenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sam1976 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.12.2017 13:12:04 geändert: 28.02.2018 17:58:00

In der VOGSV ist geregelt, dass in der Sek I eine Arbeit vom Schulleiter genehmigt werden kann, wenn mehr als 1/3 der abgegebenen Arbeiten (inkl. Täuschungen / -Versuchen) schlechter als aureichend ist.

Ist der Anteil über 50 % so muss die Arbeit wiederholt werden.

Letzteres gilt meines Wissen auch für die Sek II.

 

Ferner zählen die einkassierten Arbeiten wegen Täuschung(sversuchen) auch zu den abgegebenen Arbeiten. Wenn man also über den o.g. dadurch kommt, muss man die entsprechenden Schritte einleiten.

 



In Ö zählt es mitneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: coverup Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.01.2018 09:52:38

An meiner Schule (allerdings in Österreich) werden Täuschungsversuche immer mitgezählt. Ist von den internen Vorgesetzten allerdings extra so gewollt



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